Zahlungsaufschub Musterklauseln

Zahlungsaufschub. Jede entgeltliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und dem Schuldner einer Leis- tung, durch die die Fälligkeit der Leistung hinausgeschoben wird (Stundung).
Zahlungsaufschub. 9.1. Sofern diese Möglichkeit von Novum vorgesehen wurde, hat der Kunde das Recht, einen Zahlungsaufschub in Form einer Neufestsetzung der Ratentermine und Ratenbeträge im Falle eines Kurzzeitkredits oder der zahlbaren Raten im Falle eines Ratenkredits zu beantragen. Der Antrag auf Zahlungsaufschub kann schriftlich (einschließlich E-Mail) oder über den Kundendienst eingereicht werden und unterliegt der Zustimmung durch Novum, die berechtigt ist, den Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 9.2. Für einen Antrag auf Zahlungsaufschub dem Novum zugestimmt hat, kann eine Gebühr berechnet werden. 9.3. Novum informiert den Kunden durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger darüber, ob dem Antrag auf Zahlungsaufschub zugestimmt wurde. Mit Zustimmung von Novum wird der Zahlungsaufschub wirksam. 9.4. Sobald der genehmigte Zahlungsaufschub wirksam geworden ist, informiert Novum den Kunden über diesen Umstand durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger und übersendet dem Kunden zudem eine Rechnung. 9.5. Für den Fall, dass der Kunde die vereinbarten Bedingungen für den Zahlungsaufschub nicht einhält, gelten Ziff. 11 (Fälligkeit) und Ziff. 14 (Kündigung) entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass sich der Fälligkeitszeitpunkt der Rate oder Raten nach der Vereinbarung des Zahlungsaufschubs richtet.
Zahlungsaufschub. 8.1 Der Kunde hat das Recht einen Zahlungsaufschub des Fälligkeitsdatums der fälligen Rate zu beantragen. Dies gilt bei einem Kredit mit einer Laufzeit von 30 Tagen mit einer (1) Rate sowie bei einem Kredit mit zwei (2) Raten. Wobei bei einem Kredit, der in zwei (2) Raten zahlbar ist, ein Zahlungsaufschub nur für die zweite Rate möglich ist. Der Antrag für den Zahlungsaufschub kann über die üblichen Nachrichtenkommunikationskanäle (wie E-Mail) beantragt werden und wird durch Ferratum beurteilt. Ferratum hat das Recht ohne Grundangabe einen Antrag auf Zahlungsaufschub abzulehnen. 8.2 Ferratum berechnet eine Zahlungsaufschubgebühr gemäß jedem Zahlungsaufschubantrag den der Kunde gestellt hat. Die Summe der jeweiligen Zahlungsaufschubgebühren sind unterschiedlich gemäß der Höhe des Kredites aufgelistet in der Gebührenübersicht im Appendix 2 von diesem Vertrag. 8.3 Ferratum wird den Kunden über die üblichen Nachrichtenkommunikationskanäle (wie Email) informieren ob der Zahlungsaufschubantrag genehmigt wurde oder nicht. Diese Kommunikation bindet keine verbindliche Zusage. Der Zahlungsaufschub wird erst nach dem Eingang der Zahlungsaufschubgebühr and das Bankkonto von Ferratum gültig. 8.4 Der Zahlungsaufschub ist gültig ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs der Zahlungsaufschubgebühr an das Bankkonto von Ferratum. 8.5 Sobald der Zahlungsaufschub aktiv wird, wird der Kunde entsprechend informiert.
Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen; ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
Zahlungsaufschub. Der ersuchte Staat kann einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen gestatten, wenn sein Recht oder seine Verwaltungspraxis dies in ähnlichen Fällen zulässt; er unterrichtet hierüber jedoch den ersuchenden Staat im Voraus.
Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange 3.1. Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers be- stehen; 3.2. ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versiche- rungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlaß dieses Versiche- rungsfalles noch läuft.
Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, a. solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen, b. wenn gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Der Versicherer wird von der Berechtigung, die Verzinsung und Zahlung aufzuschieben, keinen Gebrauch machen, sofern sich das behördliche oder strafgerichtliche Verfahren nicht ausdrücklich gegen den Versicherungsnehmer selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Repräsentanten richten sollte.

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  • Zahlungsfrist Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.

  • Zahlungsweise Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen.

  • Zahlungsperiode Den Beitrag für Ihre Versicherung müssen Sie • in einem einmaligen Beitrag zahlen oder • als laufende Beiträge entsprechend der vereinbarten Zahlungs- periode. In diesem Fall kann die Zahlungsperiode je nach Ver- einbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Wir geben sie im Versicherungsschein an. Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 Versicherungsver- tragsgesetz - VVG) entspricht somit der vereinbarten Zahlungs- periode.

  • Zahlungsmodalitäten 8.1 inside digital ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Werbetreibenden bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschul- deten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind. 8.2 Entscheidet sich der Werbetreibende vor Ablauf der (jeweiligen) Vertragslaufzeit zur Beendigung seines Werbemittels, wird der an- teilige Preis nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von inside digital vor. 8.3 Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte und für den Be- reich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren. 8.4 Bei Xxxx der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Ein- reicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift infor- miert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Xxxx von inside digital auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass inside digital die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt. 8.5 Bei Rücklastschriften, die der Werbetreibende zu vertreten hat, berechnet inside digital eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein er- neuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die inside digital aufwandsbezogen gesondert berech- nen kann. 8.6 Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,- Euro netto behält sich inside digital vor, vor Durchführung des Auftrages eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Fällt diese negativ aus, ist inside digital berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.

  • Bezahlung 1. Sofern im Vertrag bzw. den ergänzenden Bestimmungen keine andere Frist vereinbart wird, sind die von dem Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb 14 Tagen nach Anfang der Bedenkzeit, oder falls keine Bedenkzeit festgelegt wurde, innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen fängt diese Frist an dem Tag an, nachdem der Verbraucher vom Unternehmer die Bestätigung des Empfangs der Angebotsannahme erhalten hat. 2. Beim Verkauf von Waren an Verbraucher darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nie eine Anzahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wenn Vorauskasse vereinbart wird, kann der Verbraucher keine Ansprüche hinsichtlich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauskasse stattgefunden hat. 3. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Fehler in Zahlungsangaben zu melden. 4. Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, hat dieser, nachdem er vom Unternehmer über seinen Zahlungsverzug in Kenntnis gesetzt wurde und dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachträglich nachzukommen und die Zahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist dennoch nicht erfolgt, über den fälligen Betrag zudem die gesetzlichen Zinsen zu zahlen und ist der Unternehmer dazu berechtigt, ihm die anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15% über die fälligen Beträge bis € 2.500,--; 10% über die nächsten € 2.500,-- und 5% über der nächsten € 5.000,--. Die Mindestkosten betragen € 40,--. Es steht dem Unternehmer zu, zugunsten des Verbrauchers andere Beträge und Prozentsätze zu verwenden.

  • Zahlung 5.1 Die Höhe und Fälligkeit des einmaligen und/oder laufenden Nutzungsent- gelts ist einzelvertraglich zu vereinbaren, ebenso wie eine allfällige Wertsi- cherung. 5.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln. 5.3 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 5.4 Zahlungen sind netto, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit in Zusammen- hang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Dis- kontspesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. 5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzu- rechnen. Eingeräumte Rabatte, Boni oder sonstige Nachlässe sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber bedingt. 5.6 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. 5.7 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Auf- tragnehmer – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – unbescha- det seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsge- schäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fällig-keit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, so- fern der Auftragnehmer nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zwei-mali- gem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Voraus- kassa erfüllen. In jedem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, vorprozessuale Kosten, ins- besondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, gemäß den gesetzlich anwendbaren Vorschriften dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

  • Zahlungsverzug Microsoft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Verzugsgebühr auf Zahlungen an Microsoft, die mehr als fünfzehn (15) Kalendertage überfällig sind, zu verlangen, und zwar in Höhe von zwei Prozent (2 %) des zu zahlenden Gesamtbetrags, monatlich berechnet und zahlbar, oder in Höhe des höchsten, gesetzlich zulässigen Betrages, sofern dieser geringer ist.

  • Zahlungsaufforderung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach d) und e) mit dem Fristablauf verbunden sind.

  • Auszahlung Da die Bank über keine eigenen Geldautomaten verfügt, kann die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung im Rahmen des Verrechnungskontos durch Vornahme einer Überweisung auf ein anderes Konto (bei Referenzkonten auf ein anderes Konto des Kontoinhabers) erfolgen.

  • Rückzahlung Rückzahlung bei Endfälligkeit. Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 15. Oktober 2013 (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf jede Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen.