Wartungsgegenstand. Die Sparkasse übernimmt zeitlich gemäß Nr. 1 befristet die Wartung der vermittelten Software SFirm. Die ge- schuldete Wartungsleistung bezieht sich ausschließlich auf die jeweils nach Nr. 1 für den Kunden verfügbare ak- tuelle Version der vermittelten Software.
Wartungsgegenstand. Der Anbieter erbringt die nachfolgend beschriebenen Wartungsleistungen nur für die vereinbarte Hardware (im Folgenden: Wartungsgegenstand) gegen die vereinbarte Vergütung. Die Wartung umfasst keine Leistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Wartungsgegenstandes unter vertraglich nicht vorausgesetzten Bedingungen oder Veränderungen des Wartungsgegenstandes durch den Kunden oder durch Dritte. Auch nicht umfasst sind die Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, die Installations- oder Konfigurationsunterstützung. Der Anbieter erbringt folgende Wartungsleistungen: A 2 Vorbeugende Wartung Die vorbeugende Wartung dient der Instandhaltung des funktionsfähigen Wartungsgegenstandes. Sie erfolgt anhand eines vom Anbieter nach Art und Umfang festgelegten Betreuungsverfahrens oder, soweit vertraglich vereinbart, nach dem vom Hersteller des Wartungsgegenstandes vorgesehenen Wartungsverfahren.
Wartungsgegenstand. Die Wartung umfasst die gemäß Wartungsvertrag oder Angebot unter Wartung genommenen Softwareprodukte (kurz Wartungsgegenstand). Gewartet wird der Wartungsgegenstand beginnend mit der ausgewiesenen Laufzeit. Der Wartungsgegenstand wird um die vom AN verfügbar gemachte Minor-Releases oder Updates automatisch (ohne Erfordernis einer Zusatzvereinbarung) erweitert. Nicht zum Wartungsgegenstand gehören Hardware, Betriebssysteme, Datenbanken, Netzwerk-Software, Kommunikationssoftware, Basisinfrastruktur (Tomcat, Java), Module für Onlineapplikationen, sonstige außerhalb bzw. neben den Softwareprodukten genutzte Software und Schnittstellensoftware, soweit sie nicht gemäß Produktbeschreibung und Benutzerhandbuch zum Standard-Softwareprodukt gehört. Der Wartungsgegenstand umfasst jeweils nur die vom AN verfügbar gemachte letzte und vorletzte Major-Release eines Standard-Softwareproduktes. Davor verfügbar gemachte Releases scheiden aus der Wartung aus. Diese Abgrenzung bezieht sich nur auf Major Releases. Funktionen und Änderungen, die durch im Rahmen der Wartung verfügbar gemachte Programmupdates, Minor Releases und/oder Major Releases für den AG verfügbar werden, sind vom AG zu übernehmen und werden Teil des Wartungsgegenstandes.
Wartungsgegenstand. Die araneco GmbH erbringt die nachfolgend beschriebenen Wartungsleistungen nur für die vereinbarte Hardware oder Standardsoftware (im Folgenden: Wartungsgegenstand) gegen die vereinbarte Vergütung. Bei Standardsoftware werden alle Wartungsleistungen nur für die jeweils aktuelle Version der als Wartungsgegenstand vereinbarten Standardsoftware erbracht. Die Wartung umfasst keine Leistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Wartungsgegenstandes unter vertraglich nicht vorausgesetzten Bedingungen oder Veränderungen des Wartungsgegenstandes durch den Kunden oder durch Dritte. Auch nicht umfasst sind die Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, die Installations- und/oder Konfigurationsunterstützung. Wird im Vertrag ausdrücklich Drittsoftware als Wartungsgegenstand vereinbart, gelten dafür die dort beschriebenen Einschränkungen. Die araneco GmbH erbringt – soweit vereinbart - folgende Wartungsleistungen:
Wartungsgegenstand. Die Sparkasse übernimmt zeitlich gemäß Nr. 1 befristet die Wartung der vermittelten Software SFirm mit Ausnahme des ggfs. vom Hersteller mitgelieferten SQL-Servers sowie allgemein die Einrichtung eines SQL-Servers und die Anbindung von S-Firm an diesen Server. Die geschuldete Wartungsleistung bezieht sich ausschließlich auf die jeweils nach Nr. 1 für den Kunden verfügbare Version der vermittelnden Software.
Wartungsgegenstand. 3.1 Valentin erbringt für den Kunden die Software- Wartung im Hinblick auf die jeweils zwischen Xxxxxxxx und Xxxxx vereinbarten Softwareprogramme von Xxxxxxxx.
Wartungsgegenstand. Die Kyffhäuserparkasse erbringt Software-Wartungsdienstleistungen über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel für Software-Produkte fremder Hersteller, die entweder von einem Software-Wartungsvertrag mit der Kyffhäusersparkasse erfasst werden oder die auf der Grundlage eines Einzelauftrages erbracht werden. Den in diesen Verträgen festgelegten Umfang der Wartungsarbeiten erbringt die Kyffhäusersparkasse mit Hilfe einer Fernwartungssoftware. Erwerb und Installation dieser Fernwartungssoftware obliegt dem Kunden.
Wartungsgegenstand. Die Sparkasse Fulda (im Folgenden Sparkasse genannt) er- bringt technische Software-Wartungsdienstleistungen über das Internet, die entweder von einem Software-Wartungsvertrag mit der Sparkasse erfasst oder die auf der Grundlage einer einzel- fallbezogenen Unterstützung erbracht werden. Gegenstand der Wartung sind Supportleistungen der Sparkasse (Auftragneh- mer) gegenüber dem Nutzer (Auftraggeber) bei der Diagnose von Fehlern, Behebung von Funktionsstörungen, Beratung über Maßnahmen zur Funktionserhaltung und/oder Funktionstests.
Wartungsgegenstand. Die Sparkasse erbringt Software-Wartungsdienstleistungen über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel für Software-Produkte fremder Hersteller, die von einem Software- Wartungsvertrag mit der Sparkasse erfasst werden oder die auf der Grundlage eines Einzelauftrages erbracht werden. Den in diesen Verträgen festgelegten Umfang der Wartungsarbeiten erbringt die Sparkasse mit Hilfe einer Fernwartungssoftware. Erwerb und Installation dieser Fernwartungssoftware obliegt dem Kunden.
Wartungsgegenstand siehe Rechnung (Lizenzschein).