Was ist „Cyber-Mobbing“?. Als „Cyber-Mobbing“ (auch Cyber-Bullying, E-Mobbing und Ähnliches) gilt die schwerwiegende oder über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Monate) anhaltende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der versicherten Person durch in objektiv nachvollziehbarer Weise erkennbares, absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen gegenüber ausgewählten Adressaten mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel, z.B. im Internet mit Hilfe von E-Mails, Instant Messanger, sozialen Netzwerken, Videos, Portalen oder SMS. Dem steht es gleich, wenn Sie in Ihrer Reputation durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung angegriffen werden, wenn dies mit Hilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen geschieht, die im Internet über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Webseite verbreitet werden und Sie in objektiv nachvollziehbarer Weise betreffen. Als schwerwiegend ist die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ins- besondere dann anzusehen, wenn eine Strafanzeige gestellt wurde.
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Was ist „Cyber-Mobbing“?. Als „Cyber-Mobbing“ (auch Cyber-Bullying, E-Mobbing und ÄhnlichesÄhnli- ches) gilt die schwerwiegende oder über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Monate) anhaltende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der versicherten Person durch in objektiv nachvollziehbarer Weise erkennbares, absichtliches Beleidigen, BedrohenBe- drohen, Bloßstellen oder Belästigen gegenüber ausgewählten Adressaten Ad- ressaten mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel, z.B. zum Beispiel im Internet mit Hilfe von E-Mails, Instant MessangerMessenger, sozialen NetzwerkenNetzwer- ken, Videos, Portalen oder per Handy-SMS. Dem steht es gleich, wenn Sie in Ihrer Reputation durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung angegriffen werden, wenn dies mit Hilfe von FotografienFotogra- fien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen geschieht, die im Internet über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk Netz- werk oder eine Webseite Website verbreitet werden und Sie in objektiv nachvollziehbarer nach- vollziehbarer Weise betreffen. Als schwerwiegend ist die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ins- besondere insbesondere dann anzusehenanzuse- hen, wenn eine Strafanzeige gestellt wurde.
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Samples: www.haftpflichtkasse.de
Was ist „Cyber-Mobbing“?. Als „Cyber-Mobbing“ (auch Cyber-Bullying, E-Mobbing und Ähnliches) gilt die schwerwiegende oder über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Monate) anhaltende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der versicherten Person durch in objektiv nachvollziehbarer Weise erkennbares, absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen gegenüber ausgewählten Adressaten mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel, z.B. im Internet mit Hilfe von E-Mails, . Instant Messanger, sozialen Netzwerken, Videos, Portalen oder SMS. Dem steht es gleich, wenn Sie in Ihrer Reputation durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung angegriffen werden, wenn dies mit Hilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen geschieht, die im Internet über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Webseite verbreitet werden und Sie in objektiv nachvollziehbarer Weise betreffen. Als schwerwiegend ist die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ins- besondere dann anzusehen, wenn eine Strafanzeige gestellt wurde.
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