VORBEMEKUNGEN Musterklauseln

VORBEMEKUNGEN. Als Basis der Zuchtbestimmungen der FCL dient das internationale Zuchtreglement der F.C.I. (Fédération Cynologique Internationale) sowie die Internationale Zuchtstrategien der F.C.I. und das Manifest zum hundertjährigen Bestehen der FCI – Zum Wohl der Hunde (siehe Anhang). Die hier festgehaltenen Zuchtbestimmungen gelten für alle Hunde gleich welcher Rasse, die in Luxemburg gezüchtet werden und für die eine L.O.L (Livre des Origines Luxembourgeois) Ahnentafel beantragt wird. Somit ergänzen diese Zuchtbestimmungen obengenannte Texte der F.C.I. Ein wesentliches Ziel der Zucht innerhalb der FCL, ist die Erzeugung von gesunden Welpen mit einem formvollendeten Körper und guten Wesenseigenschaften. Die folgenden aufgeführten Bedingungen sind als Minimalbedingungen aufzufassen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie als rasseübergreifend zu verstehen sind und somit nicht alle rassespezifischen Fragen beantworten können. Alle rassespezifischen Details befinden sich in den Zusatzbestimmungen der einzelnen Centralen. Im Sinne einer verantwortungsvollen Zucht ist jeder Züchter gehalten die Bestimmungen der F.C.I. und die nun folgenden Bestimmungen zu erfüllen und zu versuchen sie weitgehend zu übertreffen. Bevor ein Interessent sich an die FCL wendet, um als Hundezüchter eingetragen zu werden, obliegen ihm die Bedingungen seitens des Landwirtschaftsministeriums eine Ermächtigung zu beantragen und im Besitzt derselben zu sein. Das Wort Centrale steht für die augenblicklich drei Mitglieder der FCL. Jeder Züchter muss im Besitz eines von der F.C.I. geschützten Zwingernamens sein. Der Antrag wird mittels des von der FCL vorgesehenen Formulars gestellt. Eine Bearbeitungsgebühr (siehe Gebührenordnung) ist an die FCL zu zahlen, gleichzeitig mit der Antragstellung. Zwingernamenschutz wird jedem gewährt, der Mitglied einer der Centralen ist, unter deren Kompetenzen die jeweilige Rasse fällt. Meldet ein Züchter seinen Zwingernamen nicht bei der FCL ab, ist derselbe gehalten die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten und dies von Jahr zu Jahr. Des Weiteren obliegt jedem Züchter das jährliche Abonnement des offiziellen Organs der FCL zu unterzeichnen. Bevor besagter Antrag an die FCI weitergeleitet wird, setzt die FCL sich mit der Centrale unter deren Kompetenzen die jeweilige Rasse fällt in Verbindung. Der Zuchtkontrolleur der respektiven Centrale nimmt Kontakt auf mit dem zukünftigen Züchter, um diesem die notwendigen Erläuterungen und Einzelheiten über Zuchtbesti...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.