Vorzeitiger Auszug Musterklauseln

Vorzeitiger Auszug. Will der Mieter vor dem im Mietvertrage vorgesehen Kündigungstermin das Mietobjekt verlassen, so gelten folgende Rechte und Pflichten: 4.2.1 Der Mieter haftet grundsätzlich bis zum nächsten vertraglichen Kündigungs- termin für den Mietzins samt Nebenkosten und den übrigen Mietpflichten, es sei denn, der Vermieter verfüge vorzeitig in einer die Benutzbarkeit ein- schränkende Weise über das Mietobjekt. 4.2.2 Der vorzeitig ausziehende Mieter hat dem Vermieter durch eingeschriebe- nen Brief, unter mindestens 30-tägiger Voranzeige, den gewünschten Aus- zugstermin mitzuteilen. Der Auszugstermin gilt nur auf Ende eines Monats. 4.2.3 Der Mieter kann sich von seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Vermie- ter gegenüber befreien, indem er einen zumutbaren Ersatzmieter stellt, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den hergebrachten Bedin- gungen zu übernehmen. 4.2.4 Der Mieter hat dem Vermieter Mietinteressenten unter Angabe der Perso- nalien und des Zeitpunktes des Mietantrittes sowie unter Beilage eines ak- tuellen Betreibungsregister-Auszuges schriftlich bekannt zu geben. Aner- kennt der Vermieter den so gestellten Nachfolgemieter, ist der vorzeitig ausziehende Mieter ab dem Zeitpunkt der Mietübernahme durch den Nach- folgemieter von der Mietzinszahlungspflicht befreit. 4.2.5 Steht fest, dass der vorzeitig ausziehende Xxxxxx keinen zumutbaren Nach- folgemieter findet, hat sich auch der Vermieter im Rahmen seiner Scha- denminderungspflicht um die vorzeitige Wiedermietung zu bemühen. 4.2.6 Der Abschluss eines neuen Mietvertrages ist ausschliesslich Sache des Vermieters. Lehnt dieser einen solventen Xxxxxx, der der Struktur der Haus- bewohner und des Mietobjektes entspricht und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, ab, so ist der Mieter von seinen mietvertraglichen Verpflichtungen befreit. Will der Vermieter einen Mietinteressenten nicht anerkennen, so hat er dies dem ausziehenden Mieter innert 30 Tagen seit Mitteilung des Mietinteres- senten eingeschrieben, unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Nimmt der Vermieter zu angebotenen Mietinteressenten nicht fristgerecht Stellung oder lehnt er solche ohne triftigen Grund ab, so gilt der vorzeitig ausziehende Xxxxxx auf den Zeitpunkt als aus dem Vertrag entlassen, zu welchem der Mietinteressent die Miete angetreten hätte. 4.2.7 Der Vermieter hat dem Mietnachfolger einen Mietvertrag zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen (wie Mietobjekt, Mietzins, Kündigungsfristen) anzu- bi...
Vorzeitiger Auszug. Will der/die Mieter/in das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine auflösen, so haftet er/sie bis zur Wiedervermietung, längstens bis zum nächsten vertragli- chen Kündigungstermin. Ausserdem hat er/sie die mit der Wiedervermietung verbundenen Insertionskosten zu überneh- men. Von dieser Haftung kann sich der/die Mieter/in befreien, wenn er/sie einen für den Vermieter zumutbaren Nachmieter vor- schlägt, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, und der den sich aus den Statuten und Reglementen bzw. aus den behördlichen Vorschriften ergebenen Vermietungsgrundsätzen des Vermie- ters entspricht. Nachmietvorschläge müssen mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Einzugstermin schriftlich beim Vermieter einge- hen und vollständige Personalien sowie alle weiteren zur Beur- teilung nötigen Angaben enthalten. Wenn der/die vorgeschla- gene Mieter/in die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen nicht rechtzeitig erteilt bzw. einreicht oder wenn die Prüfung ergibt, dass er/sie nicht den Vermietungsrichtlinien des Ver- mieters oder den behördlichen Vermietungsvorschriften ent- spricht, dann ist die kündigende Mietpartei nicht von ihrer Haf- tung befreit.
Vorzeitiger Auszug. Wollen Mietende das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine auf- lösen, so haften sie bis zur Wiedervermietung, längstens aber bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Ausserdem haben sie die mit der Wiedervermietung verbundenen besonderen Inseratekosten zu übernehmen. Von dieser Haftung können sich die Mietenden befreien, wenn sie der Vermieterin eine zumutbare Person für die Nachmiete vorschlagen. Eine solche Person muss zahlungsfähig sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen und den sich aus den Statuten und Reglementen bzw. aus den behördlichen Vorschriften ergebenden Vermietungs- grundsätzen der Vermieterin entsprechen. Ferner muss sich die nachmietende Person bereit erklären, Mitglied der Genossenschaft zu wer- den, falls die vormietende Person Mitglied war.
Vorzeitiger Auszug. 4.2.1 Bei vorzeitigem Auszug hat der Mieter dem Vermieter durch einen eingeschriebenen Brief, unter mindestens 30-tägiger Voranzeige, den vorzeitigen Auszugstermin mitzuteilen. 4.2.2 Der Mieter haftet bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin für den Mietzins samt Nebenkosten (🡪 Art. 264 OR). 4.2.3 Ersatzmieter: Der Mieter kann sich selber um einen gleichwertigen Ersatzmieter bemühen. Er soll seine Bemühungen im Schreiben an den Vermieter mitteilen und ggf. eine geeigneten Werbung vorlegen. Findet er einen solventen Xxxxxx, so muss dieser der Struktur der anderen Hausbewohner und des Mietobjektes entsprechen und die gleichen Vorbedingungen durchgehen, erfüllen und alle Dokumente vorlegen. 4.2.4 Schadensminderung: Kann der Vermieter keine genügende Bemü- hung des Mieters ausmachen oder ist die Frist kurz, so ist der Ver- mieter verpflichtet, den möglichen Schaden zu mindern, indem er sich selber in geeigneter Weise um die Wiedervermietung bemüht. 4.2.5 Aufwendungen des Vermieters: Der Vermieter trägt seine eigenen Aufwendungen und Werbekosten selber, wenn er diese ohnehin kurz später gehabt hätte, z.B. wenn der Auszug «nur» 1-3 Monate vorver- legt wurde. Bei einem mutmasslich zusätzlichen oder doppelten Vermietungsaufwand, schuldet der Mieter dem Vermieter die effekti- ven Aufwendungen. 4.2.6 Der Abschluss eines neuen Mietvertrages ist ausschliesslich Sache des Vermieters. Will der Vermieter einen Mietinteressenten 4.2.7 Gewerblicher Mietvertrag: Wurde der gewerbliche Mietpreis mit einer Mindest- oder Festmietdauer von wenigstens 3 Jahren ge- schlossen und dann nicht eingehalten, so wird eine Mietzinsdifferenz geschuldet, wie wenn der Vertrag auf die kürzere Zeit abgeschlossen worden wäre. 4.2.8 Andere Vereinbarung: Die Parteien können über die Folgen des vorzeitigen Auszuges anderslautende schriftliche Vereinbarungen treffen. Solche Vereinbarungen dürfen jedoch erst nach der Mittei- lung des vorzeitigen Auszugstermins abgeschlossen werden.
Vorzeitiger Auszug. Gibt der Mieter das Mietobjekt vorzeitig zurück, haftet er für den Mietzins, die Nebenkosten, und die weiteren Mieterpflichten, und er hat für die dem Vermieter entstehenden Mehrkosten für die Weitervermietung aufzukommen. Er kann dem Vermieter einen zumutbaren, zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlagen. Für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig werdenden Mietzinse und Nebenkosten hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters vor dem Auszug Zahlung oder Sicherheit zu leisten. Ist der Mieter mit dem Mietzins in Verzug, und muss aus den Umständen (wie Kündigung der Arbeitsstelle, Wegschaffen von Möbeln) geschlossen werden, dass er das Mietobjekt heimlich aufgegeben hat, so kann der Vermieter über die Mieträume verfügen. Der Mieter haftet für den Mietzins und die Nebenkosten bis zur Weitervermietung; Räumungskosten gehen zu seinen Lasten.
Vorzeitiger Auszug 

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  • Vorzeitige Auflösung 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.