Common use of Vorauszahlung Clause in Contracts

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, vom Kunden Vorauszahlung für einen Liefermonat zu verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. 8.2 Die Höhe der Vorauszahlung errechnet sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnitt- lichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch erheblich geringer ist, wird LEW das bei der Bemessung angemessen berück- sichtigen. Ändern sich die Preise, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz der Preisänderung anpassen. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet. Der Kunde ist daneben nicht zur Zahlung von Abschlägen nach Ziffer 7.3 verpflichtet. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, insb. § 321 BGB, bleiben unberührt.

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Samples: Wärmesondervertrag

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung für einen Liefermonat zu verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungs- verzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommt. 8.2 in sonstigen begründeten Fällen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung errechnet sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach des Kunden entspricht den für ei- nen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder und dem durchschnitt- lichen aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, wird LEW das bei der Bemessung ist dies angemessen zu berück- sichtigen. Ändern sich Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die PreiseVoraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz ist der Preisänderung anpassenKunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet5.2. Der Kunde ist daneben nicht kann vom Lieferanten alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vorauszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigt der Lieferant den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Abschlägen nach Ziffer 7.3 verpflichtetVorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte5.3. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, insb. § 321 BGB, bleiben unberührtkann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme einrichten.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, 6.1. Der Lieferant kann vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung für einen Liefermonat zu verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeit- raums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommt. 8.2 in sonstigen begründeten Fällen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lie- ferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung errechnet sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach des Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlun- gen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder und dem durchschnitt- lichen aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum be- stehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu be- rücksichtigen. Die Vorauszahlung wird LEW das bei mit den jeweils nächsten vom Kun- den nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorausza h- lung weiterhin vor, ist der Bemessung angemessen berück- sichtigen. Ändern sich die PreiseKunde verpflichtet, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz den verrechneten Betrag un- verzüglich nach der Preisänderung anpassenVerrechnung als erneute Vorauszahlung nachzu- entrichten. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet6.2. Der Kunde ist daneben nicht kann vom Lieferanten alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vora uszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigt der Lieferant den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Abschlägen nach Ziffer 7.3 verpflichtetVorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte6.3. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, insb. § 321 BGB, bleiben unberührtkann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

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Samples: Preisblatt Für Wärmepumpenstrom

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, 4.1. Die Stadtwerke können vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung für einen Liefermonat zu verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommt. 8.2 in sonstigen begründeten Fällen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung errechnet des Kunden beträgt die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen und ergibt sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder und dem durchschnitt- lichen aktuellen Vertragspreis bzw. - sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird LEW das bei mit den jeweils nächsten vom Kunden nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Bemessung angemessen berück- sichtigen. Ändern sich die PreiseKunde verpflichtet, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz den Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH AGB Strom-Privatkunden Seite 1 / 4 verrechneten Betrag unverzüglich nach der Preisänderung anpassenVerrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet4.2. Der Kunde ist daneben nicht kann von den Stadtwerken alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vorauszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigen die Stadtwerke den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Abschlägen nach Ziffer 7.3 verpflichtetVorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte4.3. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, insb. § 321 BGB, bleiben unberührtkönnen die Stadtwerke beim Kunden ein Vorkassensystem (z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Strom Privatkunden

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, 5.1. StW kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung für einen Liefermonat zu in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommtin sonstigen begründeten Fällen. 8.2 5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vo- rauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die Zeitpunkte der Voraus- zahlungen legt StW nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung errechnet richtet sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach dem Verbrauch des vorhergehenden vorhergehen- den Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis oder dem durchschnitt- lichen Verbrauch durchschnittlichen Ver- brauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, wird LEW das bei der Bemessung ist dies angemessen berück- sichtigen. Ändern sich die Preise, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz der Preisänderung anpassenzu berücksichtigen. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet5.3. Der Kunde ist daneben nicht kann von StW alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vorauszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vo- rauszahlung vorliegt, benachrichtigt StW den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Abschlägen nach Ziffer 7.3 verpflichtetVorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung 5.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann die StW beim Kunden ein Vorzahlungssystem (z. B. Bargeldzähler) einrichten und betreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, insb. § 321 BGB, bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorauszahlung. 8.1 LEW 5.1 Der Lieferant ist berechtigt, vom für den Gasverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung für einen Liefermonat zu verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommt. 8.2 in sonstigen begründeten Fällen. Die Voraus- zahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung errechnet des Kunden beträgt die für einen Zeitraum bis zu zwei Liefermonaten zu leis- tenden Zahlungen und ergibt sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach aus dem durch- schnittlichen Verbrauch für bis zu zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder und dem durchschnitt- lichen aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vor- hergehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird LEW das bei mit den jeweils nächsten vom Kunden nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlun- gen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Bemessung angemessen berück- sichtigenKunde verpflichtet, den verrech- neten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten. 5.2 Der Kunde kann vom Lieferanten alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Voraus- zahlungen vorliegt. Ändern sich Ergibt die PreiseÜberprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigt der Lieferant den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Vor- auszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung. 5.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz der Preisänderung anpassenLiefe- rant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet. Der Kunde ist daneben nicht zur Zahlung von Abschlägen nach Ziffer 7.3 verpflichtet. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, insb. § 321 BGB, bleiben unberührt.

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Samples: Gas Supply Agreement

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, 5.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung für einen Liefermonat zu in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommtin sonstigen begründeten Fällen. 8.2 5.2 Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt der Lieferant nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung errechnet richtet sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis oder dem durchschnitt- lichen durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. 5.3 Die Vorauszahlung wird LEW das bei mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen (Rechnungsbeträge und Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rech- nungsverträge) verrechnet. Ergibt sich dabei eine Abweichung der Bemessung angemessen berück- sichtigenVorauszahlung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. Ändern sich die Preisenachentrichtet. 5.4 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz der Preisänderung anpassenLieferant beim Kunden ein Vorauszah- lungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw. den Messstellenbetreiber damit beauftragen. 8.3 Das Verlangen der 5.5 Anstelle einer Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was kann der Kunde tun kannnach seiner Xxxx in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, um nicht mehr ist eine Sicherheitsleistung nur zulässig in Form einer unbedingten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer europäischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform„A“-Bereich von Standard & Poors oder ein gleichwertiges Rating einer anderen international anerkannten Rating-Agentur aufweisen. 8.4 5.6 Der Lieferant kann sich aus der Sicherheit befriedigen, sobald der Kunde mit seinen Zah- lungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Lieferant wird die Sicherheit nur in dem Umfang verwerten, in dem dies zur Erfüllung der rückständigen Zahlungsverpflichtungen erforderlich ist. 5.7 Die Vorauszahlung Verwertung der Sicherheit nach Ziffer 5.5 wird der Lieferant dem Kunden unter Fristset- zung schriftlich androhen, es sei denn nach den Umständen des Einzelfalls besteht Grund zu der Annahme, dass eine Befriedigung aus der Sicherheit zu spät erfolgen würde. Ist der Abschluss des Vertrages für den Kunden ein Handelsgeschäft, beträgt die Frist wenigs- tens eine Woche. In allen übrigen Fällen beträgt sie einen Monat. 5.8 Die Sicherheit ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei unverzüglich zurückzugeben, soweit ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5.9 Die Regelungen zur Einstellung und Unterbrechung der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet. Der Kunde ist daneben nicht sowie zur Zahlung von Abschlägen nach Kündigung in Ziffer 7.3 verpflichtet. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, insb. § 321 BGB, 8 bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Mit Elektrischer Energie

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, 5.1. Das STADTWERK AM SEE kann vom Kunden Vorauszahlung für einen Liefermonat zu in angemessener Höhe Voraus- zahlung verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommtin sonstigen begründeten Fällen. 8.2 5.2. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzuteilen. Die Höhe Zeitpunkte der Vorauszahlungen legt das STADTWERK AM SEE nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die Vorauszahlung errechnet sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnitt- lichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder und dem durchschnitt- lichen aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. 5.3. Die Vorauszahlung wird LEW das bei mit der Bemessung angemessen berück- sichtigenjeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlung (Abschläge nach Ziffer 4.1 oder Rechnungsbeträge) verrechnet. Ändern Ergibt sich die Preisedabei eine Abweichung der Vorauszahlung von der zu leistenden Zahlung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet. 5.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz der Preisänderung anpassendas STADTWERK AM SEE beim Kunden ein Vorauszahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit 5.5. Die Regelungen zur Einstellung und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei Unterbrechung der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet. Der Kunde ist daneben nicht sowie zur Zahlung von Abschlägen nach Kündigung in Ziffer 7.3 verpflichtet. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, insb. § 321 BGB, 9 bleiben unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, 4.1. Die Stadtwerke können vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung für einen Liefermonat zu verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommt. 8.2 in sonstigen begründeten Fällen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung errechnet des Kunden beträgt die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen und ergibt sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder und dem durchschnitt- lichen aktuellen Vertragspreis bzw. - sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird LEW das bei mit den jeweils nächsten vom Kunden nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Bemessung angemessen berück- sichtigen. Ändern sich die PreiseKunde verpflichtet, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz den Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH AGB Strom-Gewerbekunden Seite 1 / 4 verrechneten Betrag unverzüglich nach der Preisänderung anpassenVerrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet4.2. Der Kunde ist daneben nicht kann von den Stadtwerken alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vorauszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigen die Stadtwerke den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Abschlägen nach Ziffer 7.3 verpflichtetVorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte4.3. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, insb. § 321 BGB, bleiben unberührtkönnen die Stadtwerke beim Kunden ein Vorkassensystem (z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Strom Gewerbekunden

Vorauszahlung. 8.1 LEW ist berechtigt, 5.1. Die Stadtwerke können vom Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung für einen Liefermonat zu verlangen, wenn der Kunde fällige Rechnungen wiederholt nichtmit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt hat oder nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annah- me besteht, dass wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder nicht rechtzeitig nachkommt. 8.2 in sonstigen begründeten Fällen. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung errechnet des Kunden beträgt die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen und ergibt sich auf Basis der jeweils gültigen Preise nach aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder und dem durchschnitt- lichen aktuellen Vertragspreis bzw. - sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Ver- brauch Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird LEW das bei mit den jeweils nächsten vom Kunden nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Bemessung angemessen berück- sichtigen. Ändern sich die PreiseKunde verpflichtet, kann XXX die danach anfallenden Vorauszahlungen entsprechend dem Prozentsatz den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Preisänderung anpassenVerrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten. 8.3 Das Verlangen der Vorauszahlung enthält Angaben über Beginn, Höhe, Fälligkeit und Gründe sowie Informationen darüber, was der Kunde tun kann, um nicht mehr im Vor- aus zahlen zu müssen. Das Verlangen erfolgt mindestens eine Woche vor Fälligkeit in Textform. 8.4 Die Vorauszahlung ist am letzten Werktag vor dem jeweiligen Vorauszahlungszeitraum fällig. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig. 8.5 Die Vorauszahlungsbeträge werden jeweils mit der nächsten Rechnung verrechnet5.2. Der Kunde ist daneben nicht kann von den Stadtwerken alle drei Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein Grund für die Erhebung von Vorauszahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vorliegt, benachrichtigen die Stadtwerke den Kunden hierüber in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Abschlägen nach Ziffer 7.3 verpflichtetVorauszahlung endet mit Zugang der Benachrichtigung. 8.6 Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte5.3. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, insb. § 321 BGB, bleiben unberührtkönnen die Stadtwerke beim Kunden ein Vorkassensystem (z.B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

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