Wartungsumfang Musterklauseln

Wartungsumfang. 2.1. Die Wartungsleistungen (Standardpflege) umfassen gegen eine pauschale Vergütung die Übersendung oder Bereitstellung neuer Releases/Versionen, Updates, Patches oder Umgehungen der Software, die telefonische Unterstützung bei der Klärung von Mängeln und die Beseitigung von Mängeln der Software. Fimans erbringt die Leistungen während ihrer Geschäftszeiten (montags bis freitags – außer an gesetzlichen Feiertagen – von 8.00 bis 17.30 Uhr).
Wartungsumfang. E.2.01 Hotline E.2.02 Mangelnde Schulung Wenn und und dann E.2.03 Sonstige Einschränkung
Wartungsumfang. Außerhalb der Wartungsintervalle notwendige Wartungsarbeiten werden auf Anforderung des Auftraggebers auf dessen Kosten (sofern nicht ein Fall der Sachmängelgewährleistung vorliegt) entspre- chend Art.11 durchgeführt.
Wartungsumfang. 11.) Soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Wartung innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit des Verwenders ohne Voranmeldung. Dem Wartungspersonal ist ungehinderter Zugang zu der gesamten Anlage zu gewähren.
Wartungsumfang. XXXX übernimmt die Wartung an den oben genannten Maschinen. Der Wartungsumfang ist in dem individuellen Wartungsangebot festgelegt, welches diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt ist. Die Wartung wird durch einen qualifizierten KERN Spezialisten vor Ort beim KUNDEN durchgeführt. Die für die Wartung benötigten Ersatzteile werden dem KUNDEN rechtzeitig von KERN zugesendet oder durch den KERN Techniker mitgebracht. XXXX gewährleistet, dass die Wartungsleistungen nach dem aktuellen Stand von Gesetz, Wissenschaft und Technik, unter Zugrundelegung der größten Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt werden. Kleinere, über den vereinbarten Wartungsumfang hinausgehende Reparaturen, können während der Wartung und nach Absprache zwischen dem KUNDEN und KERN durchgeführt werden. Die hierfür anfallenden Kosten für Arbeitszeit und Material werden dem KUNDEN nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Hierbei gelten die regulären Preise von KERN.
Wartungsumfang. (1) Im Rahmen dieses Wartungsvertrages werden die vertragsgegenständlichen Dachflächen insbesondere auf Beschädigungen, Verschleiß und altersbedingte Beeinträchtigungen untersucht und gewartet.
Wartungsumfang. Die Firma German Sat erbringt die Serviceleistung der Wartung, um das einwandfreie Funktionieren der SAT Anlage aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zu vielen anderen technischen Anlagen befindet sich eine SAT Anlage außen auf dem Dach und ist damit vielen Umweltbelastungen und Verschmutzungen ausgesetzt. So kann sich beispielsweise durch Witterungseinflüsse (Wind, Regen, Schnee, Hagel usw.) und Verunreinigungen (Blätter, Tierkot usw.) die Empfangsqualität der Anlage verschlechtern, auch können Dichtungen porös werden mit der Folge, dass Feuchtigkeit in das Haus eindringen kann. Die Wartungsleistung umfasst alle für einen ordentlichen Betrieb erforderlichen Arbeiten zur Pflege und Erhaltung der Satelliten- Anlage, die dazu benötigte Arbeitszeit, sowie die Anfahrt. • Begutachtung der SAT Anlage • Begutachtung der Anschlüsse, Stecker und Erneuerung bei Bedarf • Reinigung der SAT Anlage • Schutz und Imprägnierung der SAT Anlage • Prüfung der Funktionsfähigkeit • Prüfung des Funksignals • Neujustierung und Ausrichtung der Anlage • Austausch der Verbrauchsmaterialien (wie Klammern, LNB usw.) • Wartungsbonus für die gesamte Wartungszeit: inklusiv Neujustierung der SAT Anlage nach Sturmeinwirkung Werden Arbeiten (Reparatur/ Austausch defekter Teile usw.) notwendig, die über den reinen Wartungsumfang hinaus gehen, so können diese Extra Leistungen von German Sat nach Absprache mit dem Kunden erledigt werden. Diese Zusatzleistungen werden dann separat berechnet.
Wartungsumfang. Der Auftragnehmer erbringt während ihrer Arbeitszeit (von Montag bis Xxxxxxx) Serviceleistungen, um die Betriebsbereitschaft der Geräte aufrechtzuerhalten. Im monatlichen Wartungsumfang sind 20 Arbeitsstunden enthalten. Die normalen Reaktionszeiten werden vereinbart und beziehen sich auf die Störungsannahme. Die Wartungsleistung umfasst alle, für einen ordentlichen Betrieb erforderlichen Arbeiten zur Pflege. Im Übrigen kann der Auftragnehmer keine Haftung für Fehler der Geräte übernehmen, an denen die Wartung keine Rolle gespielt hat. Führt der Auftragnehmer aufgrund eines Auftrages des Auftraggebers Serviceleistungen durch, zu denen der Auftraggeber nach diesem Vertrag nicht verpflichtet ist, so werden Xxxxxxxxxxxx 00 Geschäftsführer Bankverbindung: Ust.ID-Nr. DE 224150978 00000 Xxxxxx Xxxxxx Xx Xxxx Berliner Sparkasse Steuernr. 19/251/00356 diese Leistungen dem Auftraggeber nach den zurzeit gültigen Stundensätzen berechnet. Materialkosten, Verschleißteile und Fremdleistungen werden zusätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Erfüllungsort ist, wenn nicht anders vereinbart, der Firmensitz des Auftragnehmers. Im Falle eines abweichenden Erfüllungsortes trägt der Auftraggeber die aufgewandten Reise- und Fahrtkosten. Eine vorbeugende Wartung wird nur bei solchen Geräten vorgenommen, die der Auftraggeber dafür vorgesehen hat, die einem hohen Verschleiß unterliegen oder bei denen der Hersteller dies vorschreibt.
Wartungsumfang. 2.1 Arbeiten an nicht von CGM LAUER gelieferten Maschinen und/ oder Arbeiten an durch Fremdteile veränderten Maschinen sowie an Ma- schinen mit von Dritten geänderten oder fremden Betriebssystemen werden nicht durchgeführt. Es sei denn, der Anwender weist nach, dass die Zusatzeinrichtungen oder Fremdteile oder Fremdarbeiten die Funktionsfähigkeit der Maschinen nicht beeinträchtigen. Störun- gen oder Schäden durch Einwirkung von außen, Nichteinhaltung der vorgegebenen Installationsbedingungen, Bedienungsfehler, Einsatz von ungeeignetem Zubehör und/oder durch Eingriffe Dritter sowie die Reinstallation von nicht von CGM LAUER stammenden Program- men sind mit der Vertragspauschale nicht abgegolten und – soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde – neben der Pau- schale zu bezahlen. Falls erforderlich, kann CGM LAUER die Maschi- nen gegen gleich- oder höherwertige Maschinen austauschen. Wer- den bei der Wartung Ersatzteile eingebaut, werden ausgewechselte Teile Eigentum von CGM LAUER.
Wartungsumfang. 2.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Wartung der vertragsgegenständlichen Software entsprechend der vereinbarten und in den ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ unter Punkt 4 genau angeführten Wartungsklassen: Verwiesen wird auch auf Punkt 2.1.6. des der vertragsgegenständlichen Software vorangegangenen bestehenden Lizenzvertrages.