Common use of Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver- sicherungsfalles Clause in Contracts

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver- sicherungsfalles. a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver- sicherungsfalles. a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich vorsätz- lich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht Entschädigungs- pflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

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Samples: Hausratversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver- sicherungsfalles. a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich vorsätz- lich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil Strafur- teil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver- sicherungsfalles. a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich vorsätz- lich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Autoinhaltsversicherung