Vorbeugende Maßnahmen. Die Vertragspartner verpflichten sich a) Maßnahmen in dem für den Vertragspartner zumutbaren Umfang zu ergreifen, die den Schutz vertraulicher Informa- tionen und Dokumente der Vertragspartner gewährleisten, mindestens aber auf deren Schutz hinzuwirken oder zu de- ren Schutz mitzuwirken, b) unberechtigte Weitergabe von Informationen und Doku- menten zu verhindern, den jeweiligen Vertragspartner zu unterstützen ggf. wieder volle Kontrolle über unberechtigt weitergegeben Information und Dokumente zu erlangen und die darüber hinaus gehende Weitergabe von Informati- onen und Dokumenten zu verhindern.
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