Vorwort. Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zu- sammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen. Für die Erzdiözese Freiburg Für die Evangelische Landeskirche in Baden Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Erzbischof Landesbischof Freiburg im Breisgau/ Karlsruhe
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Samples: Rahmenvereinbarung Für Ökumenische Partnerschaften, Rahmenvereinbarung Für Ökumenische Partnerschaften
Vorwort. Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame ge- meinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zu- sammenarbeit Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kei- nen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung Vereinba- rung mit Leben zu füllen. Für die Erzdiözese Freiburg Für die Evangelische Landeskirche in Baden Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Erzbischof Landesbischof Freiburg im Breisgau/ Karlsruhe
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Vorwort. Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame gemein- same Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zu- sammenarbeit Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit Zu- sammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen ge- setzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen. Für die Erzdiözese Freiburg Für die Evangelische Landeskirche in Baden Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Erzbischof Landesbischof Freiburg im Breisgau/ Karlsruhe
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Vorwort. Diese Die Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - ‐ Leitlinien für die Zu- sammenarbeit Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen. Für die Erzdiözese Freiburg Für die Evangelische Landeskirche in Baden Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Erzbischof Landesbischof Freiburg im Breisgau/ Karlsruhe
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Samples: Partnership Agreement