Vorzeitiger Auszug Musterklauseln

Vorzeitiger Auszug. Will der Mieter vor dem im Mietvertrage vorgesehen Kündigungstermin das Mietobjekt verlassen, so gelten folgende Rechte und Pflichten:
Vorzeitiger Auszug. Wollen Mietende das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine auf- lösen, so haften sie bis zur Wiedervermietung, längstens aber bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Ausserdem haben sie die mit der Wiedervermietung verbundenen besonderen Inseratekosten zu übernehmen. Von dieser Haftung können sich die Mietenden befreien, wenn sie der Vermieterin eine zumutbare Person für die Nachmiete vorschlagen. Eine solche Person muss zahlungsfähig sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen und den sich aus den Statuten und Reglementen bzw. aus den behördlichen Vorschriften ergebenden Vermietungs- grundsätzen der Vermieterin entsprechen. Ferner muss sich die nachmietende Person bereit erklären, Mitglied der Genossenschaft zu wer- den, falls die vormietende Person Mitglied war.
Vorzeitiger Auszug. Gibt der Mieter das Mietobjekt vorzeitig zurück, haftet er für den Mietzins, die Nebenkosten, und die weiteren Mieterpflichten, und er hat für die dem Vermieter entstehenden Mehrkosten für die Weitervermietung aufzukommen. Er kann dem Vermieter einen zumutbaren, zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlagen. Für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig werdenden Mietzinse und Nebenkosten hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters vor dem Auszug Zahlung oder Sicherheit zu leisten. Ist der Mieter mit dem Mietzins in Verzug, und muss aus den Umständen (wie Kündigung der Arbeitsstelle, Wegschaffen von Möbeln) geschlossen werden, dass er das Mietobjekt heimlich aufgegeben hat, so kann der Vermieter über die Mieträume verfügen. Der Mieter haftet für den Mietzins und die Nebenkosten bis zur Weitervermietung; Räumungskosten gehen zu seinen Lasten.
Vorzeitiger Auszug. 4.2.1 Bei vorzeitigem Auszug hat der Mieter dem Vermieter durch einen eingeschriebenen Brief, unter mindestens 30-tägiger Voranzeige, den vorzeitigen Auszugstermin mitzuteilen.
Vorzeitiger Auszug. Will die Mieterin das Mietobjekt ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen oder Termine zurückgeben, so haftet sie auch bei vorzeitiger Schlüsselrück- gabe bis zur Wiedervermietung, längstens bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin, sofern sie nicht nach dem nachfolgenden Absatz von die- ser Haftung befreit ist. Die Mieterin kann sich von der Haftung jeweils auf ein Monatsende befreien, wenn sie eine für die Vermieterin zumutbare Nachmieterin vorschlägt, die bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, den sich aus den Statuten und Reglementen bzw. aus den behördlichen Vor- schriften ergebenden Vermietungsgrundsätzen entspricht und zahlungsfähig ist. Ferner muss sich die Nachmieterin bereit erklären, Mitglied der Wohn- baugenossenschaft zu werden, wenn die Mieterin Mitglied war. Die Nachmieterin hat der Genossenschaft das Bewerbungsformular und einen Auszug aus dem Betreibungsregister einzureichen. Die Genossen- schaft hat vom Vorliegen dieser Dokumente an 15 Werktage Zeit, sich zu entscheiden (Prüfungsfrist). Wenn die Nachmieterin zumutbar ist, haftet die ausziehende Mieterin nur für Mietzins und Nebenkosten bis zum Zeitpunkt auf dem die Nachmieterin bereit ist, das Mietobjekt zu übernehmen, jedoch mindestens bis zum nächsten Monatsende, das dem Ablauf der Prüfungsfrist folgt; dies gilt auch, wenn diese zumutbare Nachmieterin von der Vermieterin die Wohnung nicht erhält. Stellt die ausziehende Mieterin keine zumutbare Nachmieterin, haftet sie bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Führt die Vermieterin eine Warteliste, ist sie verpflichtet, die dortigen Inter- essentinnen anzufragen. Entscheidet sie sich für eine Person auf der Warte- liste, so ist die ausziehende Mieterin von der Zahlung befreit. Ist die Wohnung weiter vermietet oder wird eine vorgeschlagene Nachmiete- rin abgelehnt, muss die Vermieterin dies der ausziehenden Mieterin unver- züglich mitteilen. Für die mit der ausserterminlichen Wiedervermietung der Wohnung verbundenen besonderen Kosten, insbesondere für zusätzliche Inseratekosten, haftet die ausziehende Mieterin.
Vorzeitiger Auszug. Will der/die Mieter/in das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine auflösen, so haftet er/sie bis zur Wiedervermietung, längstens bis zum nächsten vertragli- chen Kündigungstermin. Ausserdem hat er/sie die mit der Wiedervermietung verbundenen Insertionskosten zu überneh- men. Von dieser Haftung kann sich der/die Mieter/in befreien, wenn er/sie einen für den Vermieter zumutbaren Nachmieter vor- schlägt, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, und der den sich aus den Statuten und Reglementen bzw. aus den behördlichen Vorschriften ergebenen Vermietungsgrundsätzen des Vermie- ters entspricht. Nachmietvorschläge müssen mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Einzugstermin schriftlich beim Vermieter einge- hen und vollständige Personalien sowie alle weiteren zur Beur- teilung nötigen Angaben enthalten. Wenn der/die vorgeschla- gene Mieter/in die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen nicht rechtzeitig erteilt bzw. einreicht oder wenn die Prüfung ergibt, dass er/sie nicht den Vermietungsrichtlinien des Ver- mieters oder den behördlichen Vermietungsvorschriften ent- spricht, dann ist die kündigende Mietpartei nicht von ihrer Haf- tung befreit.
Vorzeitiger Auszug 

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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