Leistungserbringung durch Dritte. Der LG ist berechtigt, Implementierungsleistungen gemäß dieser Ziffer IV. durch Dritte, insbesondere die Lieferfirma, erbringen zu lassen.
Leistungserbringung durch Dritte. 5.1 Der Vertragspartner ist nicht befugt, die Vertragsleistungen oder Teile davon durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Porsche.
5.2 In jedem Fall hat der Vertragspartner beim Einsatz von Subunternehmern die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Arbeits- und des Sozialrechts, zu beachten. Er stellt Porsche von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Einsatz von Subunternehmern frei. Der Vertragspartner haftet für Tun und Unterlassen der Subunternehmer wie für eigenes Tun und Unterlassen.
Leistungserbringung durch Dritte. 11.1 Xerox ist berechtigt, Leistungen durch Dritte (Subakkor- danten oder Hilfspersonen) ausführen zu lassen. Sie ist für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der Subakkor- danten verantwortlich.
Leistungserbringung durch Dritte. ICPDAS-EUROPE ist berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen teilweise oder ganz durch Dritte zu erbringen.
Leistungserbringung durch Dritte. FWPORTAL kann sich zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen jederzeit Dritter bedienen.
Leistungserbringung durch Dritte. Der Vermieter ist berechtigt, Softwarepflege- und Supportleistungen gemäß dieser Ziffer III. durch Dritte, insbesondere die Lieferfirma, erbringen zu lassen.
Leistungserbringung durch Dritte. Der Vermieter ist berechtigt, Implementierungsleistungen gemäß dieser Ziffer IV. durch Dritte, insbesondere die Lieferfirma, erbringen zu lassen.
Leistungserbringung durch Dritte. 11.1 Der AN erbringt seine Leistungen in der Regel durch eigenes Fachpersonal. Er ist jedoch auch berechtigt, im Bedarfsfall bei der Erbringung seiner Leistungen geeignete/ kompetente Dritte (Freie Mitarbeiter, Subunternehmer und dergleichen) einzubeziehen. Dies wird in jedem Einzelfall dem AG mitgeteilt. Auch in diesem Fall bleibt der AN alleiniger Vertragspartner des AG.
Leistungserbringung durch Dritte. TMH ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Leistungserbringung durch Dritte. 1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen sowie die Vergabe von Nutzungs- rechten durch Aerowest erfolgen freibleibend zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Geschäftsbedingungen, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen; sie gelten nur bei schriftlicher Einverständniserklärung durch Aerowest.
3. Im Internet veröffentlichte Produkt- und Leistungsbeschreibungen sowie Angaben zu Preisen im Rahmen von Online-Bestellsystemen sind unverbindlich. Sämtliche Angebote und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
4. Das Vertragsverhältnis zwischen Aerowest und einem Nutzer beginnt mit Annahme der Regist- rierung für Aerowest Services, der elektronischen Bestellung oder sonstigen Beauftragung sowie grundsätzlich mit jeder Bereitstellung von Geodaten in irgendeiner Form durch Aerowest.