Vorzeitige Zahlung Musterklauseln

Vorzeitige Zahlung a) Soweit der Käufer, entweder direkt oder durch ein mit ihm gemäß § 15 Aktiengesetz ("AktG") verbundenes Unternehmen ("Verbundenes Unternehmen"), bereits vor dem Anweisungstermin Zahlung leistet, gewährt der Lieferant dem Käufer ein Skonto in Höhe von 0,0333% des Bruttorechnungsbetrages für jeden vollen Kalendertag vor dem Anweisungstermin.
Vorzeitige Zahlung. 5.1. Der Karteninhaber ist jederzeit berechtigt, durch Zahlungen über die Monatsraten hinaus den Kreditbetrag (den gestundeten Teil des Monatssaldos) ganz oder teilweise (auch durch wiederholte Zahlungen) vorzeitig zu bezahlen. Solche Zahlungen kann der Karteninhaber jederzeit auf sein Kreditkartenkonto, dessen IBAN in jeder Monatsabrechnung angegeben ist, vornehmen. Durch die vorzeitige Zahlung verringern sich die Kreditverbindlichkeiten und damit die Zinsen.
Vorzeitige Zahlung. Der Käufer kann dem Lieferanten Lieferkettenfinanzierungsprogramme mit Finanzinstituten (einschließlich Banken) anbieten, sofern diese verfügbar sind („Lieferkettenfinanzierungsprogramme“). Im Rahmen der Lieferkettenfinanzierungsprogramme ist der Käufer berechtigt, für jeden Tag, an dem die Zahlung vor dem Fälligkeitstermin geleistet wird, einen Zahlungsrabatt in Höhe des mit dem Finanzinstitut vereinbarten Satzes (den „täglichen Abzinsungssatz“) vom geschuldeten Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen. Sollte der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, gilt grundsätzlich der nächste Werktag als Fälligkeitstermin und der Käufer berechnet den täglichen Abzinsungssatz für jeden Tag, an dem die Zahlung vor diesem Tag geleistet wird. Soweit sich dies auf Zahlungen auswirkt, die bereits im Rahmen dieser Bestellung an den Lieferanten geleistet wurden, unterliegt der zu verrechnende tägliche Abzinsungssatz der Zustimmung des Lieferanten. Alternativ kann der Käufer einen Pauschalrabatt für vorzeitige Zahlung (den „Pauschalrabatt“) vereinbaren, um Zahlung an einem bestimmten Tag vor dem Fälligkeitstermin (dem „Pauschalrabattdatum“) zu leisten. Der Pauschalrabatt entspricht dem täglichen Abzinsungssatz für jeden Tag zwischen dem Pauschalrabattdatum und dem Fälligkeitstermin. Sollte das Pauschalrabattdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, leistet der Käufer nach Abzug des Pauschalrabatts am nächsten Werktag die Zahlung. Der Abzug von Zahlungsrabatten ist auch dann zulässig, wenn der Käufer aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält und, soweit gesetzlich zulässig, auch für den Fall, dass gesetzliche Bestimmungen eine Zahlung vor dem Tag der Zahlung erfordern.