Wartungsgebühren. 15.1 Die Höhe der Wartungs- und Supportgebühren ergibt sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Wartungsvereinbarung.
15.2 Soweit der Kunde NEVARIS mit gesondertem Auftrag zu Leistungen verpflichtet, die nicht von der Wartungsvereinbarung erfasst sind, entsteht ein eigenes Vertragsverhältnis mit der Maßgabe, dass die von NEVARIS in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen zuzüglich sämtlicher anfallender Nebenkosten gesondert zu vergüten sind. Die Höhe der Vergütung richtet sich im Zweifel nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise von NEVARIS.
15.3 Lizenz-Kauf: Die Wartungsgebühren werden im ersten Jahr vom Ersten des auf den Vertragsbeginn folgenden Monats bis zum Ende des Kalenderjahres berechnet. Danach werden die Wartungsgebühren für 12 Monate im Voraus berechnet.
15.4 Die Gebühren werden im Voraus mit Rechnungsstellung fällig.
Wartungsgebühren. 29.1. Die jährlichen Wartungsgebühren sind im Auftragsdoku- ment festgelegt und errechnen sich anhand des im Zeit- punkt des Auftrags aktuellen Listenpreises. Die War- tungsgebühren sind jeweils am Anfang eines Kalender- jahres im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr zu ent- richten. Erstmalig sind die Wartungsgebühren mit Über- lassung des der Wartung unterliegenden Lizenzgegen- standes an den Kunden bzw. für den Fall, dass der Lizenz- gegenstand bei Vertragsschluss dem Kunden bereits überlassen wurde, mit Vertragsschluss anteilig für den Zeitraum von Vertragsabschluss bis zum Ende des Kalen- derjahrs des Vertragsabschlusses zu zahlen.
29.2. Sofern der Kunden während der Laufzeit eines bestehen- den Wartungsvertrages in Bezug auf den Wartungsge- genstand weitere Lizenzen erwirbt (z.B. weitere Arbeits- platzlizenzen oder zusätzliche Module), erstreckt sich der Wartungsvertrag ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungs- tellung des neuen Lizenzgegenstandes ebenfalls auf die neu erworbenen Lizenzgegenstände. Die jährlichen War- tungsgebühren werden ab diesem Zeitpunkt um die War- tungsgebühren für die ergänzten Lizenzen erhöht, wobei für die Berechnung der Wartungsgebühren für die neuen Lizenzen ebenfalls die im Zeitpunkt des nachträglichen Auftrags aktuellen Listenpreise zuzüglich des Arbeits- platzfaktors herangezogen werden.
Wartungsgebühren. Der Lizenznehmer ist im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zur Zahlung der jährlichen Wartungsgebühr verpflichtet, welche im Sinne der geltenden Preisliste als ein Prozentsatz der Lizenzgebühren während der Laufzeit dieses Vertrages zur Vorschreibung gelangt (‚Berechnungsbasis der Wartungsgebühr’). Der entsprechende Betrag ist im Lizenzvertrag ersichtlich. Jede Erweiterung der Lizenzrechte erhöht die Berechnungsbasis der Wartungsgebühr. Mit der Erweiterung der Lizenzrechte wird die zusätzliche Wartungsgebühr fällig, die bis zur nächsten Hauptfälligkeit (Ende des Kalenderjahres) aliquot fakturiert und sodann mit der jährlichen Wartungsgebühr vorgeschrieben wird. Wartungsleistungen können jährlich für jeweils eine Periode zu den im Vertrag genannten, einer Wertanpassung unterliegenden Kondition vereinbart werden. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2000, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 2000 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Im Falle einer Bestellung von Wartungsdiensten nach einer nicht durchgehenden Inanspruchnahme derselben, ist der Lizenznehmer berechtigt, die nicht in Anspruch genommene Wartung nachzukaufen.
Wartungsgebühren. E.6.01 Berechnungsgrundlage E.6.02 Fälligkeit und Zahlungsumfang
Wartungsgebühren. 7.1 Die jährlichen Wartungsgebühren sind im Auftragsdokument festgelegt und errechnen sich anhand des im Zeitpunkt des Auftrags aktuellen Listenpreises. Die Wartungsgebühren sind jeweils am Anfang eines Vertragsjahres im Voraus für das jeweilige Vertragsjahr zu entrichten.
7.2 Sofern der Kunden während der Laufzeit eines bestehenden Wartungsvertrages in Bezug auf den Wartungsgegenstand weitere Lizenzen erwirbt (z.B. weitere Arbeitsplatzlizenzen oder zusätzliche Module), erstreckt sich der Wartungsvertrag ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des neuen Lizenzgegenstandes ebenfalls auf die neu erworbenen Lizenzgegenstände. Die vertragsjährlichen Wartungsgebühren werden ab diesem Zeitpunkt um die Wartungsgebühren für die ergänzten Lizenzen erhöht, wobei für die Berechnung der Wartungsgebühren für die neuen Lizenzen ebenfalls die im Zeitpunkt des nachträglichen Auftrags aktuellen Listenpreise zuzüglich des Arbeitsplatzfaktors herangezogen werden.
Wartungsgebühren. 29.1. Die jährlichen Wartungsgebühren sind im Auftragsdoku- ment festgelegt. Die Wartungsgebühren sind jeweils am Anfang eines Kalenderjahres im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr zu entrichten. Erstmalig sind die Wartungs- gebühren mit Überlassung des der Wartung unterliegen- den Lizenzgegenstandes an den Kunden bzw. für den Fall, dass der Lizenzgegenstand bei Vertragsschluss dem Kunden bereits überlassen wurde, mit Vertragsschluss anteilig für den Zeitraum von Vertragsabschluss bis zum Ende des Kalenderjahrs des Vertragsabschlusses zu zah- len.
29.2. Sofern der Kunden während der Laufzeit eines bestehen- den Wartungsvertrages in Bezug auf den Wartungsge- genstand weitere Lizenzen erwirbt (z.B. weitere Arbeits- platzlizenzen oder zusätzliche Module), erstreckt sich der Wartungsvertrag ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungs- tellung des neuen Lizenzgegenstandes ebenfalls auf die neu erworbenen Lizenzgegenstände.
Wartungsgebühren. Als Entschädigung für die Wartungsleistungen bezahlt der Kunde Xxxxxxxxxx die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. Ergonomics stellt diese ab Vertragsbeginn jährlich im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.
Wartungsgebühren. Als Entschädigung für die Wartungsleistungen bezahlt der Kunde CyberTech Engineering GmbH, die im Vertrag bezeichneten jährlichen Gebühren. CyberTech Engineering GmbH stellt diese ab Vertragsbeginn jährlich im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen und nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Wartungsgebühren. Die Wartungsgebühren sind umseitig aufgeführt. Diese Gebühren erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Wartungsgebühren. 6.1 Die Wartungsgebühren sind jährlich im Voraus zu zahlen, erstmalig bei Abschluss des Software- Wartungsvertrages. Die Wartungsgebühren werden mit Rechnungserhalt fällig und sind innerhalb 14 Tagen auf das Konto von Xxxxxxxx zu zahlen.
6.2 Durch den sofortigen oder späteren Erwerb von Up- grades oder Zusatzmodulen erhöht sich automatisch die Wartungsgebühr entsprechend.