Vorgespräche Musterklauseln

Vorgespräche. 3.1 Die vorgesehenen Massnahmen sind vor ihrer Einführung mit den betroffe- nen Arbeitnehmenden, ihren Betriebsvertretern und den Vertragsparteien zu bespre- chen.
Vorgespräche. Im Vorfeld der Trauung findet meist und zumindest ein Gespräch mit dem Brautpaar in Gloggnitz statt, bei dem der Ablauf der Zeremonie festgelegt und die Lebensgeschichte des Paares besprochen wird. Weitere Informationen erfolgen telefonisch oder per Mail. Weitere persönliche Treffen werden samt Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Findet das (erste) Gespräch nicht in Gloggnitz statt, fallen zusätzlich zum Honorar entsprechende Fahrtkosten an.
Vorgespräche. 3.1 Die vorgesehenen Massnahmen sind vor ihrer Einführung mit den betroffenen Arbeitnehmern, ihren Betriebsvertretern und dem PLKM-Ausschuss bzw. PBK zu besprechen.
Vorgespräche. 3.1 Die vorgesehenen Massnahmen sind vor ihrer Einführung mit den betroffenen Arbeitnehmenden, ihren Betriebsvertretern und den Vertragsparteien zu besprechen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.