Vorwort. Der Kollektivvertrag für das SOS Kinderdorf stellt einen wichtigen Meilenstein für den Kinder- und Jugendwohlfahrtsbereich dar. Es geht nicht bloß um die Jugend, es geht um Familie, Kinder und de- ren Sozialräume. Es geht um Prävention, Haltgeben im Leben und Intervention. Diese Arbeit lässt sich nicht im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bewältigen und braucht zum Wohle des Kindes flexible Arbeitszeitmodelle. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten, sorgen und kämpfen für die „Energie einer glücklichen Kindheit” – gerade dann, wenn den Kindern das Wesentliche gefehlt hat. Um allen die Energie für die schwere, aber für unsere Gesellschaft ganz bedeutende Arbeit zu erhalten gibt es eine entsprechende bezahlte Pausenregelung für die tägliche Arbeit und das Sabbatical als Instrument für die Burn-out-Prophylaxe. Im Bewusstsein der schwierigen Aufgaben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das Sabbatical von Arbeitgeberseite finanziert. Herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit und die wertschätzende Haltung der Verhand- lungspartnerinnen und der Verhandlungspartner. SOS-Kinderdorf Österreich Mag. Xxxxx Xxxxxx Mag. Xxxxxxxxx Xxxxx Mag. Xxxxxxx Xxxxxxx Vorsitzende des Aufsichtsrats Geschäftsführer Vorsitzender AG-Verband Gewerkschaft GPA Xxxxxxx Xxxxxx, MA Vorsitzende Xxxx Xxxxxxxxx Bundesgeschäftsführer Gewerkschaft xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxx Vorsitzender Mag.ª Xxxx Xxxxxxx, BA Generalsekretärin Ab 1. Februar 2020: • + 2,7 % Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen • + 500 Euro Coronazulage, für alle, die in der Zeit von 16. Xxxx bis 30. Juni in unmittelbaren Kun- denkontakt gestanden sind. Diese Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei! • Elternkarenzen werden in Zukunft auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche voll angerechnet. • Ab jetzt sind Ärzte/ÄrztInnen im Verwendungsgruppenschema. Ab 1. Jänner 2021: • Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen um die durchschnittliche Inflationsrate von November 2019 bis Oktober 2020 plus 0,6 %. Das sind + 2,08 % Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen. Ab 1. Jänner 2022: • Arbeitszeitverkürzung um 1 Stunde von 40 auf 39 Wochenstunden für VollzeitmitarbeiterInnen, + 2,7 % Lohn- und Gehaltserhöhung für TeilzeitmitarbeiterInnen und SOS-Kinderdorf-Mütter/ ‑Väter, + 2,7 % auf Zulagen. • Besserer Überstunden- und Mehrstundenteiler • Feiertagszulage für SOS-Familienpädagoginnen in KDF 2020. • NEU: §20d SOS-Familienpädagoginnen (FW) in familienähnlichen Wohnformen. GPA Servicecenter: Hotline: 05030121, xxxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx, facebook/gpa Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 7 Abschluss und Geltungsbereichsbestimmungen § 1 Vertragsparteien 8 § 2 Diskriminierungsschutz 8 § 3 Räumlicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich 8 § 4 Geltungsdauer 9 § 5 Anwendung des Angestelltengesetzes 9 § 6 Normalarbeitszeit .................................. 9 § 7 Teilzeitarbeit – Mehrarbeit ..................... 9 § 8 Sabbatical ............................................ 10 § 9 Nachtarbeit .......................................... 11 Arbeitszeit und Arbeitsruhe § 10 Überstunden und Vollzeitmehrarbeit 11 § 11 Rufbereitschaft 12 § 12 Ruhepausen 12 § 13 Tägliche Ruhezeit 12 § 14 Wochen(end)ruhe 12 § 15 Arbeitsfreie Tage 12 § 15a Anspruch auf Familienzeitbonus 12 § 16 Arbeitszeitbilanz 13 § 17 Verteilung der Normalarbeitszeit für Ver- waltung und allgemeine Dienste 13 § 18 Verteilung der Normalarbeitszeit für Mobi- le Dienste für Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer im mobilen Einsatz 13 § 19 Verteilung der Normalarbeitszeit für Ein- richtungen mit Dauerbetrieb 14 § 20 Sonderbestimmungen für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die vom Arbeits- zeitgesetz und vom Arbeitsruhegesetz aus- genommen sind 14 § 20a Für pädagogisch tätige Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern im Turnusdienst in stationären bzw teilstationären Berei- chen sowie in freizeitpädagogischen Maßnahmen gilt 15 § 20b Für SOS – Familienhelferinnen / -helfer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer in Vollvertretung der SOS-Kinder- dorf-Mütter / -Väter gilt 16 § 20c Für SOS-Kinderdorf-Mütter und -Väter gilt 18 § 20d Für SOS-Familienpädagoginnen / -päda- gogen (FW) in familienähnlichen Wohn- formen gilt: 18 § 20e Sonderbestimmungen für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die sonderpä- dagogische / erlebnispädagogische Maßnahmen begleiten bzw organisieren . 20 Entgelt und Sozialleistungen § 21 Allgemeine Bestimmungen 20 § 22 Vordienstzeiten 20 § 22a Karenzanrechnungen 21 § 23 Verwendungsgruppen 21 § 24 Gehaltstafel 23 § 25 Lehrlingsentschädigung 24 § 26 Sonderzahlungen 24 § 27 Zulagen und Zuschläge 24 § 28 Sozialleistungen 25 § 29 Dienstjubiläum 26 § 30 Erhöhung der Xxx-Xxxxxxxx 00 § 00 Xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx- rung 26 Dienstreise- und Aufwandsentschädigung § 32 Dienstreise 27 § 33 Inlandsdienstreise 27 § 34 Auslandsdienstreise 28 § 35 Überstunden bei Dienstreisen 29 § 36 Reisezeit 29 § 37 Geltendmachung der Ansprüche von Dienstreisen 29 Erholung und Arbeitnehmerinnen- bzw Arbeitneh- merschutz § 38 Erholungsurlaub 30 § 39 Supervision 30 Aus- und Weiterbildung § 40 Ausbildung betriebsspezifischer Berufsbil- der 30 § 41 Gesetzlich, berufsbedingt oder vom SOS Kinderdorf vorgeschriebene Fortbildungen 30 § 42 Fortbildungsangebote (nicht vorgeschrie- ben) 30 Spezielle Berufsbilder des SOS-Kinderdorfes § 43 SOS-Kinderdorf-Mutter/-vater 31 § 43 SOS-Kinderdorf-Mutter/-vater (KDF 2020) 31 § 43a SOS-Familienpädagogin/SOS-Familien- pädagoge (KDF 2020)) 31 § 44 SOS-Familienhelferin/-helfer 32 § 45 entfällt Sonderbestimmungen für SOS-Kinderdorf-Mütter/ SOS-Kinderdorf-Väter § 46 Pensionsregelung für SOS-Kinderdorf-Müt- ter/SOS-Kinderdorf-Väter 32 § 47 Lebensformpauschale 33 § 48 Nachbetreuungsvorsorge 33 § 49 Entpflichtung der SOS-Kinderdorf-Mütter/ SOS-Kinderdorf-Väter 33
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Samples: Kollektivvertrag
Vorwort. Der Kollektivvertrag für das SOS Kinderdorf stellt einen wichtigen Meilenstein für den Kinder- Liebe Studis, schon wieder ist ein Semester vergangen und Jugendwohlfahrtsbereich darwir alle müssen uns Gedanken machen, welche Veranstaltungen man ab April belegen muss oder kann. Es geht Um euch dabei Hilfestellung zu leisten, gibt es auch in diesem Jahr wieder unser beliebtes und heißbegehrtes KVV. Ihr bekommt nicht bloß um nur eine einfache Übersicht, sondern wie es die JugendTradition verlangt auch Kommentare der Dozierenden, es geht um Familie, Kinder und de- ren Sozialräume. Es geht um Prävention, Haltgeben Infos zum Geschehen im Leben Fachbereich und Interventionzu den Fachschafts-Events. Diese Arbeit lässt sich nicht im Rahmen Da es aktuell einige freie Professorenstellen in den Fächern Geschichte und Politikwissenschaft gibt, tagen derzeit zahlreiche Berufungskommissionen, um sie wiederzubesetzen. Betroffen sind der Lehrstuhl „Internationale Beziehungen“ in der Politikwissenschaft, den vertetungsweise noch Dr. phil. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx inne hat, sowie zwei Professuren in den Fachgebieten „Alte Geschichte“ und „Mittelalterliche Geschichte“. Eine Professur in „Neueren und Neuesten Geschichte“ ist kürzlich mit Xxxx. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxx besetzt worden. Zu Beginn des Arbeitszeitgesetzes bewältigen kommenden Sommersemesters 2014 wird außerdem ein neuer Fachschaftsrat gewählt. An dieser Stelle dürfen wir uns für ein spannendes und braucht zum Wohle des Kindes flexible Arbeitszeitmodelletolles Jahr bedanken und vorsorglich dem neuen FSR einen guten Start wünschen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitenDie Vollversammlung der Studierenden, sorgen und kämpfen für zu der ihr alle herzlich eingeladen seid, findet am Donnerstag, den 24.04.14 um 16 Uhr, die „Energie einer glücklichen Kindheit” – gerade dannXxxx vom 28.-30.04.14, wenn den Kindern das Wesentliche gefehlt hatstatt. Um allen die Energie für die schwere, aber für unsere Gesellschaft ganz bedeutende Arbeit zu erhalten gibt es Wir würden uns wie immer über eine entsprechende bezahlte Pausenregelung für die tägliche Arbeit und das Sabbatical als Instrument für die Burn-out-Prophylaxerege Teilnahme eurerseits freuen. Wir werden euch kurzfristig noch einmal darauf hinweisen. Im Bewusstsein diesjährigen KVV findet ihr natürlich auch wieder eure Lieblingskategorien wie den Party-Bericht oder einen Artikel zu unserem Ersti-Wochenende – natürlich verfasst von den neuen Erstis. An dieser Stelle sei auch noch einmal auf unseren Xxxxx-Xxxxxxxxxxx Xxxxx hingewiesen. Auch in diesem Semester gab es wieder verstärkt Interesse an Altklausuren. Um auch zukünftigen Studis diesen Service bieten zu können, bitten wir um eure Mithilfe bei der schwierigen Aufgaben Sammlung von Fragen aus aktuellen Klausuren. Weiterhin werden wir wie gehabt auch im nächsten Semester unsere Sprechstunden anbieten. Wie gewohnt von MO-DO, 13-14 Uhr in unserem Fachschaftsbüro in B9. Feriensprechstunden finden jeden Mittwoch 13-14 Uhr, ebenfalls in B 9, statt. Außerdem könnt ihr uns gerne mailen an xxxx0@xxx-xxxxx.xx. Oder ihr lernt uns einfach persönlich auf einer unserer wöchentlichen Fachschaftsratssitzungen kennen. Nachwuchs ist immer erwünscht! Während des laufenden Semesters treffen wir uns jeden Montag um 20 Uhr (s.t.) vor der Arbeitnehmerinnen A/B-Caféte. Wir wünschen euch allen erfolgreiche Prüfungen, eine erholsame vorlesungsfreie Zeit und Arbeitnehmer wird einen guten Start ins neue Semester. Euer Fachschaftsrat FB III DIE NEUE FACHSCHAFT Fachschaftssprecher Xxxxxx Xxxxx Stellvertretende Sprecherin Xxx-Xxxxx Xxxxx Finanzreferent Xxx-Xxxx Xxxxx Stellvertretende Finanzreferentin: Xxxxxxx Xxxxxxxx Kulturreferentin: Xxxxxxx Xxxxxxx Medienbeauftragter: Xxxxxxx Xxxxxx ALLGEMEINER HINWEIS ZU DEN VERANSTALTUNGEN DER POLITIKWISSENSCHAFT: Bitte beachten Sie, dass das Sabbatical von Arbeitgeberseite finanziertLehrprogramm auch noch in der vorlesungsfreien Zeit verändert werden kann. Herzlichen Dank für Belegempfehlungen sowie aktuelle Informationen zum Lehrprogramm finden Sie stets auf der Webseite des Faches unter der URL xxxx://xxx.xxx-xxxxx.xx/xxxxx.xxx?xx=00000 Die Anmeldung erfolgt wie immer über LSF. Bitte beachten Sie die konstruktive Zusammenarbeit auf die auf der oben angegebenen Seite sowie in LSF veröffentlichten Anmeldezeiträume. Wichtige Informationen werden auch über den Informationsverteiler des Faches mitgeteilt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich in diesen Verteiler eingetragen haben. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Faches. Dr. Xxxxx Xxxxxxxxx, Februar 2014 BASISMODUL VERGLEICHENDE REGIERUNGSLEHRE: SEMINAR: POLITISCHE SYSTEME (33017): BA Politikwissenschaft (HF und NF), 2.Semester / B.Ed. Sozialkunde, 2.Semester DAS POLITISCHE SYSTEM BELGIENS (GRUPPE 1): Modulname Basismodul Vergleichende Regierungslehre Veranstaltungstyp Seminar Veranstaltungsnummer 33017 (Gruppe 1) Veranstaltungstitel Das politische System Belgiens Dozent/in Dr. Xxxxx Xxxxxxxxx Zeit (Tag und Uhrzeit) Montag, 10-12 Uhr Raum P 1 Erster Veranstaltungstermin 28.4.2014 A (Zulassungsvoraussetzungen/ Adressaten) Bestandene Studienleistung: Seminar „Einführung in die Vergleichende Regierungslehre“ (siehe Modulhandbuch) B (Veranstaltungsanforderungen/ Prüfungsleistungen) Prüfungsleistung: Hausarbeit, Studienleistung: Mitwirkung an schriftlichen Referat (mit Kurzpräsentation), kleinere schriftliche und mündliche Leistungen C (Anmeldeformalitäten) Optional, wenn über LSF! LSF Inhalt Neben den institutionellen Strukturen des belgischen Regierungssystems sollen im Seminar auch das Parteien- und die wertschätzende Haltung Sozialsysteme diskutiert werden. Im Mittelpunkt des zweiten Teils des Seminars steht dann der Verhand- lungspartnerinnen und Sprachenstreit in Belgien, welcher auf seine Auswirkungen nicht nur auf die föderale Struktur des Landes sondern auch auf die politische Kultur untersucht werden soll. In zwei Diskursen werden weiterhin fallübergreifend die Entwicklung der Verhandlungspartnereuropäischen Parteiensysteme sowie der Begriff der Governance eingeführt. SOS-Kinderdorf Österreich MagLiteratur Grundlage für das Seminar ist das folgende Lehrbuch, welches allen Teilnehmen zu Beginn des Semesters vorliegen muss: Xxxxxxxxxx, K. (2012): The politics of Belgium. Xxxxx Xxxxxx MagGoverning a divided society. Xxxxxxxxx Xxxxx Mag2. Xxxxxxx Xxxxxxx Vorsitzende des Aufsichtsrats Geschäftsführer Vorsitzender AG-Verband Gewerkschaft GPA Xxxxxxx Xxxxxx, MA Vorsitzende Xxxx Xxxxxxxxx Bundesgeschäftsführer Gewerkschaft xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxx Vorsitzender Mag.ª Xxxx Xxxxxxx, BA Generalsekretärin Ab 1Aufl. Februar 2020Basingstoke: • + 2,7 % Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen • + 500 Euro Coronazulage, für alle, die in der Zeit von 16Palgrave Macmillan. Xxxx bis 30. Juni in unmittelbaren Kun- denkontakt gestanden sind. Diese Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei! • Elternkarenzen werden in Zukunft auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche voll angerechnet. • Ab jetzt sind Ärzte/ÄrztInnen im Verwendungsgruppenschema. Ab 1. Jänner 2021: • Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen um die durchschnittliche Inflationsrate von November 2019 bis Oktober 2020 plus 0,6 %. Das sind + 2,08 % Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen. Ab 1. Jänner 2022: • Arbeitszeitverkürzung um 1 Stunde von 40 auf 39 Wochenstunden für VollzeitmitarbeiterInnen, + 2,7 % Lohn- und Gehaltserhöhung für TeilzeitmitarbeiterInnen und SOS-Kinderdorf-Mütter/ ‑Väter, + 2,7 % auf Zulagen. • Besserer Überstunden- und Mehrstundenteiler • Feiertagszulage für SOS-Familienpädagoginnen in KDF 2020. • NEU: §20d SOS-Familienpädagoginnen (FW) in familienähnlichen Wohnformen. GPA Servicecenter: Hotline: 05030121, xxxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx, facebook/gpa Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 7 Abschluss und Geltungsbereichsbestimmungen § 1 Vertragsparteien 8 § 2 Diskriminierungsschutz 8 § 3 Räumlicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich 8 § 4 Geltungsdauer 9 § 5 Anwendung des Angestelltengesetzes 9 § 6 Normalarbeitszeit .................................. 9 § 7 Teilzeitarbeit – Mehrarbeit ..................... 9 § 8 Sabbatical ............................................ 10 § 9 Nachtarbeit .......................................... 11 Arbeitszeit und Arbeitsruhe § 10 Überstunden und Vollzeitmehrarbeit 11 § 11 Rufbereitschaft 12 § 12 Ruhepausen 12 § 13 Tägliche Ruhezeit 12 § 14 Wochen(end)ruhe 12 § 15 Arbeitsfreie Tage 12 § 15a Anspruch auf Familienzeitbonus 12 § 16 Arbeitszeitbilanz 13 § 17 Verteilung der Normalarbeitszeit für Ver- waltung und allgemeine Dienste 13 § 18 Verteilung der Normalarbeitszeit für Mobi- le Dienste für Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer im mobilen Einsatz 13 § 19 Verteilung der Normalarbeitszeit für Ein- richtungen mit Dauerbetrieb 14 § 20 Sonderbestimmungen für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die vom Arbeits- zeitgesetz und vom Arbeitsruhegesetz aus- genommen sind 14 § 20a Für pädagogisch tätige Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern im Turnusdienst in stationären bzw teilstationären Berei- chen sowie in freizeitpädagogischen Maßnahmen gilt 15 § 20b Für SOS – Familienhelferinnen / -helfer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer in Vollvertretung der SOS-Kinder- dorf-Mütter / -Väter gilt 16 § 20c Für SOS-Kinderdorf-Mütter und -Väter gilt 18 § 20d Für SOS-Familienpädagoginnen / -päda- gogen (FW) in familienähnlichen Wohn- formen gilt: 18 § 20e Sonderbestimmungen für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die sonderpä- dagogische / erlebnispädagogische Maßnahmen begleiten bzw organisieren . 20 Entgelt und Sozialleistungen § 21 Allgemeine Bestimmungen 20 § 22 Vordienstzeiten 20 § 22a Karenzanrechnungen 21 § 23 Verwendungsgruppen 21 § 24 Gehaltstafel 23 § 25 Lehrlingsentschädigung 24 § 26 Sonderzahlungen 24 § 27 Zulagen und Zuschläge 24 § 28 Sozialleistungen 25 § 29 Dienstjubiläum 26 § 30 Erhöhung der Xxx-Xxxxxxxx 00 § 00 Xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx- rung 26 Dienstreise- und Aufwandsentschädigung § 32 Dienstreise 27 § 33 Inlandsdienstreise 27 § 34 Auslandsdienstreise 28 § 35 Überstunden bei Dienstreisen 29 § 36 Reisezeit 29 § 37 Geltendmachung der Ansprüche von Dienstreisen 29 Erholung und Arbeitnehmerinnen- bzw Arbeitneh- merschutz § 38 Erholungsurlaub 30 § 39 Supervision 30 Aus- und Weiterbildung § 40 Ausbildung betriebsspezifischer Berufsbil- der 30 § 41 Gesetzlich, berufsbedingt oder vom SOS Kinderdorf vorgeschriebene Fortbildungen 30 § 42 Fortbildungsangebote (nicht vorgeschrie- ben) 30 Spezielle Berufsbilder des SOS-Kinderdorfes § 43 SOS-Kinderdorf-Mutter/-vater 31 § 43 SOS-Kinderdorf-Mutter/-vater (KDF 2020) 31 § 43a SOS-Familienpädagogin/SOS-Familien- pädagoge (KDF 2020)) 31 § 44 SOS-Familienhelferin/-helfer 32 § 45 entfällt Sonderbestimmungen für SOS-Kinderdorf-Mütter/ SOS-Kinderdorf-Väter § 46 Pensionsregelung für SOS-Kinderdorf-Müt- ter/SOS-Kinderdorf-Väter 32 § 47 Lebensformpauschale 33 § 48 Nachbetreuungsvorsorge 33 § 49 Entpflichtung der SOS-Kinderdorf-Mütter/ SOS-Kinderdorf-Väter 33Eine Literaturliste wird zu Semesterbeginn bereitgestellt.
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Samples: Not Applicable
Vorwort. Der Kollektivvertrag für das SOS Kinderdorf stellt einen wichtigen Meilenstein für den Kinder- und Jugendwohlfahrtsbereich dar. Es geht nicht bloß um die Jugend, es geht um Familie, Kinder und de- ren deren Sozialräume. Es geht um Prävention, Haltgeben im Leben und Intervention. Diese Arbeit lässt sich nicht im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bewältigen und braucht zum Wohle des Kindes flexible Arbeitszeitmodelle. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten, sorgen und kämpfen für die „Energie einer glücklichen Kindheit” – gerade dann, wenn den Kindern das Wesentliche gefehlt hat. Um allen die Energie für die schwere, aber für unsere Gesellschaft ganz bedeutende Arbeit zu erhalten gibt es eine entsprechende bezahlte Pausenregelung für die tägliche Arbeit und das Sabbatical als Instrument für die Burn-out-Prophylaxe. Im Bewusstsein der schwierigen Aufgaben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das Sabbatical von Arbeitgeberseite finanziert. Herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit und die wertschätzende Haltung der Verhand- lungspartnerinnen und der Verhandlungspartner. SOS-Kinderdorf Österreich MagXxx. Xxxxx Xxxxxx Vorsitzende des Aufsichtsrats Mag. Xxxxxxxxx Xxxxx MagGeschäftsführer Xxx. Xxxxxxx Xxxxxxx Vorsitzende des Aufsichtsrats Geschäftsführer Vorsitzender AG-Verband Gewerkschaft GPA Xxxxxxx Xxxxxx, MA Vorsitzende Xxxx Xxxxxxxxx Bundesgeschäftsführer Gewerkschaft xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxx Vorsitzender Mag.ª Xxxx Xxxxxxx, BA Generalsekretärin Xxxxx Xxxxxxxxxxxx Bundesgeschäftsführer Ab 1. Februar 2020: • + 2,7 % Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen • + 500 Euro Coronazulage, für alle, die in der Zeit von 16. Xxxx bis 30. Juni in unmittelbaren Kun- denkontakt Kundenkontakt gestanden sind. Diese Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei! • Elternkarenzen werden in Zukunft auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche voll angerechnetangerech- net. • Ab jetzt sind Ärzte/ÄrztInnen im Verwendungsgruppenschema. Ab 1. Jänner 2021: • Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen um die durchschnittliche Inflationsrate von November No- vember 2019 bis Oktober 2020 plus 0,6 %. Das sind + 2,08 % Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen. Ab 1. Jänner 2022: • Arbeitszeitverkürzung um 1 Stunde von 40 auf 39 Wochenstunden für VollzeitmitarbeiterInnenVollzeitmitarbeiter- Innen, + 2,7 % Lohn- und Gehaltserhöhung für TeilzeitmitarbeiterInnen und SOS-Kinderdorf-Mütter/ ‑Väter, TeilzeitmitarbeiterInnen. + 2,7 % auf ZulagenZu- lagen. • Besserer Überstunden- und Mehrstundenteiler • Feiertagszulage für SOSGPA-Familienpädagoginnen in KDF 2020. • NEU: §20d SOS-Familienpädagoginnen (FW) in familienähnlichen Wohnformen. GPA djp Servicecenter: Hotline: 0503012100 0000-000, xxxxxxx@xxx.xxxxxxxxx@xxx-xxx.xx, xxx.xxx.xxxxx.xxx-xxx.xx, facebook/gpa gpa-djp Inhaltsverzeichnis Seite § 23 Verwendungsgruppen ....................... 21 § 24 Gehaltstafel ................................... 23 § 25 Lehrlingsentschädigung ..................... 23 § 26 Sonderzahlungen ............................ 23 § 27 Zulagen und Zuschläge ..................... 24 § 28 Sozialleistungen .............................. 25 § 29 Dienstjubiläum ............................... 25 § 30 Erhöhung der Ist-Entgelte .................. 25 § 31 Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinde- rung ............................................ 26 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 7 Abschluss und Geltungsbereichsbestimmungen § 1 Vertragsparteien .............................. 8 § 2 Diskriminierungsschutz ...................... 8 § 3 Räumlicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich ............................... 8 § 4 Geltungsdauer 9 § 5 Anwendung des Angestelltengesetzes ..... 9 Abschluss und Geltungsbereichsbestimmungen § 6 Normalarbeitszeit .................................. ............................ 9 § 7 Teilzeitarbeit – Mehrarbeit ..................... 9 .................. 10 § 8 Sabbatical ............................................ ..................................... 10 § 9 Nachtarbeit .......................................... ................................... 11 Arbeitszeit und Arbeitsruhe § 10 Überstunden und Vollzeitmehrarbeit 11 Überstundenarbeit 12 § 11 Rufbereitschaft 12 § 12 Ruhepausen 12 § 13 Tägliche Ruhezeit 12 § 14 Wochen(end)ruhe 12 13 § 15 Arbeitsfreie Tage 12 13 § 15a Anspruch auf Familienzeitbonus 12 13 § 16 Arbeitszeitbilanz 13 § 17 Verteilung der Normalarbeitszeit für Ver- waltung und allgemeine Dienste 13 § 18 Verteilung der Normalarbeitszeit für Mobi- le Dienste für Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer im mobilen Einsatz 13 14 § 19 Verteilung der Normalarbeitszeit für Ein- richtungen mit Dauerbetrieb 14 § 20 Sonderbestimmungen für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die vom Arbeits- zeitgesetz und vom Arbeitsruhegesetz aus- genommen ausgenommen sind 14 15 § 20a Für pädagogisch tätige Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern im Turnusdienst in stationären bzw teilstationären Berei- chen sowie in freizeitpädagogischen Maßnahmen Maß- nahmen gilt 15 § 20b Für SOS – Familienhelferinnen / -helfer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer in Vollvertretung der SOS-Kinder- dorf-Mütter / -Väter gilt 16 17 § 20c Für SOS-Kinderdorf-Mütter und -Väter gilt 18 § 20d Für SOS-Familienpädagoginnen / -päda- gogen (FW) in familienähnlichen Wohn- formen gilt: 18 § 20e Sonderbestimmungen für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die sonderpä- dagogische sonderpäda- gogische / erlebnispädagogische Maßnahmen Maßnah- men begleiten bzw organisieren . 20 19 Entgelt und Sozialleistungen § 21 Allgemeine Bestimmungen 20 19 § 22 Vordienstzeiten 20 § 22a Karenzanrechnungen 21 § 23 Verwendungsgruppen 21 § 24 Gehaltstafel 23 § 25 Lehrlingsentschädigung 24 § 26 Sonderzahlungen 24 § 27 Zulagen und Zuschläge 24 § 28 Sozialleistungen 25 § 29 Dienstjubiläum 26 § 30 Erhöhung der Xxx-Xxxxxxxx 00 § 00 Xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx- rung 26 20 Dienstreise- und Aufwandsentschädigung § 32 Dienstreise 27 26 § 33 Inlandsdienstreise 27 § 34 Auslandsdienstreise 28 § 35 Überstunden bei Dienstreisen 29 28 § 36 Reisezeit 29 28 § 37 Geltendmachung der Ansprüche von Dienstreisen 29 Erholung und Arbeitnehmerinnen- bzw Arbeitneh- merschutz Arbeit- nehmerschutz § 38 Erholungsurlaub 30 29 § 39 Supervision 30 Aus- und Weiterbildung § 40 Ausbildung betriebsspezifischer Berufsbil- der 30 § 41 Gesetzlich, berufsbedingt oder vom SOS Kinderdorf vorgeschriebene Fortbildungen 30 § 42 Fortbildungsangebote (nicht vorgeschrie- ben) 30 Spezielle Berufsbilder des SOS-Kinderdorfes § 43 SOS-Kinderdorf-Mutter/-vater 31 30 § 43 SOS-Kinderdorf-Mutter/-vater (KDF 2020) 31 § 43a SOS-Familienpädagogin/SOS-Familien- pädagoge (KDF 2020)) 31 § 44 SOS-Familienhelferin/-helfer 32 § 45 entfällt Sonderbestimmungen für SOS-Kinderdorf-Mütter/ Müt- ter/SOS-Kinderdorf-Väter § 46 Pensionsregelung für SOS-Kinderdorf-Müt- ter/SOS-Kinderdorf-Väter 32 § 47 Lebensformpauschale 33 § 48 Nachbetreuungsvorsorge 33 § 49 Entpflichtung der SOS-Kinderdorf-Mütter/ SOS-Kinderdorf-Väter 3333 Zukunftsvorsorge § 50 Betriebliche Zukunftsvorsorge 34 § 51 Beendigung durch Zeitablauf (Befristung) 35 § 52 Kündigung 35 § 53 Abfertigung 35 Untergang von Ansprüchen und Streitbeilegung § 54 Verfall kollektivvertraglicher Ansprüche 36 § 55 Mitarbeiteraudit 36 Übergangsbestimmungen § 56 Generalklausel 37 § 57 Übergangsbestimmungen zur Arbeitszeit . 37 § 58 Übergangsbestimmungen zum Sabbatical (§ 8) ............................................. 37 § 59 Übergang in das neue Gehaltsschema 37 schläge und Sozialleistungen (§§ 27 und
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Samples: Kollektivvertrag
Vorwort. Der Kollektivvertrag Damit Sie nun nicht dauernd nachschlagen müssen, haben wir die wichtigsten und am häufigsten vorkom- menden Punkte in diesem Leitfaden für das SOS Kinderdorf stellt einen Sie zusammen- gestellt. Er gliedert sich in 3 Teile, die zum schnelleren Auffinden mit Kenn- buchstaben und Farbleisten gekenn- zeichnet sind: mit wichtigen Meilenstein Technischen Regelwerken und Hinweisen zur Asphaltbauweise Hinweise zum Abfassen von Leistungsbeschreibungen, Musterbaubeschreibung, Übersicht von Verkehrs- flächenbefestigungen und Textbausteine und -beispiele, auch für weitere Bauweisen und Sonderfälle Vertragsrechtliche und bautechnische Aspekte hängen natürlich eng zusammen. So werden z. B. technische Regelungen als sog. ZTV (Zusätzliche Technische Ver- tragsbedingungen) zum Vertragsbestandteil erhoben. In Zweifelsfällen finden Sie im Teil RG des Leit- fadens die vertragliche Regelung eines technischen Sachverhalts namentlich erwähnt und im Teil BT ihren bautechnischen Inhalt. Übrigens, spezielle Leistungsbeschreibungen für As- phaltarbeiten im Hochbau (Abdichtungen, Estriche usw.) erhalten Sie bei der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V. Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxx Tel. 02 28 -23 98 99 Fax 02 28 -23 93 99 xxx.xxxxxxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Technische und inhaltliche Fragen zur Gestaltung, Asphalttechnik und Ausschreibung beantworten Ihnen auch gerne die vier Fachberater Asphalt der Asphalt + Bitumen Beratung Xxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx xx xxx Xxxx Tel. 00 00-00 00-0 Fax 02 08 -46 96-236 xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx Alle in den folgenden Teilen genannten Technischen Regelwerke erhalten Sie beim FGSV Verlag GmbH Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxx Tel. 0 00 00-00 46 30 Fax 0 00 00-00 46 40 xxx.xxxx-xxxxxx.xx xxxx@xxxx-xxxxxx.xx Rechtsgrundlagen Rechtlich ist der Bauvertrag ein sogenannter Werkver- trag nach § 631 BGB. Danach ist „der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet”. Diese allgemeine Regelung lässt nun für den Kinder- Fall der Bauleistung zu viel offen. Deswegen hat man schon vor über 75 Jahren in Deutschland die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) geschaffen mit dem Ziel, vor allem den öffentlichen Auftraggebern für Vergabe und Jugendwohlfahrtsbereich darDurchführung von Bauleistungen klare und einheitliche Regeln an die Hand zu geben. Es geht nicht bloß um „Allgemeine Bestimmungen für die JugendVergabe von Bauleistungen” (= DIN 1960) „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen” (= DIN 1961) „Allgemeine Technische Vertrags- bedingungen” (ATV) Die VOB wird, es geht um Familie, Kinder und de- ren Sozialräume. Es geht um Prävention, Haltgeben der Weiterentwicklung im Leben Baugesche- hen folgend, ständig fortgeschrieben. Auch die neueste VOB “Vergabe- und InterventionVertragsordnung für Bau- leistungen”, Ausgabe 2002 hat weder Gesetzes- kraft noch ist sie Gewohnheitsrecht. Sie gilt also bei Bau- verträgen nicht automatisch. Die Teile B und C müssen daher in jedem Einzelfall ausdrücklich, d. h. schriftlich als Bestandteile des Bauvertrages vereinbart werden. Teil A kann nicht Bestandteil eines Bauvertrages sein. Die Anwendung der VOB als Ganzes ist jedoch für alle Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden – das sind die Landkreise, Gemeinden und Städte – sowie die meisten sonstigen öffentlichen Auftraggeber verbindlich eingeführt. Wenn sie als Bauherren auftreten, müssen Sie die VOB anwenden, da sie bei Behörden grundsätzlich Dienstanweisung ist! Diese Arbeit lässt sich Anwendungspflicht hängt mit dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit zusammen: Die öffentlichen Mittel, unsere Steuergelder also, sollen nicht im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bewältigen verschwendet, sondern möglichst nutzbringend ein- gesetzt werden. Grundsätzlich sollen die Regelungen der VOB für einen respektvollen, partnerschaftlichen Umgang zwischen AG und braucht zum Wohle des Kindes flexible Arbeitszeitmodelle. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten, AN sorgen und kämpfen für die „Energie einer glücklichen Kindheit” beide Seiten Scha- den abwenden bzw. begrenzen – gerade dann, wenn den Kindern das Wesentliche gefehlt hat. Um allen die Energie für die schwere, aber für unsere Gesellschaft ganz bedeutende Arbeit zu erhalten gibt es eine entsprechende bezahlte Pausenregelung für die tägliche Arbeit und das Sabbatical als Instrument für die Burn-out-Prophylaxe. Im Bewusstsein der schwierigen Aufgaben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das Sabbatical von Arbeitgeberseite finanziert. Herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit und die wertschätzende Haltung der Verhand- lungspartnerinnen und der Verhandlungspartner. SOS-Kinderdorf Österreich Mag. Xxxxx Xxxxxx Mag. Xxxxxxxxx Xxxxx Mag. Xxxxxxx Xxxxxxx Vorsitzende nicht erst bei Abschluss des Aufsichtsrats Geschäftsführer Vorsitzender AG-Verband Gewerkschaft GPA Xxxxxxx XxxxxxBauvertrages, MA Vorsitzende Xxxx Xxxxxxxxx Bundesgeschäftsführer Gewerkschaft xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxx Vorsitzender Mag.ª Xxxx Xxxxxxx, BA Generalsekretärin Ab 1. Februar 2020: • + 2,7 % Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen • + 500 Euro Coronazulage, für alle, die sondern bereits in der Zeit von 16Aus- Teil A der VOB betrifft die sog. Xxxx bis 30Vertragsvorbe- reitung d.h. Juni in unmittelbaren Kun- denkontakt gestanden sinddie Projektphase vor Vertragsabschluss, also Ausschreibung und Vergabe. Diese Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei! • Elternkarenzen werden in Zukunft auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche voll angerechnet. • Ab jetzt Besonders wichtig sind Ärzte/ÄrztInnen im Verwendungsgruppenschema. Ab 1. Jänner 2021: • Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen um die durchschnittliche Inflationsrate von November 2019 bis Oktober 2020 plus 0,6 %. Das sind + 2,08 % Lohn- und Gehaltserhöhung + Zulagen. Ab 1. Jänner 2022: • Arbeitszeitverkürzung um 1 Stunde von 40 auf 39 Wochenstunden für VollzeitmitarbeiterInnen, + 2,7 % Lohn- und Gehaltserhöhung für TeilzeitmitarbeiterInnen und SOS-Kinderdorf-Mütter/ ‑Väter, + 2,7 % auf Zulagen. • Besserer Überstunden- und Mehrstundenteiler • Feiertagszulage für SOS-Familienpädagoginnen in KDF 2020. • NEU: §20d SOS-Familienpädagoginnen (FW) in familienähnlichen Wohnformen. GPA Servicecenter: Hotline: 05030121, xxxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx, facebook/gpa Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 7 Abschluss und Geltungsbereichsbestimmungen § 1 Vertragsparteien 8 § 2 Diskriminierungsschutz 8 § 3 Räumlicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich 8 § 4 Geltungsdauer 9 § 5 Anwendung des Angestelltengesetzes 9 § 6 Normalarbeitszeit .................................. 9 § 7 Teilzeitarbeit – Mehrarbeit ..................... 9 § 8 Sabbatical ............................................ 10 § 9 Nachtarbeit .......................................... 11 Arbeitszeit „Beschreibung der Leistung” und Arbeitsruhe § 10 Überstunden und Vollzeitmehrarbeit 11 „Vergabeunterlagen”. Allem voran steht in § 11 Rufbereitschaft 12 9, Ziff.1 VOB/A der allgemeine Ausschreibungsgrundsatz: Unter der Zwischenüberschrift „Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis” bestimmt § 12 Ruhepausen 12 § 13 Tägliche Ruhezeit 12 § 14 Wochen(end)ruhe 12 § 15 Arbeitsfreie Tage 12 § 15a Anspruch auf Familienzeitbonus 12 § 16 Arbeitszeitbilanz 13 § 17 Verteilung der Normalarbeitszeit für Ver- waltung und allgemeine Dienste 13 § 18 Verteilung der Normalarbeitszeit für Mobi- le Dienste für Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer im mobilen Einsatz 13 § 19 Verteilung der Normalarbeitszeit für Ein- richtungen mit Dauerbetrieb 14 § 20 Sonderbestimmungen für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die vom Arbeits- zeitgesetz und vom Arbeitsruhegesetz aus- genommen sind 14 § 20a Für pädagogisch tätige Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern im Turnusdienst in stationären bzw teilstationären Berei- chen sowie in freizeitpädagogischen Maßnahmen gilt 15 § 20b Für SOS – Familienhelferinnen / -helfer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer in Vollvertretung der SOS-Kinder- dorf-Mütter / -Väter gilt 16 § 20c Für SOS-Kinderdorf-Mütter und -Väter gilt 18 § 20d Für SOS-Familienpädagoginnen / -päda- gogen (FW) in familienähnlichen Wohn- formen gilt: 18 § 20e Sonderbestimmungen für Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer die sonderpä- dagogische / erlebnispädagogische Maßnahmen begleiten bzw organisieren 9, Ziff. 20 Entgelt und Sozialleistungen § 21 Allgemeine Bestimmungen 20 § 22 Vordienstzeiten 20 § 22a Karenzanrechnungen 21 § 23 Verwendungsgruppen 21 § 24 Gehaltstafel 23 § 25 Lehrlingsentschädigung 24 § 26 Sonderzahlungen 24 § 27 Zulagen und Zuschläge 24 § 28 Sozialleistungen 25 § 29 Dienstjubiläum 26 § 30 Erhöhung der Xxx-Xxxxxxxx 00 § 00 Xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx- rung 26 Dienstreise- und Aufwandsentschädigung § 32 Dienstreise 27 § 33 Inlandsdienstreise 27 § 34 Auslandsdienstreise 28 § 35 Überstunden bei Dienstreisen 29 § 36 Reisezeit 29 § 37 Geltendmachung der Ansprüche von Dienstreisen 29 Erholung und Arbeitnehmerinnen- bzw Arbeitneh- merschutz § 38 Erholungsurlaub 30 § 39 Supervision 30 Aus- und Weiterbildung § 40 Ausbildung betriebsspezifischer Berufsbil- der 30 § 41 Gesetzlich, berufsbedingt oder vom SOS Kinderdorf vorgeschriebene Fortbildungen 30 § 42 Fortbildungsangebote (nicht vorgeschrie- ben) 30 Spezielle Berufsbilder des SOS-Kinderdorfes § 43 SOS-Kinderdorf-Mutter/-vater 31 § 43 SOS-Kinderdorf-Mutter/-vater (KDF 2020) 31 § 43a SOS-Familienpädagogin6 VOB/SOS-Familien- pädagoge (KDF 2020)) 31 § 44 SOS-Familienhelferin/-helfer 32 § 45 entfällt Sonderbestimmungen für SOS-Kinderdorf-Mütter/ SOS-Kinderdorf-Väter § 46 Pensionsregelung für SOS-Kinderdorf-Müt- ter/SOS-Kinderdorf-Väter 32 § 47 Lebensformpauschale 33 § 48 Nachbetreuungsvorsorge 33 § 49 Entpflichtung der SOS-Kinderdorf-Mütter/ SOS-Kinderdorf-Väter 33A:
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