Vorauszahlungen; Abschlagszahlungen. Der Netzbetreiber kann für die vertraglich geschuldeten Zah- lungen in angemessener Höhe Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der An- nahme besteht, dass der Anschlussnehmer/-nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach- kommt. Der Netzbetreiber ist berechtigt, angemessene Ab- schlagszahlungen zu verlangen.
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Samples: Vertrag Über Den Anschluss an Das Stromversorgungsnetz Der Enervie Vernetzt GMBH Sowie Die Nutzung Des Netzanschlusses (Ab Mittelspannung), Vertrag Über Den Anschluss an Das Erdgasversorgungsnetz Der Enervie Vernetzt GMBH Sowie Die Nutzung Des Netzanschlusses (Ab Mitteldruck), Vertrag Über Den Anschluss an Das Erdgasversorgungsnetz Der Enervie Vernetzt GMBH (Ab Mitteldruck)