WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. Versichert sind
(1) die Kosten des Krankentransports wegen auf der Reise akut eintretender Krankheiten und Unfälle;
(2) die Kosten der Überführung bei Tod.
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. Gegenstand des Versicherungsschutzes ist Ihr versichertes Reise- gepäck. Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen gemäß der Vertragsübersicht.
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. (1) Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stor- nokosten aus dem versicherten Reisearrangement bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme versichert.
(2) Ferner ist das bei der Buchung vereinbarte, dem Reisevermittler vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Vermittlungsent- gelt versichert, sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Übersteigt das Ver- mittlungsentgelt den allgemein üblichen und angemessenen Umfang, können wir die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
(3) Versichert sind die Gebühren zur Erteilung eines Visums bis zu einem Betrag von 100,- EUR je versicherter Person, soweit die Visumsgebühren auf der Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen sind und ein entsprechender Nachweis der visaaus- gebenden Stelle für die Visumserteilung eingereicht wurde.
(4) Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter Kapitel B. II. Ziffer 2. genannten Gründe erstatten wir die nachweislich ent- standenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Anreise sowie den anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen vor Ort. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären.
(5) Sofern in der Vertragsübersicht nicht abweichend vereinbart, erstatten wir bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentli- chen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsfall. Erstattet werden auch die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis zu 150,- EUR je Schadenfall, wenn sich Ihre Hinreise wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden verzögert. Voraussetzung für die Erstattungen ist, dass das An- schlussverkehrsmittel mitversichert worden ist.
(6) Kann die gebuchte und versicherte Reise nachweislich aus einem der in Ziffer 2 genannten Gründe nicht angetreten werden, so sind wahlweise zu Ziffer 2 die Mehrkosten versichert, die bei Umbuchung in eine Saison mit höherem Reisepreisniveau ent- stehen (Reisepreisgarantie bei notwendiger Umbuchung). Die Erstattung erfolgt bis zur H...
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. (1) Versichert sind Kosten, die Ihnen bei Linienflügen durch verspä- teten Abflug, Flugannullierung, Verweigerung der Beförderung, verpassten Anschlussflug oder verpassten Flug aufgrund einer Bahnverspätung entstehen.
(2) Versichert sind Flüge, die mit einer staatlich zugelassenen und registrierten Fluggesellschaft nach einem allgemein zugänglichen, zeitlich festgelegten und an Anzeigetafeln im Flughafen veröf- fentlichten Plan durchgeführt werden. Als Bezugsquelle für die Ermittlung der Flugzeiten wird der „ABC World Airways Guide“ zugrunde gelegt.
(3) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sowohl der Linienflug vor der regulären Abflugzeit als auch die versicherten Kosten vollständig mit Ihrer Visa Card Gold bezahlt wurden.
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. (1) Organisation der Rückreise Die Assistance organisiert auf Wunsch die Rückreise, wenn Sie die über Ihr Girokonto Unlimited gezahlte (bzw. abgebuchte) Reise aus einem versicherten Grund nicht planmäßig beenden können.
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. (1) Erkranken Sie während Ihrer Reise im Ausland oder erleiden Sie einen Unfall, sind die Kosten der Heilbehandlung (A), die Kosten für Kranken- und Gepäcktransporte (B) sowie die Kosten für Be- stattungen (C) bis zur vereinbarten Höhe gemäß Vertragsdaten versichert.
(2) Bei Schwangerschaft leisten wir nach Ziffer 2 D.
(3) Haben Sie während Ihrer Reise einen medizinischen Notfall, dann helfen wir Ihnen mit unserem Assistance-Service.
(4) Wir leisten eine erste telefonische Hilfeleistung, wenn sie in eine Notlage geraten und psychologischen Beistand benötigen.
(5) Als Ausland gelten nicht die Länder, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz haben oder in denen Sie sich regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhalten.
(6) Unterbrechen Sie Ihre für mindestens sechs Monate geplante Reise vorübergehend wegen Heimaturlaubs bis insgesamt sechs Tage, sind Sie während dieser Zeit ebenfalls im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes versichert.
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. (1) Die Selbstbehalt-Absicherung für Mietwagen ist eine Zusatz- Ver- sicherung für Pkw, die nur als Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-)Kaskoversicherung des Fahrzeugvermieters, das durch Sie gemietet wurde, Versicherungsschutz gewährt.
(2) Versicherungsschutz besteht weltweit – unabhängig von dem Antritt einer Reise – für die Anmietung eines Mietfahrzeuges, wenn die Anmietung über Ihr Girokonto Unlimited bezahlt (bzw. abgebucht) wurde und der im Mietvertrag ausgewiesene Mietz- eitraum höchstens 30 Tage beträgt.
(3) Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen den in Rechnung ge- stellten und durch Sie erbrachten Selbstbehalt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1.500,- EUR. Voraussetzung ist, dass die Mietkosten des Mietfahrzeugs über Ihr Girokonto Unlimited bezahlt (bzw. abgebucht) worden sind.
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. (1) Sollten Sie während der Laufzeit der Versicherung sterben, zahlen wir bei gegebener Leistungspflicht den zum Todestag in Anspruch genommenen Negativsaldo Ihrer versicherten Kreditkarte, maximal 10.000 EUR. Die Versi- cherung endet hiermit.
(2) Wenn Sie an den Folgen eines Unfalls sterben, zahlen wir anstelle der Lei- stung nach Absatz 1 das Dreifache des zum Todeszeitpunkt in Anspruch ge- nommenen Negativsaldo Ihrer versicherten Kreditkarte, maximal 30.000 EUR. Sowohl der Unfall als auch der Tod müssen während der Versicherungsdauer eingetreten und zwischen dem Unfall und dem Tod darf nicht mehr als ein Jahr vergangen sein. Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem Versicherungs- schutz besteht.
(3) Ein Unfall im Sinne von Abs. 2 liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Als Unfall gilt auch, wenn bei Ihnen durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule a) ein Gelenk verrenkt wird oder b) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Wirkten neben dem Unfall Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 25% bei der Todesursache mit, so vermindert sich unsere Leistung entsprechend dem Anteil der Mitwirkung.
(4) Bei Ablauf der in dem „Zahlungsschutz“ enthaltenen Risikolebens-versiche- rung wird keine Leistung fällig.
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. (1) Mit dem „Zahlungsschutz“ sind Sie gegen das Risiko der Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie in Folge von Gesund- heitsstörungen außer Stande sind, Ihre bisherige Tätigkeit auszuüben. Der Zustand der Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen. Die Arbeitsunfä- higkeit muss während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten.
(2) Der Versicherungsfall beginnt an dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit von einem in Deutschland zugelassenen und praktizierenden Arzt unter An- gabe der genauen Krankheitsbezeichnung bescheinigt worden ist.
WAS IST GEGENSTAND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES?. (1) Der „Zahlungsschutz“ sichert Sie für den Fall der unverschuldeten Arbeits- losigkeit ab, wenn Sie in einem versicherten Arbeitsverhältnis stehen oder einer versicherten selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
(2) Ein versichertes Arbeitsverhältnis im Rahmen dieser Bedingungen liegt vor, wenn Sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls mindestens 12 Monate (und hiervon in den letzten sechs Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber) ein bezahltes, unbefristetes und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mehr als 17 Stunden pro Woche innegehabt haben.
(3) Eine im Rahmen dieser Bedingungen versicherte selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Sie aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen Betätigung (z. B. Gewerbe oder freier Beruf) Ihren Lebensunterhalt erwirtschaften. Das ist dann der Fall, wenn Sie über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aus derselben selbstständigen Tätigkeit einen Gewinn vor Steuern von mindestens 25 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- versicherung erzielt haben. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Zeit vom 1. Januar des vorletzten Kalenderjahres vor Eintritt des Versicherungsfalls bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres vor Eintritt des Versicherungsfalls.