Zahlungsaufschub Musterklauseln

Zahlungsaufschub. Jede entgeltliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und dem Schuldner einer Leis- tung, durch die die Fälligkeit der Leistung hinausgeschoben wird (Stundung).
Zahlungsaufschub. 8.1 Der Kunde hat das Recht einen Zahlungsaufschub des Fälligkeitsdatums der fälligen Rate zu beantragen. Dies gilt bei einem Kredit mit einer Laufzeit von 30 Tagen mit einer (1) Rate sowie bei einem Kredit mit zwei (2) Raten. Wobei bei einem Kredit, der in zwei (2) Raten zahlbar ist, ein Zahlungsaufschub nur für die zweite Rate möglich ist. Der Antrag für den Zahlungsaufschub kann über die üblichen Nachrichtenkommunikationskanäle (wie E-Mail) beantragt werden und wird durch Ferratum beurteilt. Ferratum hat das Recht ohne Grundangabe einen Antrag auf Zahlungsaufschub abzulehnen.
Zahlungsaufschub. 9.1. Sofern diese Möglichkeit von Novum vorgesehen wurde, hat der Kunde das Recht, einen Zahlungsaufschub in Form einer Neufestsetzung der Ratentermine und Ratenbeträge im Falle eines Kurzzeitkredits oder der zahlbaren Raten im Falle eines Ratenkredits zu beantragen. Der Antrag auf Zahlungsaufschub kann schriftlich (einschließlich E-Mail) oder über den Kundendienst eingereicht werden und unterliegt der Zustimmung durch Novum, die berechtigt ist, den Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Zahlungsaufschub. 9.1. Sofern diese Möglichkeit von der Bank vorgesehen wurde, haben die Kunden das Recht, einen Zahlungsaufschub in Form einer Neufestsetzung der Ratentermine und Ratenbeträge im Falle eines Kurzzeitkredits oder der zahlbaren Raten im Falle eines Ratenkredits zu beantragen. Der Antrag auf Zahlungsaufschub kann schriftlich (einschließlich E-Mail) oder über den Kundendienst eingereicht werden und unterliegt der Genehmigung durch Novum, die berechtigt ist, den Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen; ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
Zahlungsaufschub. Der ersuchte Staat kann einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen gestatten, wenn sein Recht oder seine Verwaltungspraxis dies in ähnlichen Fällen zulässt; er unterrichtet hierüber jedoch den ersuchenden Staat im Voraus.