Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriLlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriLlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten be- zeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheines oder einer schriLlichen schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungenVersicherungsbedingungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des VersicherungsverhältnissesVersicherungs- verhältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten be- zeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheines oder einer schriLlichen schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungenVersicherungsbedingungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des VersicherungsverhältnissesVersicherungsver- hältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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