Common use of Vorsorgeversicherungssumme Clause in Contracts

Vorsorgeversicherungssumme. Die Vorsorgeversicherungssumme verteilt sich auf die Versicherungssummen der Positionen, für die sie vereinbart ist und bei denen Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Für die Aufteilung ist das Verhältnis der Beträge maßgebend, um die die Versicherungswerte der einzelnen Positionen die Versicherungssummen übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche Positionen durch den Versicherungsfall betroffen sind. (Der Text gilt nur, wenn eine Vorsorgeversicherung vereinbart ist.)

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Vorsorgeversicherungssumme. Die 10.1.1 Eine vereinbarte Vorsorgeversicherungssumme verteilt sich auf die Versicherungssummen der Positionen, für die sie vereinbart ist und bei denen Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Für die Aufteilung ist das Verhältnis der Beträge maßgebend, um die die Versicherungswerte der einzelnen Positionen die Versicherungssummen übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche Positionen durch den Versicherungsfall betroffen sind. (Der Text gilt nur, wenn eine Vorsorgeversicherung vereinbart ist.)

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Vorsorgeversicherungssumme. a) Die Vorsorgeversicherungssumme verteilt sich auf die Versicherungssummen der Positionen, für die sie vereinbart ist und bei denen Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Für die Aufteilung ist das Verhältnis der Beträge maßgebend, um die die Versicherungswerte der einzelnen Positionen die Versicherungssummen übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche Positionen durch den Versicherungsfall betroffen sind. (Der Text gilt nur, wenn eine Vorsorgeversicherung vereinbart ist.)

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Vorsorgeversicherungssumme. Die Vorsorgeversicherungssumme verteilt sich auf die Versicherungssummen Versi- cherungssummen der Positionen, für die sie vereinbart ist und bei denen Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme Ver- sicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Für die Aufteilung ist das Verhältnis der Beträge maßgebend, um die die Versicherungswerte der einzelnen Positionen die Versicherungssummen übersteigen, und zwar ohne Rücksicht Rück- sicht darauf, welche Positionen durch den Versicherungsfall betroffen sind. (Der Text gilt nur, wenn eine Vorsorgeversicherung vereinbart ist.)

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