Common use of Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1. Sie haben Versicherungsschutz: 1.1 Beim Reiserücktritts-Schutz vom Abschluss des Vertrags bis zum Antritt einer Reise. Der Antritt einer Reise ist die erste Nutzung einer gebuchten Reiseleistung. Die Dauer der geplanten Reise ist unerheblich. 1.2 Beim Reiseabbruch-Schutz für die ersten 56 Tage nach Reise- beginn. 1.3 Beim Terror-Schutz und bei den Service- und Notfall-Leistungen vor und während der Reise für die ersten 56 Tage nach Reise- beginn. 1.4 Beim Verspätungs-Schutz auf der Hin- und Rückreise. 2. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z.B. wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen. Zu vertreten haben Sie auch, wenn Sie die Verzögerung verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.

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Samples: Reiserücktrittsversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiserücktrittsversicherung

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1. Sie haben Versicherungsschutz: 1.1 Beim Reiserücktritts-Schutz vom Abschluss des Vertrags bis zum Antritt einer Reise. Der Antritt einer Reise ist die erste Nutzung einer gebuchten Reiseleistung. Die Dauer der geplanten Reise ist unerheblich. 1.2 Beim Reiseabbruch-Schutz für die ersten 56 31 Tage nach Reise- beginn. 1.3 Beim Terror-Schutz und bei den Service- und Notfall-Leistungen vor und während der Reise für die ersten 56 31 Tage nach Reise- beginn. 1.4 Beim Verspätungs-Schutz auf der Hin- und Rückreise. 2. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z.B. wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen. Zu vertreten haben Sie auch, wenn Sie die Verzögerung verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.

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Samples: Reiserücktrittsversicherung