Vorsorge. Für Werterhöhungen und/oder Neuerwerbungen von versicherten Sachen während einer Versicherungsperiode steht dem Versicherungsnehmer eine zusätzliche Versicherungssumme von bis zu 10 % der jeweils vereinbarten Ver- sicherungssumme zur Verfügung, wenn der Versicherungsnehmer dem Ver- sicherer spätestens bis zum Ablauf dieser Versicherungsperiode hierüber informiert (Vorsorge).
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Samples: Insurance Application Model, Insurance Application, Insurance Agreement