Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die Reise nicht an. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise um. Ein versichertes Ereignis liegt vor 2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D. 2.2 bei Tod. 2.3 bei einer schweren Unfallverletzung. 2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft. 2.5 bei gebrochenen Prothesen. 2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken. 2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nen. 2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen. 2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem Eigentum infolge von − Feuer, − Leitungswasserschäden, − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl). 2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert. 2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt. 2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. 2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr aufnehmen. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung (1-EUR-Job). 2.14 bei konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer Reduzierung Ihres Einkommens, mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes. 2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels erfolgte. 2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt. 2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise handelt. 2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger übernommen werden. 2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- ten/Rundflügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Fahrzeuginsasse beteiligt sind. 2.20 wenn der zur Reise angemeldete Hund oder die zur Reise angemeldete Katze − unerwartet und schwer erkrankt. − eine schwere Unfallverletzung erleidet. − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.
Appears in 3 contracts
Samples: Reiseversicherung, Buchungs Und Versicherungsbedingungen, Buchungs Und Versicherungsbedingungen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte versi- cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die setzen Ihre Reise nicht an. planmäßig fort oder − Sie treten deshalb die beenden Ihre Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise umplanmäßig. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nen.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem am Eigentum infolge von − Feuer, Feuer oder − Leitungswasserschäden, Leitungswasserschäden oder − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung Abwesenheit nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr aufnehmen. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer Reduzierung Ihres Einkommens, mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes.
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund aufgrund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel Ver- kehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung Beförderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder WasserfahrzeugeWasserfahr- zeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten gelten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- tenRundfahrten/Rundflügen Rund- flügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Fahrzeuginsasse beteiligt sind.
2.20 2.13 wenn der zur Reise angemeldete mitreisende Hund oder die zur Reise angemeldete mitreisende Katze − unerwartet und schwer erkrankt. erkrankt oder − eine schwere Unfallverletzung erleidet. erleidet oder − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.
2.14 bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben oder Wirbelstürmen in Ihrem Urlaubsort.
Appears in 2 contracts
Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die setzen Ihre Reise nicht an. planmäßig fort oder − Sie treten deshalb die beenden Ihre Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise umplanmäßig. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nen.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem Eigentum infolge von − Feuer, Feuer oder − Leitungswasserschäden, Leitungswasserschäden oder − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung Abwesenheit nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr aufnehmen. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer Reduzierung Ihres Einkommens, mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes.
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel Ver- kehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung Beförderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder WasserfahrzeugeWasserfahrzeu- ge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten gelten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- ten/Rundflügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Fahrzeuginsasse beteiligt sind.
2.20 2.13 wenn der zur Reise angemeldete mitreisende Hund oder die zur Reise angemeldete mitreisende Katze − unerwartet und schwer erkrankt. erkrankt oder − eine schwere Unfallverletzung erleidet. erleidet oder − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.
2.14 bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben oder Wirbelstürmen in Ihrem Urlaubsort.
Appears in 2 contracts
Samples: Buchungs Und Versicherungsbedingungen, Buchungs Und Versicherungsbedingungen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte versi- cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die Reise nicht an. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise um. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.Abschnitt IV.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nenkönnen.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem am Eigentum infolge von − Feuer, − Leitungswasserschäden, − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ar- beitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungs- pflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von mindestens einem Jahr aufnehmenmin- destens 15 Wochenstunden. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung Mehraufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit mit Kurzarbeit, die zu einer Reduzierung Ihres Einkommens, Ihrer Arbeitszeit von mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes1 ½ Monaten führt (z. B. bei 3 Monaten um 50 % bzw. bei 6 Monaten um 25 %).
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels Wechsels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise Klassenreise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. − Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund aufgrund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten gelten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- tenRundfahrten/Rundflügen Rund- flügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrerin/Fahrer oder Fahrzeuginsasse Fahrzeuginsassin/Fahrzeugin- sasse beteiligt sind.
2.20 wenn der zur Reise angemeldete Hund oder die zur Reise angemeldete an- gemeldete Katze − unerwartet und schwer erkrankt. − eine schwere Unfallverletzung erleidet. − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.
Appears in 1 contract
Samples: Reiseversicherung
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte versi- cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die Reise nicht an. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise um. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.Abschnitt IV.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nen.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem am Eigentum infolge von − Feuer, − Leitungswasserschäden, − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ar- beitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungs- pflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von mindestens einem Jahr aufnehmenmin- destens 15 Wochenstunden. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung Mehraufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit mit Kurzarbeit, die zu einer Reduzierung Ihres Einkommens, Ihrer Arbeitszeit von mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes1 ½ Monaten führt (z. B. bei 3 Monaten um 50 % bzw. bei 6 Monaten um 25 %).
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels Wechsels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise Klassenreise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger Kos- tenträger übernommen werden.
2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund aufgrund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- tenRundfahrten/Rundflügen Rund- flügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrerin/Fahrer oder Fahrzeuginsasse Fahrzeuginsassin/Fahrzeugin- sasse beteiligt sind.
2.20 wenn der zur Reise angemeldete Hund oder die zur Reise angemeldete an- gemeldete Katze − unerwartet und schwer erkrankt. − eine schwere Unfallverletzung erleidet. − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Für Den Mietcamper Schutz Premium
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte versi- cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die Reise nicht an. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise um. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.Abschnitt IV.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nenkönnen.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem am Eigentum infolge von − Feuer, − Leitungswasserschäden, − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ar- beitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungs- pflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von mindestens einem Jahr aufnehmenmin- destens 15 Wochenstunden. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung Mehraufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit mit Kurzarbeit, die zu einer Reduzierung Ihres Einkommens, Ihrer Arbeitszeit von mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes1 ½ Monaten führt (z. B. bei 3 Monaten um 50 % bzw. bei 6 Monaten um 25 %).
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels Wechsels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- ten/Rundflügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Fahrzeuginsasse beteiligt sind.
2.20 wenn der zur Reise angemeldete Hund oder die zur Reise angemeldete Katze − unerwartet und schwer erkrankt. − eine schwere Unfallverletzung erleidet. − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.oder
Appears in 1 contract
Samples: Reiseversicherung
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte versi- cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die setzen Ihre Reise nicht an. planmäßig fort oder − Sie treten deshalb die beenden Ihre Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise umplanmäßig. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 3.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.Abschnitt IV.
2.2 3.2 bei Tod.
2.3 3.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 3.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 3.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 3.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 3.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nenkönnen.
2.8 3.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 3.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem am Eigentum infolge von − Feuer, Feuer oder − Leitungswasserschäden, Leitungswasserschäden oder − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 3.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung Abwesenheit nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 3.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr aufnehmen. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer Reduzierung Ihres Einkommens, mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes.
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
2.19 3.12 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund aufgrund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel Ver- kehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung Beförderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder WasserfahrzeugeWasserfahr- zeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten gelten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- tenRundfahrten/Rundflügen Rund- flügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrerin/Fahrer oder Fahrezuginsssin/Fahrzeuginsasse beteiligt sind.
2.20 3.13 wenn der zur Reise angemeldete mitreisende Hund oder die zur Reise angemeldete mitreisende Katze − unerwartet und schwer erkrankt. erkrankt oder − eine schwere Unfallverletzung erleidet. erleidet oder − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.
3.14 bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben oder Wirbelstürmen in Ihrem Urlaubsort.
Appears in 1 contract
Samples: Reiseversicherung
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die setzen Ihre Reise nicht an. planmäßig fort oder − Sie treten deshalb die beenden Ihre Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise umplanmäßig. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nen.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem Eigentum infolge von − Feuer, Feuer oder − Leitungswasserschäden, Leitungswasserschäden oder − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung Abwesenheit nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr aufnehmen. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer Reduzierung Ihres Einkommens, mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes.
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel Ver- kehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung Beförderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder WasserfahrzeugeWasserfahrzeu- ge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten gelten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- ten/Rundflügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Fahrzeuginsasse beteiligt sind.
2.20 2.13 wenn der zur Reise angemeldete mitreisende Hund oder die zur Reise angemeldete mitreisende Katze − unerwartet und schwer erkrankt. erkrankt oder − eine schwere Unfallverletzung erleidet. erleidet oder − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.
2.14 bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben oder Wirbelstürmen in Ihrem Urlaubsort.
Appears in 1 contract
Samples: Reiseversicherung
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vorVersichert sind die nachfolgenden Ereignisse:
1. Unerwartete und schwere Erkrankung, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintrittTod, Unfallverletzung oder Schwangerschaft;
2. Das ver- sicherte Ereignis betrifft Sie Bruch von Prothesen oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die Reise nicht an. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise um. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten Lockerung von implantierten Gelenken.;
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen 3. Impfunverträglichkeit;
4. Mitteilung eines Termins zur Spende oder vertragen kön- nen.
2.8 wenn Sie Organe oder zum Empfang von Organen und Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.Transplantationsgesetzes;
2.9 bei einem erheblichen 5. Erheblicher Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem Eigentum infolge von − Feuer, − Leitungswasserschäden, − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. z.B. Einbruchdiebstahl).;
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen 6. Unerwartete gerichtliche Ladung. Dies gilt, wenn vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung Veranstaltungsbuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.Ladung;
2.11 bei einer 7. Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit auf den Veranstaltungszeitpunkt fällt.;
2.12 bei 8. Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbstständigen;
2.13 wenn Sie 9. Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job) aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis heraus. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Buchung der Veranstaltung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Nicht versichert sind die Aufnahme von mindestens einem Jahr aufnehmenPraktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit;
10. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei konjunkturbedingter Konjunkturbedingte Kurzarbeit mit einer Reduzierung Ihres Einkommens, voraussichtlichen Einkommensreduzierung mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes.Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Kurzarbeit zwischen Versicherungsabschluss und dem Veranstaltungsbeginn anmeldet;
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers11. Dies giltArbeitgeberwechsel und damit verbundener Arbeitsplatzwechsel, wenn − die Reisezeit Veranstaltung in die Probezeit fällt. − die Reisezeit Probezeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − Voraussetzung ist, dass der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels Wechsels erfolgte.;
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − 12. Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − /Fachhochschule oder an einem College nicht bestehen und wiederholen wollenCollege. Dies giltVoraussetzung ist, wenn dass die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.Wiederholungsprüfung auf den Veranstaltungstag fällt;
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres13. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht Versäumen eines gebuchten Anschlussverkehrsmittels aufgrund von einem Kostenträger übernommen werden.
2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund − einer Verspätung eines innerdeutschen von öffentlichen Ver- kehrsmittels Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle innerdeutschen, für die öffentliche Be- förderung von Personen Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten − oder Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- tenRundfahrten/Rundflügen verkehren, − sowie Mietwagen, − Taxis, − Taxis und Kreuzfahrtschiffe;
14. − Eröffnung eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Fahrzeuginsasse beteiligt sind.
2.20 wenn der zur Reise angemeldete Hund Insolvenzverfahrens über den Veranstalter oder die zur Reise angemeldete Katze − unerwartet und schwer erkrankt. − eine schwere Unfallverletzung erleidet. − eine Impfung nicht verträgt. − stirbtAblehnung des Verfahrens mangels Masse durch das Insolvenzgericht mit dadurch verursachtem Ausfall der Veranstaltung.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Ticket Rücknahmeversicherung
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das ver- sicherte versi- cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − Sie treten deshalb die Reise nicht an. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. − Sie buchen deshalb die Reise um. Ein versichertes Ereignis liegt vor
2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Teil D.
2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- nen.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,– EUR an Ihrem am Eigentum infolge von − Feuer, − Leitungswasserschäden, − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ar- beitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungs- pflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von mindestens einem Jahr aufnehmenmin- destens 15 Wochenstunden. Versichert ist auch die Tätigkeit mit Mehr- aufwandsentschädigung Mehraufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit mit Kurzarbeit, die zu einer Reduzierung Ihres Einkommens, Ihrer Arbeitszeit von mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Nettolohnes1 ½ Monaten führt (z. B. bei 3 Monaten um 50 % bzw. bei 6 Monaten um 25 %).
2.15 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn − die Reisezeit in die Probezeit fällt. − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. − der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wech- sels Wechsels erfolgte.
2.16 bei einer Prüfung, die Sie − an einer Schule, − an einer Universität, − an einer Fachhochschule, − an einem College nicht bestehen und wiederholen wollen. Dies gilt, wenn die Wiederholung − in die versicherte Reisezeit fällt oder − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
2.17 bei Ihrer Nichtversetzung als Xxxxxxx oder Ihre Nichtzulas- sung Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassen- reise Klassenreise handelt.
2.18 bei einem unerwarteten Beginn − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kostenträger Kos- tenträger übernommen werden.
2.19 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen auf- grund aufgrund − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- kehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- förderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- ten − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- tenRundfahrten/Rundflügen Rund- flügen verkehren, − Mietwagen, − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Fahrzeuginsasse beteiligt sind.
2.20 wenn der zur Reise angemeldete Hund oder die zur Reise angemeldete an- gemeldete Katze − unerwartet und schwer erkrankt. − eine schwere Unfallverletzung erleidet. − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt.
Appears in 1 contract
Samples: Reiseversicherung