Common use of Vorvertraglich überlassene Informationen Clause in Contracts

Vorvertraglich überlassene Informationen. Vorvertraglich dem Kunden überlassene Gegenstände und Dokumente (z.B. Software, körperliche und nichtkörperliche Präsentationen und Vorschläge) sind geistiges Eigentum der MEHRWERK; sie dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wird Software dem Kunden zu Testzwecken überlassen, erlischt das Nutzungsrecht an dieser Software nach einer angemessenen oder konkret vereinbarten Testphase. Insbesondere wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sämtliche überlassenen Gegenstände und Dokumente zurückzugeben oder deren Löschung gegenüber MEHRWERK nachzuweisen. Im Übrigen gelten die Geheimhaltungspflichten nach Ziff. XV.1.

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Samples: mpmx.com, mehrwerk.net, mpm-processmining.com

Vorvertraglich überlassene Informationen. Vorvertraglich dem Kunden überlassene Gegenstände und Dokumente (z.B. Software, körperliche und nichtkörperliche Präsentationen und Vorschläge) sind geistiges Eigentum der MEHRWERK; sie dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wird Software dem Kunden zu Testzwecken überlassen, erlischt das Nutzungsrecht an dieser Software nach einer angemessenen oder konkret vereinbarten Testphase. Insbesondere wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sämtliche überlassenen Gegenstände und Dokumente zurückzugeben oder deren Löschung gegenüber MEHRWERK nachzuweisen. Im Übrigen gelten die Geheimhaltungspflichten nach Ziff. XV.1XIII.1.

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Samples: mpmx.com