Common use of Vorwort Clause in Contracts

Vorwort. Der Landkreis Friesland ist Eigentümer von 16 Sportstätten (Sporthallen und Sportfreianlagen) in allen kreisangehörigen Städten/Gemeinden mit Ausnahme der Inselgemeinde Wangerooge. Die Sportstätten werden sowohl schulisch als auch außerschulisch genutzt, die außerschulische Nutzung bezieht sich weit überwiegend auf die Nutzung von Sportvereinen, die Mitglied im Kreissportbund Friesland sind. Der Landkreis Friesland erkennt den hohen sozialen Wert der Tätigkeit der Sportvereine für die Allgemeinheit ausdrücklich an, aus diesem Grunde hat auch der Kreistag des Landkreises Friesland im Jahr 2005 einstimmig beschlossen, dass die außerschulische Nutzung der Sportfreianlagen durch Vereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, grundsätzlich unentgeltlich sein soll. Ferner werden jedes Jahr dem Kreissportbund durch den Landkreis Friesland mehr als 100.000 EUR als Übungsleiterzuschuss und als Fördermittel für die Jugendlichen gewährt. Diese Maßnahmen untermauern die Wertschätzung, die der Landkreis Friesland der Sportförderung entgegenbringt. Dieses vorangestellt bleibt festzuhalten, dass im Laufe der letzten Jahre die Erkenntnis auf beiden Seiten gereift ist, einige Sachverhalte für eine optimierte Inanspruchnahme der Sportstätten neu zu regeln. Beispielhaft sei auf die Nutzungszeiten hinzuweisen. Alle kreiseigenen Schulen sind mittlerweile Ganztagsschulen, der Unterricht wirkt folglich in den Nachmittag hinein, dieses hat Konsequenzen für den Vereinssport. Aber auch die Fragen der Feriennutzungen, der Beantragung von Hallenzeiten, der Rechte und Pflichten der Nutzer etc. waren klärungsbedürftig. Diesem Regelungszweck dient diese Vereinbarung. Durch ihre Regelungen wird den Vereinen, aber auch dem Landkreis Friesland bzw. den beauftragten Institutionen wie beispielsweise dem Gemeindesportbund Sande und der Arbeitsgemeinschaft Varel (im weiteren Koordinierungsstelle genannt) eine Handlungssicherheit bei der Vergabe und Nutzung der Sportstätten gegeben

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Samples: www.varelertb.de

Vorwort. Der Landkreis Friesland ist Eigentümer von 16 Sportstätten Seit dem 01. Mai 1978 gibt es das Kirchengesetz evangelischer Kirchen in Nieder- sachsen über die Rechtsstellung der Mitarbeitenden – Mitarbeitergesetz (Sporthallen MG). Darin wird auch die Hauptaufgabe der Arbeits- und SportfreianlagenDienstrechtlichen Kommission be- schrieben, die Dienstvertragsordnung (DienstVO) in allen kreisangehörigen Städten/Gemeinden mit Ausnahme der Inselgemeinde Wangeroogezu beschließen und gegebenenfalls abzuändern. Die Sportstätten werden sowohl schulisch als auch außerschulisch genutzt, die außerschulische Nutzung bezieht sich weit überwiegend auf die Nutzung von Sportvereinen, die Mitglied im Kreissportbund Friesland sindGrundlage war damals der Bundesangestelltentarifvertrag der Bund/Länder (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Der Landkreis Friesland erkennt den hohen sozialen Wert der Tätigkeit der Sportvereine für die Allgemeinheit ausdrücklich an, aus diesem Grunde hat auch der Kreistag des Landkreises Friesland Nachdem ein neues Tarifwerk (TV-L) im Jahr 2005 einstimmig 2006 in Kraft getreten ist, wurde am 10. Juni 2008 in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission die Übernahme des Tarif- vertrages der Länder (TV-L), mit einigen Veränderungen die sich in der DienstVO be- finden, beschlossen. Am 09. Juni 2016, dass kurz nach einer großen Demonstration in Hannover, hat die außerschulische Nutzung Ar- beits- und Dienstrechtliche Kommission beschlossen den Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst (VKA) - TVöD-V – (Auszug) für den Bereich des Erziehungsdienstes zum 01. Januar 2017 einzuführen. Seit 01.04.2016 gilt der Sportfreianlagen durch VereineTarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder - TV EntgO-L – . Auf die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeitenden in der Konföderation evangeli- scher Kirchen in Niedersachsen (in den Landeskirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg), findet die Dienstvertragsordnung (DienstVO) Anwendung, die Mitglied nun in der Fassung der 83. Änderung vorliegt. In der DienstVO sind die Regelungen der Tarifver- träge des öffentlichen Dienstes des Landes Niedersachsen (abgeändert) übernom- men, bzw. eigenständige kirchliche Regelungen eingeführt. Ebenfalls sind im Kreissportbund sind, grundsätzlich unentgeltlich sein soll. Ferner werden jedes Jahr dem Kreissportbund durch den Landkreis Friesland mehr als 100.000 EUR als Übungsleiterzuschuss und als Fördermittel für Anhang die Jugendlichen gewährt. Diese Maßnahmen untermauern die Wertschätzung, die der Landkreis Friesland der Sportförderung entgegenbringt. Dieses vorangestellt bleibt festzuhalten, dass im Laufe der letzten Jahre die Erkenntnis auf beiden Seiten gereift ist, einige Sachverhalte für eine optimierte Inanspruchnahme der Sportstätten neu zu regeln. Beispielhaft sei auf die Nutzungszeiten hinzuweisen. Alle kreiseigenen Schulen sind mittlerweile Ganztagsschulen, der Unterricht wirkt folglich in den Nachmittag hinein, dieses hat Konsequenzen derzeitig gültige Entgelttabelle für den VereinssportTV-L ab 01.03.2016 und die Entgelttabelle TVöD für den Erziehungsdienst ab 01.02.2017 zu finden. Aber auch die Fragen der Feriennutzungen, der Beantragung von Hallenzeiten, der Rechte und Pflichten der Nutzer etc. waren klärungsbedürftig. Diesem Regelungszweck dient diese Vereinbarung. Durch ihre Regelungen wird den Vereinen, aber auch dem Landkreis Friesland In eigener Sache befindet sich am Schluss ein Eintritts- bzw. Änderungsformular für Mitteilungen an den beauftragten Institutionen wie beispielsweise dem Gemeindesportbund Sande und der Arbeitsgemeinschaft Varel (im weiteren Koordinierungsstelle genannt) eine Handlungssicherheit bei der Vergabe und Nutzung der Sportstätten gegebenVkM Hannover.

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Samples: Tarifvertrag Über Die Eingruppie Rung Und Die Entgeltordnung Für Die Lehrkräfte Der Länder

Vorwort. Der Landkreis Friesland ist Eigentümer von 16 Sportstätten (Sporthallen Liebe Geschäftspartnerin, lieber Geschäftspartner! Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, bei uns Ihr Girokonto zu eröffnen. Das Girokonto bildet die Drehscheibe sämtlicher Zahlungsdienstleistungen und Sportfreianlagen) ermöglicht Ihnen in allen kreisangehörigen Städten/Gemeinden mit Ausnahme der Inselgemeinde Wangeroogeweiterer Folge den Einsatz innovativer Instrumente wie Kreditkarten oder Electronic Banking Anwendungen. Die Sportstätten werden sowohl schulisch als auch außerschulisch genutzt, die außerschulische Nutzung bezieht sich weit überwiegend auf die Nutzung von Sportvereinen, die Mitglied nachfolgend angeführten „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“ detaillieren unsere Geschäftsbeziehung im Kreissportbund Friesland sind. Der Landkreis Friesland erkennt den hohen sozialen Wert der Tätigkeit der Sportvereine für Rahmen des Girokontovertrages und erläutern die Allgemeinheit ausdrücklich an, aus diesem Grunde hat auch der Kreistag des Landkreises Friesland im Jahr 2005 einstimmig beschlossen, dass die außerschulische Nutzung der Sportfreianlagen durch Vereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, grundsätzlich unentgeltlich sein soll. Ferner werden jedes Jahr dem Kreissportbund durch den Landkreis Friesland mehr als 100.000 EUR als Übungsleiterzuschuss und als Fördermittel für die Jugendlichen gewährt. Diese Maßnahmen untermauern die Wertschätzung, die der Landkreis Friesland der Sportförderung entgegenbringt. Dieses vorangestellt bleibt festzuhalten, dass im Laufe der letzten Jahre die Erkenntnis auf beiden Seiten gereift ist, einige Sachverhalte für eine optimierte Inanspruchnahme der Sportstätten neu zu regeln. Beispielhaft sei auf die Nutzungszeiten hinzuweisen. Alle kreiseigenen Schulen sind mittlerweile Ganztagsschulen, der Unterricht wirkt folglich in den Nachmittag hinein, dieses hat Konsequenzen für den Vereinssport. Aber auch die Fragen der Feriennutzungen, der Beantragung von Hallenzeiten, der damit verbundenen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Wesentliche Bereiche: • Girokontovertrag und Kosten • Kommunikation mit der Nutzer etc. waren klärungsbedürftig. Diesem Regelungszweck dient diese Vereinbarung. Durch ihre Regelungen wird den Vereinen, aber auch dem Landkreis Friesland bzw. den beauftragten Institutionen wie beispielsweise dem Gemeindesportbund Sande Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG • Dienstleistungen der Arbeitsgemeinschaft Varel (Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG im weiteren Koordinierungsstelle genanntZahlungsverkehr • Sorgfaltspflichten bei Zahlungsinstrumenten und Sperre von Zahlungsinstrumenten • Autorisierung und Durchführung von Zahlungsaufträgen • Haftung und Erstattungspflicht im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen • Beschwerden Wir haben uns bemüht, die komplexe Materie möglichst einfach darzustellen. Sollten sich darüber hinaus noch Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Ihr Ärzte- und Apothekerbank Berater Team Die vorliegende Informationsbroschüre richtet sich an Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz im Zusammenhang mit den von der Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG angebotenen Zahlungsdienstleistungen. Vertragliche Vereinbarungen werden damit nicht ersetzt. Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), das Bankwesengesetz (BWG), das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) eine Handlungssicherheit bei und das Genossenschaftsgesetz (GenG) in der Vergabe jeweils geltenden Fassung (siehe xxx.xxx.xxx.xx.xx). Im Beiblatt befinden sich die Kontaktdaten der Österreichische Ärzte- und Nutzung der Sportstätten gegebenApothekerbank AG, Angaben zu den Eingangszeitpunkten von Zahlungsaufträgen und Sperrnotrufnummern.

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Samples: www.apobank.at

Vorwort. Der Landkreis Friesland Die Autotest Südtirol GmbH ist Eigentümer der Ceterum Holding GmbH unterstellt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, die Herstellung und der Verkauf von 16 Sportstätten (Sporthallen Autoteilen, Kunst- stoff-, Metall- und Sportfreianlagen) in allen kreisangehörigen Städten/Gemeinden mit Ausnahme Glasteilen und von anderen Teilen im Bereich der Inselgemeinde WangeroogeElektronik und Elektrik, sowie die Entwicklung, die Herstellung und der Verkauf von technischen und mechanischen Teilen, Druckformen und sonstigen Werkzeugen, Maschinen, Geräten und sonstigen Teilen. Außerdem betreibt die Gesell- schaft den Groß- und Einzelhandel, auch auf Rechnung Dritter, der zuvor genannten Güter, sowie aller Nichtlebensmittel. Die Sportstätten werden sowohl schulisch als auch außerschulisch genutztTätigkeit von AUTOTEST ist in einem nationalen und internationalen institutionellen, wirtschaftli- chen, politischen, sozialen und kulturellen Kontext eingebettet, welcher sich fortwährend weiterentwi- ckelt. Um dieser Komplexität Rechnung zu tragen, legt AUTOTEST besonderes Gewicht auf die klare De- finition der Werte, für die sie eintritt und deren Anwendung ihr wichtig ist. Die Tätigkeit und die Betriebspolitik von AUTOTEST sind seit jeher von Prinzipien der Ethik und innerbe- trieblichen Werten angeregt, die außerschulische Nutzung bezieht sich weit überwiegend die gute Führung und die langfristige Entwicklung der Unternehmertä- tigkeit vorantreiben. Dabei wird neben der sozialen Verantwortung auch die Verantwortung gegenüber den Stakeholdern und der Gemeinschaft berücksichtigt. Die Gesetze der Staaten, in denen AUTOTEST tätig ist, werden eingehalten. Aus diesem Grund wurde der vorliegende Ethik- und Verhaltenskodex (in der Folge der Kodex) verfasst. Ergänzend zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gilt dieser Kodex als verbindlicher Handlungs- rahmen für alles Mitarbeitenden der Gruppe Autotest. Sämtliche Formulierungen in diesem Dokument gelten für weibliche und männliche Personen in gleicher Weise. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wurde jedoch auf die Nutzung von Sportvereinendoppelte Schreibweise (männ- lich/weiblich) verzichtet. Franzensfeste, die Mitglied im Kreissportbund Friesland sind. 26.04.2021 Der Landkreis Friesland erkennt den hohen sozialen Wert der Tätigkeit der Sportvereine für die Allgemeinheit ausdrücklich an, aus diesem Grunde hat auch der Kreistag des Landkreises Friesland im Jahr 2005 einstimmig beschlossen, dass die außerschulische Nutzung der Sportfreianlagen durch Vereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, grundsätzlich unentgeltlich sein soll. Ferner werden jedes Jahr dem Kreissportbund durch den Landkreis Friesland mehr als 100.000 EUR als Übungsleiterzuschuss und als Fördermittel für die Jugendlichen gewährt. Diese Maßnahmen untermauern die Wertschätzung, die der Landkreis Friesland der Sportförderung entgegenbringt. Dieses vorangestellt bleibt festzuhalten, dass im Laufe der letzten Jahre die Erkenntnis auf beiden Seiten gereift ist, einige Sachverhalte für eine optimierte Inanspruchnahme der Sportstätten neu zu regeln. Beispielhaft sei auf die Nutzungszeiten hinzuweisen. Alle kreiseigenen Schulen sind mittlerweile Ganztagsschulen, der Unterricht wirkt folglich in den Nachmittag hinein, dieses hat Konsequenzen für den Vereinssport. Aber auch die Fragen der Feriennutzungen, der Beantragung von Hallenzeiten, der Rechte und Pflichten der Nutzer etc. waren klärungsbedürftig. Diesem Regelungszweck dient diese Vereinbarung. Durch ihre Regelungen wird den Vereinen, aber auch dem Landkreis Friesland bzw. den beauftragten Institutionen wie beispielsweise dem Gemeindesportbund Sande und der Arbeitsgemeinschaft Varel (im weiteren Koordinierungsstelle genannt) eine Handlungssicherheit bei der Vergabe und Nutzung der Sportstätten gegebenGeschäftsführer Autotest Südtirol Gmbh

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Samples: autotest.it