Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit MD Hardware & Service Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von MD Hardware & Service unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet MD Hardware & Service nicht für dem Kunden hieraus ent- stehende Schäden. 3.2 Von MD Hardware & Service nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer ent- sprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstö- rungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffman- gel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder - obliegenheiten des Kunden. MD Hardware & Service ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll- ten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zu- steht. 3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Ände- rung der Leistung verhandeln oder MD Hardware & Service ein Nachtragsangebot unterbreitet, nach- dem sich Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstel- len. 3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von MD Hardware & Service setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Cloud Services Agreement, Managed Service Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit MD Hardware & Service OBL IT-Services Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von MD Hardware & Service OBL IT-Services unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet MD Hardware & Service OBL IT-Services nicht für dem Kunden hieraus ent- stehende entstehende Schäden.
3.2 Von MD Hardware & Service OBL IT-Services nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer ent- sprechenden entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstö- rungenBetriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffman- gelRohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder - obliegenheiten -obliegenheiten des Kunden. MD Hardware & Service OBL IT-Services ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll- ten erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zu- stehtzusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Ände- rung Änderung der Leistung verhandeln oder MD Hardware & Service OBL IT-Services ein Nachtragsangebot unterbreitet, nach- dem nachdem sich Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstel- lenherausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von MD Hardware & Service OBL IT-Services setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Managed Service Agreement, Cloud Services / Software Rental Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 3.1. Soweit MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS nicht für dem Kunden hieraus ent- stehende entstehende Schäden.
3.2 3.2. Von MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer ent- sprechenden entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstö- rungenBetriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffman- gelRohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder - obliegenheiten -obliegenheiten des Kunden. MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll- ten erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zu- stehtzusteht.
3.3 3.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Ände- rung Änderung der Leistung verhandeln oder MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS ein Nachtragsangebot unterbreitet, nach- dem nachdem sich Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstel- lenherausstellen.
3.4 3.4. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Managed Service Agreement, Cloud Services Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit MD Hardware & Service WenTraCon Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von MD Hardware & Service WenTraCon unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger SelbstbelieferungSelbstbe- lieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen Ein- schränkungen der Verfügbarkeit), haftet MD Hardware & Service WenTraCon nicht für dem Kunden hieraus ent- stehende entste- hende Schäden.
3.2 Von MD Hardware & Service WenTraCon nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer ent- sprechenden entspre- chenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstö- rungenBe- triebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffman- gelRohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mit- wirkungspflichten oder - obliegenheiten -obliegenheiten des Kunden. MD Hardware & Service XxxXxxXxx ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck Vertrags- zweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigtberech- tigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll- ten erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zu- stehtzusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Ände- rung Änderung der Leistung verhandeln oder MD Hardware & Service WenTraCon ein Nachtragsangebot unterbreitet, nach- dem nachdem sich Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstel- lenunzutref- fend herausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von MD Hardware & Service WenTraCon setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Managed Service Agreement, Cloud Services Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit MD Hardware & Service EnBITCon Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht von MD Hardware & Service EnBITCon unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet MD Hardware & Service EnBITCon nicht für dem Kunden hieraus ent- stehende entstehende Schäden.
3.2 Von MD Hardware & Service EnBITCon nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer ent- sprechenden entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstö- rungenBetriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffman- gelRohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder - obliegenheiten -obliegenheiten des Kunden. MD Hardware & Service EnBITCon ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll- ten erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zu- stehtzusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Ände- rung Änderung der Leistung verhandeln oder MD Hardware & Service EnBITCon ein Nachtragsangebot unterbreitet, nach- dem nachdem sich Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstel- lenherausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von MD Hardware & Service EnBITCon setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Managed Service Agreement, Cloud Services Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Da MD Hardware & Service Cloud Services / Hardware und Standardsoftware bei Drittanbietern Lieferanten bezieht, steht die Leistungspflicht Lieferpflicht von MD Hardware & Service unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet MD Hardware & Service nicht für dem Kunden hieraus ent- stehende SchädenSelbstbeliefe- rung.
3.2 Von MD Hardware & Service nicht zu vertretende Leistungshindernisse Leitungshindernisse führen zu einer ent- sprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.19.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstö- rungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffman- gel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder - obliegenheiten des Kunden. MD Hardware & Service ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll- ten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zu- steht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Ände- rung der Leistung verhandeln oder MD Hardware & Service ein Nachtragsangebot unterbreitet, nach- dem sich Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstel- len.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung Lieferverpflichtung von MD Hardware & Service setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit MD Hardware & Service Schmalisch IT Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungspflicht Leistungs- pflicht von MD Hardware & Service Schmalisch IT unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet MD Hardware & Service Schmalisch IT nicht für dem Kunden hieraus ent- stehende entstehende Schäden.
3.2 Von MD Hardware & Service Schmalisch IT nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer ent- sprechenden Verlängerung entsprechenden Verlänge- rung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), höhere hö- here Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstö- rungenBetriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von NetzzugängenNetzzu- gängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffman- gelRohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder - obliegenheiten -obliegenheiten des Kunden. MD Hardware & Service Schmalisch IT ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet gefähr- det ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll- ten erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zu- stehtzusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Ände- rung Änderung der Leistung verhandeln oder MD Hardware & Service Schmalisch IT ein Nachtragsangebot unterbreitet, nach- dem nachdem sich Annahmen im AngebotAnge- bot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstel- lenherausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von MD Hardware & Service Schmalisch IT setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Cloud Services Agreement