Inspektion. Apple ist nach Eingang der Waren und vor Zahlungsleistung angemessen Zeit einzuräumen, um die Waren auf Übereinstimmung mit dem Auftrag und den Spezifikationen zu prüfen, wobei vor der Inspektion die eingegangenen vertraglichen Waren solange als nicht genehmigt gelten, bis Apple die entsprechenden Prüfungen vorgenommen hat, um die entsprechende Konformität der vertraglichen Waren festzustellen. Die Verwendung eines Teils der Waren zu Prüfzwecken gilt nicht als Genehmigung der Waren. Die Rüge von Apple ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 3 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang bei Apple oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Verkäufer eingeht. Entsprechen bereitgestellte Waren nicht vollumfänglich den gegenständlichen Bedingungen, ist Apple berechtigt, diese Waren abzulehnen. Nicht vertragsgemäße Waren werden an den Verkäufer unfrei zurückgesendet, wobei das Verlustrisiko bei Übergabe an den gemeinsamen Spediteur durch Apple an den Verkäufer übergeht.
Inspektion. 5.1. Der Käufer kann nach seiner Xxxx alle Waren oder eine Stichprobe der Waren inspizieren und alle Waren oder einen Teil der Waren, die fehlerhaft oder nicht vertragskonform sind, ablehnen. Keine Inspektion, Prüfung, Genehmigung, Bauartzulassung oder Abnahme der Waren entbindet den Lieferanten von der Verantwortung für die Gewährleistung oder etwaige Mängel.
Inspektion. 15.1 Der Vertragspartner hat den Fahrzeuggeber unverzüglich über einen erhaltenen Wartungsaufruf auf der Anzeige im Cockpit zu informieren. Der Fahrzeuggeber stimmt das weitere Vorgehen mit dem Vertragspartner ab.
15.2 Bei Vertragslaufzeiten von 12 oder mehr Monaten verpflichtet sich der Vertragspartner, evtl. anfallende Inspektion/en (Inspektionsintervall nach jeweiliger Herstellerangabe) durchführen zu lassen, die für den Vertragspartner während der vereinbarten Vertragslaufzeit bei Einhaltung der vereinbarten Freikilometer kostenfrei ist. Die Terminierung der Inspektion sowie die Xxxx der Werkstatt obliegt dem Vertragspartner in Abstimmung mit dem Fahrzeuggeber. Während der Inspektion steht dem Vertragspartner ein kostenfreies Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
15.3 Sollte das Fahrzeug von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen sein, erhält der Vertragspartner diese Information vom Fahrzeuggeber. Der Vertragspartner vereinbart unverzüglich unter Rücksprache mit dem Fahrzeuggeber einen Termin bei dem entsprechenden Handelspartner, damit das Fahrzeug termingerecht, spätestens binnen 14 Tagen, bei einem entsprechenden Handelspartner zur Behebung vorgeführt werden kann. Ansonsten kann der Verlust der Betriebserlaubnis drohen.
Inspektion. Protection One wird während der Laufzeit dieses Vertrages die Technikkomponente In regelmäßi- gen Abständen einer eingehenden Funktionsprüfung unterziehen. Näheres zur Inspektion ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Inspektion. Der Verkäufer hat die Waren zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Waren den Spezifikationen und Annahmekriterien von NETAPP entsprechen. Der Verkäufer darf keine Waren versenden, die diesem Grundsatz nicht entsprechen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann NETAPP nach eigener Xxxx alle Waren (einschließlich Rohstoffe, Bestandteile, Untergruppen und Endprodukte) oder eine statistische Probe aus jedem Lieferungsposten innerhalb einer Frist von fünfzehn (15 Tagen nach Erhalt der Waren inspizieren. Wenn Waren Material- oder Herstellungsmängel aufweisen oder anderweitig nicht den Anforderungen dieses Vertrages entsprechen, steht es im alleinigen Ermessen von NETAPP, unabhängig davon, ob eine Zahlung erfolgt oder nicht, den Verkäufer zu informieren und diese Waren entweder zurückzuweisen, sie auf Kosten des Verkäufers dem Verkäufer zurückzusenden und eine Erstattung für den Kaufpreis (sofern ein solcher bezahlt wurde) zu verlangen, oder zu verlangen, dass diese Waren umgehend mit zufriedenstellenden Materialien oder Herstellungsmethoden berichtigt oder ersetzt werden. Die Waren gelten von NETAPP als angenommen, soweit NETAPP den Verkäufer über einen offensichtlichen Mangel nicht innerhalb eines Zeitraums von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Waren informiert (wobei die Rechte von NETAPP hinsichtlich nicht-offensichtlicher Mängel unberührt bleiben). Die in dieser Ziffer 9 festgelegten Rechte und Rechtsbehelfe von NETAPP sind nicht abschließend und gelten zusätzlich zu weiteren Rechten und Rechtsbehelfen aus diesem Vertrag. Die Zahlung stellt keine Annahme oder Abnahme dar und erfolgt stets unter Vorbehalt jeglicher Rechte von NETAPP. NETAPP haftet auf keinen Fall für einen Wertverlust von Waren infolge deren Verwendung bei einer Inspektion oder einem Test. Der Verkäufer erklärt sich weiter damit einverstanden, angemessenen authentifizierte Inspektionsprüfberichte vorzuhalten, die sich auf Arbeiten beziehen, die im Rahmen dieses Vertrages durchgeführt wurden. Solche Aufzeichnungen hat der Verkäufer für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung dieses Vertrages oder wie anderweitig von NETAPP vorgegeben aufzubewahren und NETAPP auf Verlangen zugänglich zu machen. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, NETAPP Inspektions- und Testberichte, eidesstattliche Versicherungen, Bescheinigungen oder andere von NETAPP angemessenerweise angeforderte Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Inspektion. (1) Inspektionsleistungen werden nach Xxxx des Auftragnehmers durchgeführt.
(2) Der Auftragnehmer kann insoweit bestimmen, wann und auf welche Weise er die Inspektion durchführt. Ohne anderweitige Vereinbarung dürfen Inspektionsleistungen nur innerhalb der Betriebszeiten durch- geführt werden. Termine werden im Einvernehmen und unter Berücksichtigung der berechtigten be- trieblichen Belange des Auftraggebers festgelegt.
Inspektion. (a) Ungeachtet vorheriger Inspektionen oder Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen alle Produkte und Dienstleistungen einer endgültigen Kontrolle. Diese umfasst möglicherweise Messungen, Tests oder Untersuchungen sowie die Abnahme in den Räumlichkeiten von Stryker innerhalb einer angemessenen Frist (die nicht länger sein darf als 15 Tage) nach Erhalt am Bestimmungsort. Die Inspektion durch Stryker entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung.
(b) Wenn gelieferte Produkte oder Dienstleistungen nicht alle Anforderungen dieser Vereinbarung erfüllen, hat Stryker zusätzlich zu seinen anderen verfügbaren Abhilfen, wie z. B. der Kündigung, das Recht, solche Produkte oder Dienstleistungen abzulehnen und auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden. Selbst wenn nur ein Teil der Produkte oder Dienstleistungen nicht spezifikationsgerecht ist, hat Stryker das Recht, die Produkte oder Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit abzulehnen. Wenn Stryker Produkte oder Dienstleistungen trotz Spezifikationsabweichung abnimmt, hat Stryker zusätzlich zu seinen anderen Abhilfen Anspruch auf eine angemessene Preissenkung. Die Zahlung für Produkte oder Dienstleistungen ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Abnahme.
(c) Abgelehnte oder überschüssige Produkte und Materialien mit Strykers Aufdruck oder Kennzeichnung sind vom Lieferanten auf eigene Kosten zu vernichten und dürfen nicht als Überschuss verkauft werden.
(d) Der Lieferant verpflichtet sich, die Qualitätskontrollen und Inspektionsverfahren durchzuführen, die von der FDA oder anderen zuständigen Aufsichtsbehörden vorgeschrieben werden. Der Lieferant gewährt Stryker Zugang zu seinen Produktionsstätten, damit Stryker unter Einhaltung einer Benachrichtigungsfrist von mindestens achtundvierzig (48) Stunden zu den von Stryker für notwendig erachteten Terminen Audits in Zusammenhang mit der aktuellen guten Herstellungspraxis oder andere erforderliche Audits durchführen kann.
Inspektion. Öz Turizm Otelcilik ve Tic. A.Ş" und "Öz Turizm Otelcilik Ltd. Şti" und "Alta Turizm Otelcilik ve Tic. A.Ş" führen die internen und externen Kontrollen zum Schutz der persönlichen Daten durch.
Inspektion. Unverbindliche, vom Versicherer oder in dessen Namen auf dessen Kosten durchzuführende Sichtprüfung des Fahrzeugs und/oder dessen Liegeplatz, unter anderem mit dem Ziel, die Versicherungssumme bzw. Prämie zu ermitteln und/oder eine genauere Risikobewertung zu bewirken. Sollte eine solche Inspektion nicht durchgeführt bzw. eine solche Durchführung nicht veranlasst werden, so bleiben die in der Police geregelten Rechte und Pflichten des Versicherten und des Versicherers davon unberührt.
Inspektion. Während der Laufzeit der Versicherung ist der Versicherer berechtigt, das Fahrzeug und/oder dessen Liegeplatz zu begutachten bzw. begutachten zu lassen. Sollte sich dabei zeigen, dass eine andere Art von Risiko vorliegt als auf Grund des Antragsformulars erwartet werden durfte, so hat der Versicherer das Recht, einen neuen Versicherungsvorschlag zu unterbreiten oder die Versicherung zu kündigen Der Versicherungsnehmer wird hiervon eine entsprechende Mitteilung erhalten.