Wartungsgebühren Musterklauseln

Wartungsgebühren. 15.1 Die Höhe der Wartungs- und Supportgebühren ergibt sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Wartungsvereinbarung.
Wartungsgebühren. 29.1. Die jährlichen Wartungsgebühren sind im Auftragsdoku- ment festgelegt und errechnen sich anhand des im Zeit- punkt des Auftrags aktuellen Listenpreises. Die War- tungsgebühren sind jeweils am Anfang eines Kalender- jahres im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr zu ent- richten. Erstmalig sind die Wartungsgebühren mit Über- lassung des der Wartung unterliegenden Lizenzgegen- standes an den Kunden bzw. für den Fall, dass der Lizenz- gegenstand bei Vertragsschluss dem Kunden bereits überlassen wurde, mit Vertragsschluss anteilig für den Zeitraum von Vertragsabschluss bis zum Ende des Kalen- derjahrs des Vertragsabschlusses zu zahlen.
Wartungsgebühren. E.6.01 Berechnungsgrundlage E.6.02 Fälligkeit und Zahlungsumfang
Wartungsgebühren. Der Lizenznehmer ist im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zur Zahlung der jährlichen Wartungsgebühr verpflichtet, welche im Sinne der geltenden Preisliste als ein Prozentsatz der Lizenzgebühren während der Laufzeit dieses Vertrages zur Vorschreibung gelangt (‚Berechnungsbasis der Wartungsgebühr’). Der entsprechende Betrag ist im Lizenzvertrag ersichtlich. Jede Erweiterung der Lizenzrechte erhöht die Berechnungsbasis der Wartungsgebühr. Mit der Erweiterung der Lizenzrechte wird die zusätzliche Wartungsgebühr fällig, die bis zur nächsten Hauptfälligkeit (Ende des Kalenderjahres) aliquot fakturiert und sodann mit der jährlichen Wartungsgebühr vorgeschrieben wird. Wartungsleistungen können jährlich für jeweils eine Periode zu den im Vertrag genannten, einer Wertanpassung unterliegenden Kondition vereinbart werden. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2000, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 2000 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Im Falle einer Bestellung von Wartungsdiensten nach einer nicht durchgehenden Inanspruchnahme derselben, ist der Lizenznehmer berechtigt, die nicht in Anspruch genommene Wartung nachzukaufen.
Wartungsgebühren. 36.1. Die jährlichen Wartungsgebühren sind im Auftragsdokument festgelegt und errechnen sich anhand des im Zeitpunkt des Auftrags aktuellen Listenpreises. Die Wartungsgebühren sind jeweils am Anfang eines Vertragsjahres im Voraus für das jeweilige Vertragsjahr zu entrichten.
Wartungsgebühren. Als Entschädigung für die Wartungsleistungen bezahlt der Kunde Xxxxxxxxxx die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. Ergonomics stellt diese ab Vertragsbeginn jährlich im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.
Wartungsgebühren. 6.1 Die Wartungsgebühren sind jährlich im Voraus zu zahlen, erstmalig bei Abschluss des Software- Wartungsvertrages. Die Wartungsgebühren werden mit Rechnungserhalt fällig und sind innerhalb 14 Tagen auf das Konto von Xxxxxxxx zu zahlen.
Wartungsgebühren. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils aktuellen Preisliste von SICK. Die Gebühren sind jeweils im Voraus für das Folgejahr zu entrichten. Software Editionen oder Module, deren Gebühren für die Verträge ausbleiben oder verspätet entrichtet werden, können für die Aktualisierungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei einer verspäteten Fortfühung der Verträge können zuätzlichen Kosten entstehen. Alle Gebühren verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Gebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Wartungsgebühren. Als Entschädigung für die Wartungsleistungen bezahlt der Kunde CyberTech Engineering GmbH, die im Vertrag bezeichneten jährlichen Gebühren. CyberTech Engineering GmbH stellt diese ab Vertragsbeginn jährlich im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen und nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Wartungsgebühren. 29.1. Die jährlichen Wartungsgebühren sind im Auftragsdoku- ment festgelegt. Die Wartungsgebühren sind jeweils am Anfang eines Kalenderjahres im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr zu entrichten. Erstmalig sind die Wartungs- gebühren mit Überlassung des der Wartung unterliegen- den Lizenzgegenstandes an den Kunden bzw. für den Fall, dass der Lizenzgegenstand bei Vertragsschluss dem Kunden bereits überlassen wurde, mit Vertragsschluss anteilig für den Zeitraum von Vertragsabschluss bis zum Ende des Kalenderjahrs des Vertragsabschlusses zu zah- len.