Common use of Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Clause in Contracts

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs a) Personen verletzt oder getötet werden, b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kom- men, c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden). Ferner müssen hieraus gegen Sie oder uns Schadenersatzansprü- che aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gel- tend gemacht werden. Privatrechtliche Haftpflichtbestimmungen finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre Allianz KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs a) Personen verletzt oder getötet werden, b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kom- men,oder c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden). Ferner müssen hieraus , und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprü- che Schadenersatzansprüche auf- grund Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund von anderer gesetzli- cher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gel- tend gemacht erhoben werden. Privatrechtliche Haftpflichtbestimmungen finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. zum Bei- spiel das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs a) Personen verletzt oder getötet werden, b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kom- men, c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden). Ferner müssen hieraus , und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprü- che Schadenersatzansprüche auf- grund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) oder aufgrund von anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gel- tend gemacht werden. Privatrechtliche Haftpflichtbestimmungen finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben ne- ben dem Fahren z.B. zum Beispiel das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

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