Waren Musterklauseln

Waren. Anleger sollten beachten, dass Waren und Futures im Allgemeinen volatil und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Die Preise für Waren ändern sich gelegentlich schnell und erheblich und sind u. a. von nationalen und internationalen politischen und wirtschaftlichen Ereignissen, Kriegen, terroristischen Handlungen, Änderungen der Zinssätze und Wechselkurse, Handelsaktivitäten in Bezug auf Waren und entsprechende Kontrakte, und verschiedenen makroökonomischen Faktoren, wie beispielsweise einem veränderten Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, den Wetterbedingungen und anderen Naturphänomenen, agrarwirtschaftlichen, handelspolitischen, steuerlichen, monetären und währungspolitischen Beschränkungen sowie der Politik verschiedener Regierungen (einschließlich staatlicher Intervention auf bestimmten Märkten) und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, abhängig. Warenpreise und Warenindexstände weisen erhebliche Volatilität auf, die die von Aktienportfolios oft übersteigt. Zudem sind Warenmärkte in der Regel weniger liquide als die Märkte für zins- oder devisenbezogene Produkte. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, dass diese Faktoren keine negativen Auswirkungen auf die Wertentwicklung einer Ware oder eines Warenindex haben werden. Eine Anlage in Vermögenswerte der Emerging Markets unterliegt in der Regel höheren Risiken (einschließlich von möglicherweise erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Risiken), als eine Anlage in Vermögenswerte der Märkte in Industrieländern. Emerging Markets sind Märkte, die sich per definitionem "im Umbruch" befinden und daher den Risiken rascher politischer Veränderungen und wirtschaftlicher Rückgänge ausgesetzt sind. In den letzten Jahren gab es in vielen Emerging Markets-Ländern bedeutende politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen. In vielen Fällen haben politische Erwägungen zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Spannungen geführt, und in einigen Fällen kam es in diesen Ländern sowohl zu einer politischen wie auch zu einer wirtschaftlichen Instabilität. Politische oder wirtschaftliche Instabilität kann sich auf das Vertrauen des Anlegers auswirken, was wiederum einen negativen Effekt auf die Wechselkurse, die Preise der Wertpapiere oder andere Vermögenswerte von Emerging Markets haben kann. Die Wechselkurse sowie die Preise für Wertpapiere oder andere Vermögenswerte in Emerging Markets sind oft in höchstem Maße volatil. Veränderungen dieser Preise sind unter anderem zurückzu...
Waren. Lagerbestände, Rohstoffe, Lebensmittel, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Verpackungen und Abfälle, die sich zur Nutzung durch Ihren Betrieb oder zu Wartungs- oder Reparaturarbeiten eignen, sowie Güter, die der Kundschaft des Versicherungsnehmers gehören.
Waren. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle gelieferten Waren neu und ungebraucht bzw. keine Austauschwaren sind. Der Verkäufer gewährleistet für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab Datum der Lieferung an Apple bzw. für den in der Standardgewährleistung des Verkäufers für die Waren vorgesehenen Zeitraum, in Abhängigkeit davon, welcher Zeitraum länger ist, dass alle gelieferten Waren frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Verkäufer verpflichtet sich hiermit, für Apple für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Datum der Lieferung zu dem dann aktuellen Preis des Verkäufers abzüglich geltender Rabatte Ersatzteile vorzuhalten. Zusätzlich unterliegen gekaufte Waren sämtlichen ausdrücklichen schriftlichen und mündlichen Gewährleistungen, die von Vertretern des Verkäufers gegeben werden, sowie allen Gewährleistungen und Bedingungen, die vom Gesetz vorgesehen sind. Alle Zusagen sind als Vertragspunkte sowie als Gewährleistungen auszulegen und gelten nicht ausschließlich. Der Verkäufer übergibt Apple die für die vertraglichen Waren geltende Standardgewährleistung und Leistungsgarantie des Verkäufers. Alle Gewährleistungen gelten sowohl für Apple als auch für seine Kunden. Stellt Apple ein Gewährleistungsproblem bei den Waren während des Gewährleistungszeitraums fest, informiert Apple den Verkäufer unverzüglich über diese Probleme und sendet die Waren an den Verkäufer auf Kosten des Verkäufers zurück. Der Verkäufer wird innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Eingang der zurückgesendeten Waren und nach Xxxx von Apple diese Waren reparieren oder ersetzen oder Apple den Betrag für diese Waren gutschreiben. Ersatzleistungen und reparierte vertragliche Waren unterliegen der Gewährleistung für den Rest des Gewährleistungszeitraums bzw. (6) Monate, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
Waren. Die Waren, die befördert und/oder gelagert werden sollen, sind Fertigerzeugnisse. Sie werden nachstehend als die „Waren“ bezeichnet. Der Auftragnehmer bestätigt, dass es sich bei den Waren um pyrotechnische Waren handeln könnte und dass sie im Hinblick auf ihren Transport als Gefahrstoffe möglicherweise angesehen werden. Der Auftragnehmer bestätigt weiterhin, dass zu transportierende Waren einen Wert haben können, der beträchtlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Standardhaftungssumme von 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Bruttogewicht der Sendung liegt, die in den Uniform International Carriage of Goods by Road Regulations (Einheitliche internationale Vorschriften zur Warenbeförderung auf der Straße - d. Ü.) gelten.
Waren. Die Warenvorräte werden mit den Anschaffungskosten bei Anwendung von zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren bewertet.
Waren. Saatgut, welches nicht den Kennzeich- nungspflichten der gegenwärtigen EU Vorschriften unterliegt.
Waren. Vorbehaltlich der Abschnitte 12.6 bis 12.8 gewährleistet Cytiva nur, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung und bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte (i) der angegebenen Haltbarkeitsdauer der Waren oder (ii) zwölf (12) Monate nach Lieferung im Wesentlichen den Spezifikationen entsprechen und frei von wesentlichen Verarbeitungs- und Materialmängeln sind.
Waren. 2.1 best for planning "b4p": best for planning "b4p" ist eine Markt-Media-Studie mit umfassenden Markt-/Konsum-/Zielgruppen- sowie Mediendaten, die jährlich erscheint.
Waren. Voraussetzung für Ansprüche des KÄUFERS wegen Mängeln der WAREN ist, dass er diese bei Ablieferung prüft und eventuelle Mängel gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß dem VERKÄUFER anzeigt. Die WAREN gelten als vom KÄUFER bei Ablieferung genehmigt, sofern der KÄUFER dem VERKÄUFER nicht schriftlich einen Mangel oder eine sonstige Abweichung unter konkreter Benennung des Mangels wie folgt anzeigt: (a) bei unvollständiger Lieferung und sonstigen offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach dem Tag der Ablieferung oder (b) bei verborgenen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach deren Entdeckung. Die Annahme von WAREN darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Ansprüche wegen dem VERKÄUFER verspätet angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Die Kosten für die Prüfung der WAREN hat der KÄUFER zu tragen. Auf Aufforderung des VERKÄUFERS hat der KÄUFER die mangelhaften WAREN dem VERKÄUFER zur Verfügung zu stellen. Sofern im VERTRAG nichts anderes angegeben ist, gewährleistet der VERKÄUFER gegenüber dem KÄUFER, dass die vom VERKÄUFER hergestellten WAREN zwölf (12) Monate ab Datum des Versands mangelfrei bleiben. Diese Verjährungsfrist gilt jedoch nicht (i) bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder (ii) wenn eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (in diesem Fall gelten ggf. die Garantiebedingungen oder die Verjährungsfrist gemäß der Beschaffenheitsgarantie). Bei Schadensersatzansprüchen gilt diese Begrenzung nicht in folgenden Fällen: (i) bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) bei Vorsatz und (iii) bei grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS sowie (iv) bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und (v) bei Rückgriffsansprüchen gemäß § 478 BGB. Bei Mängeln kann der VERKÄUFER nach seinem alleinigen und ausschließlichen Ermessen entweder (i) die mangelhaften WAREN nachbessern oder (ii) die mangelhaften WAREN durch mangelfreie zu ersetzen. Auf Aufforderung des VERKÄUFERS und mit dessen Zustimmung hat der KÄUFER mangelhafte WAREN mit vorausbezahlter Fracht an den VERKÄUFER zurückzusenden. Für nachgebesserte oder nachgelieferte WAREN läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist ab Lieferung der nachgebesserten oder nachgelieferten WAREN weiter. Wenn der KÄUFER die mangelhaften WAREN gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat, hat der ...
Waren. (A) Alle in den Katalogen, Preislisten oder Werbeanzeigen enthaltenen oder dem Käufer auf andere Weise übermittelten Beschreibungen, technischen Daten und Illustrationen sollen ihm einen allgemeinen Eindruck von den darin beschriebenen Waren vermitteln und gelten nicht als Vertragsbestandteil.