Common use of Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriLlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriLlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten be- zeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheines oder einer schriLlichen schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungenVersicherungsbedingungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des VersicherungsverhältnissesVersicherungs- verhältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten be- zeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), je- doch jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheines oder einer schriLlichen schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bei erstmaligem Abschluss eines Zahnzusatz- tarifes entfallen die Wartezeiten. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungenVersicherungsbedingungen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des VersicherungsverhältnissesVersicherungsver- hältnisses. Einzelheiten zum Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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