Wartungsgebühr. 1. Die im Vertrag aufgeführte Wartungsgebühr zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen oder kann nach Vereinbarung durch uns auch per Einzug erhoben werden. 2. Die Wartungsgebühr richtet sich nach dem jeweiligen Umfang und den jeweiligen Betriebsbedingungen der Anlage mit der Maßgabe, dass sich bei einer Änderung des Umfanges der Anlage oder der Betriebs- bedingungen die Gebühren entsprechend ab der nächsten Wartung ändern. 3. Die Gebührensätze dieses Vertrages beruhen auf dem z.Zt. des Vertragsabschlusses gültigen Monteur- Ecklohn und dem Tarifgehalt für technische Angestellte der Fernmeldeindustrie. 4. Störungen berechtigen den Kunden nicht, gegen fällige Forderungen aufzurechnen oder Zahlungen zurück- zuhalten. 5. Kommt der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, kann die Firma die Wartung bis zur Erfüllung einstellen, ohne dass dies ihren Anspruch auf Zahlung der laufenden Gebühr beeinträchtigt. Eventuelle technische Folgen, bedingt durch das Aussetzen der Wartung, sind vom Kunden zu vertreten. Sie kann ferner den Vertrag fristlos kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, mindestens aber die Zahlung der Hälfte der bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig werdenden Gebühren zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen.
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