Vordruckgestaltung. Für die Herstellung neutraler SEPA-Referenz-Überweisungs-/Zahlscheinvor- drucke mit prüfzahlgesicherten Referenzdaten gelten folgende Rege- lungen: (1) Es sind neutrale SEPA-Referenz-Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke zu verwenden, die den „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2016)” entsprechen und die mit dem speziellen Belegschlüssel „07” (SEPA- Überweisung/Zahlschein) gekennzeichnet sind. Sofern optional ein QR- Code genutzt wird, sind die Vorgaben gemäß Anhang 4 „Merkblatt für die optionale Verwendung von QR-Codes auf SEPA-Überweisungs-/Zahlschein- vordrucken“ der „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2016)“ zu beachten. Der vordruckausgebende Zahlungsempfänger ver- pflichtet sich, mit seinem kontoführenden Kreditinstitut/Zahlungsdienst- leister bei jeder Neuauflage von neutralen SEPA-Überweisungs-/Zahlschein- vordrucken, Referenz vor Druckfreigabe Probeabdrucke abzustimmen. (2) Die maximal 25-stellige Referenz besteht aus der Konstanten „RF”, einer zweistelligen numerischen Prüfzahl an der dritten und vierten Stelle (siehe Anlage 1 zu Anhang 1) sowie den bis zu 21-stelligen alpha- numerischen internen Referenzdaten (zum Beispiel Kundennummer). (3) Die Referenz ist linksbündig in das Verwendungszweckfeld auf dem SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, Referenz sowie auf einem im Vordrucksatz gegebenenfalls vorgesehenen Beleg für Kontoinha- ber/Zahler-Quittung – vorzugsweise in OCR-B1-Schrift nach DIN 14603 – einzudrucken. Der Belegschlüssel „07” ist in dem entsprechenden Feld des SEPA-Über- weisungs-/Zahlscheinvordrucks, Referenz anzudrucken. Die IBAN des Zahlungsempfängers, der BIC1 des kontoführenden Kre- ditinstituts/Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers und gege- benenfalls der Betrag sind in den dafür vorgesehenen Teilfeldern des SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordrucks, Referenz – gegebenenfalls auch auf dem Beleg für Kontoinhaber/Zahler-Quittung – einzudrucken. Für den Andruck des Namens des Zahlungsempfängers und dessen kontoführenden Kreditinstituts/Zahlungsdienstleisters auf den Belegen des Vordrucksatzes gelten die allgemeinen Regelungen für neutrale SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke, Referenz. (4) Der vordruckausgebende Zahlungsempfänger hat den Zahler durch entsprechenden Hinweis auf dem SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvor- druck, Referenz in Blindfarbe darauf hinzuweisen, dass zusätzliche An- gaben sowie Änderungen der vorgedruckten Daten auf diesem Vor- druck nicht vorgenommen werden dürfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vordruckgestaltung. Für die Herstellung neutraler SEPA-Referenz-Überweisungs-/Zahlscheinvor- drucke mit prüfzahlgesicherten Referenzdaten gelten folgende Rege- lungen:
(1) Es sind neutrale SEPA-Referenz-Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke zu verwenden, die den „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2016)” entsprechen und die mit dem speziellen Belegschlüssel „07” (SEPA- Überweisung/Zahlschein) gekennzeichnet sind. Sofern optional ein QR- QR-Code genutzt wird, sind die Vorgaben gemäß Anhang 4 „Merkblatt für die optionale optio- nale Verwendung von QR-Codes auf SEPA-Überweisungs-/Zahlschein- vordruckenÜberweisungs-/Zahlscheinvor- drucken“ der „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2016)“ zu beachten. Der vordruckausgebende Zahlungsempfänger ver- pflichtet verpflichtet sich, mit seinem kontoführenden Kreditinstitut/Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleister bei jeder Neuauflage von neutralen SEPA-Überweisungs-/Zahlschein- vordruckenÜberweisungs-/Zahlscheinvordrucken, Referenz Refe- renz vor Druckfreigabe Probeabdrucke abzustimmen.
(2) Die maximal 25-stellige Referenz besteht aus der Konstanten „RF”, einer zweistelligen numerischen Prüfzahl an der dritten und vierten Stelle Stel- le (siehe Anlage 1 zu Anhang 1) sowie den bis zu 21-stelligen alpha- numerischen alphanu- merischen internen Referenzdaten (zum Beispiel Kundennummer).
(3) Die Referenz ist linksbündig in das Verwendungszweckfeld auf dem SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordruck, Referenz sowie auf einem im Vordrucksatz gegebenenfalls vorgesehenen Beleg für Kontoinha- ber/Kontoinhaber/ Zahler-Quittung – vorzugsweise in OCR-B1-Schrift nach DIN 14603 – einzudrucken. Der Belegschlüssel „07” ist in dem entsprechenden Feld des SEPA-Über- weisungs-/Zahlscheinvordrucks, Referenz anzudrucken. Die IBAN des Zahlungsempfängers, der BIC1 des kontoführenden Kre- ditinstitutsKredit- instituts/Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers und gege- benenfalls gegebe- nenfalls der Betrag sind in den dafür vorgesehenen Teilfeldern des SEPA-SEPA- Überweisungs-/Zahlscheinvordrucks, Referenz – gegebenenfalls auch auf dem Beleg für Kontoinhaber/Zahler-Quittung – einzudrucken. Für den Andruck des Namens des Zahlungsempfängers und dessen kontoführenden kon- toführenden Kreditinstituts/Zahlungsdienstleisters auf den Belegen des Vordrucksatzes gelten die allgemeinen Regelungen für neutrale SEPA-SEPA- Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke, Referenz.
(4) Der vordruckausgebende Zahlungsempfänger hat den Zahler durch entsprechenden Hinweis auf dem SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvor- druck, Referenz in Blindfarbe darauf hinzuweisen, dass zusätzliche An- gaben Anga- ben sowie Änderungen der vorgedruckten Daten auf diesem Vor- druck Vordruck nicht vorgenommen werden dürfen.
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