Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz soll zum 01. beginnen. Voraussetzung dafür ist der Vertragsschluss und die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags sowie der Ablauf der vereinbarten Wartezeiten falls solche vorgesehen sind. Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsvertrages (siehe Teil A Ziffer 1.1.9), z.B. aufgrund Kündigung oder Verlust der Versicherungsfähigkeit.
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Samples: Krankenzusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz soll zum 01. beginnen. Voraussetzung dafür ist der Vertragsschluss und die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags sowie der Ablauf der vereinbarten Wartezeiten falls solche vorgesehen sind(siehe Teil C Ziffer 1 Absatz 1). Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsvertrages (siehe Teil A Ziffer 1.1.91.1.8), z.B. aufgrund Kündigung oder Verlust der Versicherungsfähigkeit.
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Samples: Krankenzusatzversicherung