Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen a) Aussteller erhalten in der Regel nach oder mit der Zulassung eine Rechnung. Beides kann in elektronischer Form zugestellt werden. Es ist entsprechend dem vermerkten Datum (14 Tage nach Rechnungsdatum) eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten. Die restlichen 50 % sowie etwaige Nachberechnungen sind bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen. Die Angabe der korrek- ten Rechnungsanschrift obliegt dem Aussteller – für nachträgliche Änderungen entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 40,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwert- steuer. Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung aus- gestellt werden, sind sofort in voller Höhe fällig. Generell gilt, dass alle Zahlungen bis Messebeginn auf dem vermerkten Konto eingegangen sein müssen. Der Ver- zug setzt mit Ablauf des Tages ein, der als letzter Zahlungstermin auf der Rech- nung vermerkt ist. Für jede Mahnung wird eine Pauschale von € 5,00 berechnet. Für den Fall kurzfristiger Zahlungen muss ein gültiger Nachweis (Kontoauszug) der erfolgten Zahlung zum Aufbau im Messebüro vorgelegt werden. Bei Barzah- lung von Rechnungen, eventuellen Verzugszinsen und/oder Mahngebühren im Messebüro wird eine Bearbeitungsgebühr von 1 % der Rechnungssumme jedoch mindestens € 10,00 erhoben. b) Bei Zahlungsverzug werden offene Forderungen mit den Verzugszinsen, geregelt durch § 288 BGB, verzinst. c) Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen aus dem Vertrag kann der Veranstalter an den eingebrachten Messegegenständen Vermieter-Pfandrecht geltend machen. Entstehen dadurch Kosten, z. B. durch Lagerung oder Transport der Waren, so werden diese Beträge dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. 7.1. Rechnungen werden dem Entleiher wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt. Abrechnungsgrundlage sind die vom Entleiher zu unterzeichnenden Zeitnachweise des Leiharbeitnehmers. Die Zeitnachweise werden dem Entleiher wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vorgelegt. Die vom Verleiher erteilten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Mitarbeiter ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder sonstigen Zahlungen berechtigt. 7.2. Gerät der Entleiher in Zahlungsverzug, so ist der Verleiher berechtigt, sämtliche offenen – auch gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Entleiher den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Verleiher ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihm zur Verfügung zu stellenden Arbeitskräfte zurückzuhalten.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. 10.1 Soweit nicht anders vereinbart, stellt Protection One die Leistungen bei langfristig beauftragt, wiederkehren- den Leistungen quartalsweise im Voraus in Rechnung. Im Übrigen werden 30 % des Auftragswertes bei Auf- tragserteilung, 40 % des Auftragswertes bei Montagebeginn und der Restbetrag nach Übergabe an den Auf- traggeber in Rechnung gestellt. 10.2 Erfolgt keine Montage kann die gesamte Vergütung ab Gefahrübergang in Rechnung gestellt werden. 10.3 Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form an eine durch den Auftraggeber zu benennende E-Mail- Adresse. Unbeschadet kann eine Rechnungsteilung durch Protection One weiterhin auch in Papierform erfol- gen. 10.4 Verzugszinsen werden gern. § 288 BGB auf Beträge aufgeschla-gen. Außerdem kann Protection One vom Auf- traggeber die bei einer Rücklastschrift jeweils entstehenden Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbei- tungsgebühr verlangen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 5,00€ netto zzgl- der gesetzlichen USt. Dem Auf- traggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass geringere oder keine Bearbeitungskosten entstanden sind. 10.5 Der Auftraggeber muss Protection One schriftlich über jedwede Streitigkeit bezüglich des Rechnungsbetrags innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Rechnungsdatum benachrichtigen; andernfalls gelten sämtliche Strei- tigkeiten als erledigt. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die in Verbindung mit dem Erhalt von fälligen Zahlungen, für die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen stehen können (Bankgebühren etc.). Für den Fall, dass Protectlon One Klage erheben oder lnkassodienste einleiten muss, um Beträge einzu- ziehen, die Protection One im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldet werden, erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, die Anwaltsgebühren und anderen Klage- und lnkassokosten zu bezahlen.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. 9.1 Rechnungen werden dem Kunden wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt. Abrechnungsgrundlage sind, die vom Kunden zu unterzeichnenden Zeitnachweise des Mitarbeiters oder die vom Kunden zur Verfügung gestellten Zeitjournale. Die Zeitnachweise werden den Kunden wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrags vorgelegt. Die vom Personaldienstleister erteilten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugspreis in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Der Mitarbeiter ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder sonstigen Zahlungen berechtigt. 9.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Personaldienstleister berechtigt, sämtliche offenen – auch gestunde- ten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Personaldienstleister ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihm zur Verfü- gung gestellten Arbeitskräfte zurückzuhalten.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. 19.1 Rechnungen werden dem Kunden wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt. Abrechnungsgrundlage sind die vom Kunden zu unterzeichnenden Zeitnachweise des Mitarbeiters. Die Zeitnachweise werden dem Kunden wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vorgelegt. Die von der 1A Personal Know How GmbH erteilten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Mitarbeiter ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder sonstigen Zahlungen berechtigt. 19.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die 1A Personal Know How GmbH berechtigt, sämtliche offenen – auch gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheits- leistungen zu erlangen. Die 1A Personal Know How GmbH ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihm zur Verfügung zu stellenden Arbeitskräfte zurückzuhalten.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. Für jede Lieferung und Leistung ist eine gesonderte Rechnung unter Anführung sämtlicher Bestelldaten auszustellen, die sofort nach Übernahme bzw Abnahme gemäß Pkt 6. an die AG zu senden sind. Rechnungs- zweitschriften sind als Duplikate zu kennzeichnen. Rechnungen über Arbeitsleistungen oder Montagen sind von der AG bestätigte Leistungsnachweise beizugeben. Bei ausfuhrgeneh- migungspflichtigen Waren hat die Rechnung alle dafür notwendigen Kennzeichnungen zu enthalten. Die AG behält sich vor, Rechnungen, die den genannten oder den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprechen, unbearbeitet zurückzusenden. ln diesem Fall gilt die Rechnung als nicht gelegt und bewirkt keine Fälligkeit der Forderungen des AN.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. 6.1. Nach Fertigstellung der Reparatur stellt LCC die Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag (Arbeitszeit und Ersatzteile) und, sofern nicht Selbstabholung durch den Kunden vereinbart wurde, zuzüglich der Kosten für die Verpackung zum Transport, Paketversand durch die Österreichische Post AG oder UPS zu den jeweils für diese Unternehmen geltenden Versandpreisen und Versicherung in Rechnung. 6.2. Der Kunde wird unter Zusendung der Rechnung schriftlich oder elektronisch von der Fertigstellung der Reparatur informiert. 6.3. Die Rechnung ist ohne jeden Abzug bar, per Kreditkartenzahlung, PayPal oder Überweisung zahlbar und mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. 10.1 Rechnungen werden dem Kunden wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt. Abrechnungsgrundlage sind die vom Kunden zu unterzeichnenden Zeitnachweise des Mitarbeiters. Die Zeitnachweise werden dem Kunden wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vorgelegt. Die vom Personaldienstleister erteilten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Mitarbeiter ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder sonstigen Zahlungen berechtigt. 10.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Personaldienstleister berechtigt, sämtliche offenen – auch gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Personaldienstleister ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihm zur Verfügung zu stellenden Arbeitskräfte zurückzuhalten. Die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) §§ 286-288 finden Anwendung.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. 7.1 Rechnungen werden dem Kunden wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt. Abrechnungsgrundlage sind die vom Kunden zu unterzeichnenden Tätigkeitsnachweise des Mitarbeiters. Die Tätigkeitsnachweise werden dem Kunden wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vorgelegt. Die vom Personaldienstleister erteilten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Mitarbeiter ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder sonstiger Zahlungen berechtigt. 7.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Personaldienstleister berechtigt, sämtliche - auch gestundete – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Personaldienstleister ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihm zur Verfügung zu stellenden Arbeitskräfte zurückzuhalten.
Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen. 7.1 Die Rechnungslegung kann frühestens ab Übernahme der Lieferung/Leistung durch uns einschließlich Übergabe der vollständigen Dokumentation und Datenblätter an uns erfolgen. Die Zahlung durch uns erfolgt nach unserer Xxxx binnen 14 Tage nach Eingang einer gesetzes- und vereinbarungskonformen Rechnung abzüglich 3% Skonto oder binnen 60 Tagen nach Rechnungseingang ohne Skontoabzug. Zahlungs- und Skontofrist beginnen in keinem Fall vor Übernahme der vollständigen und mangelfreien Lieferung/Leistung. Sollten wir in Zahlungsverzug sein, gilt ein Zinssatz in Höhe von 4%-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz als vereinbart. 7.2 Wir sind berechtigt, mittels Banküberweisung, Scheck oder eines Dreimonatswechsels zu zahlen, wobei die Zahlungsfrist gewahrt wird, wenn innerhalb der Frist der Zahlungs- auftrag erteilt oder die Zahlungspapiere an Zahlung statt zur Bank oder Post gegeben wurden. Die Skontogewährung bleibt in jedem Fall erhalten.