Common use of Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versiche- rungsnehmers Clause in Contracts

Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versiche- rungsnehmers. 2.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe sei- ner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm be- kannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- ßen (z.B. Ziff. 4.2.2). Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach sei- ner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.iitr.de, www.bvvgf.de

Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versiche- rungsnehmers. 2.1 28.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche ge- fahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe sei- ner seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm be- kannten bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag Versiche- rungsvertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- ßen (z.B. Ziff. 4.2.2)schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach sei- ner seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.i. S.

Appears in 1 contract

Samples: www.sportbund-pfalz.de

Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versiche- rungsnehmers. 2.1 10.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe sei- ner seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm be- kannten bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- ßen (z.B. Ziff. 4.2.2)schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach sei- ner seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer Fragen im Sinne des Satzes 1 der Ziffer 10.1 stellt.

Appears in 1 contract

Samples: media.bgv.de