Was ist im Schadenfall zu tun?. 7.1 Versicherungsleistungen sind beim Versicherer zu beantragen. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des Versicherers. Alle Belege müssen den Namen des Leistungserbringers im Gesundheitswesen (siehe Ziffer 5.2), sowie den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person enthalten. Rechnungen müssen zusätzlich die Bezeichnung der behandelten Krankheit, sowie eine detaillierte Auflistung der einzelnen erbachten Leistungen, der hierfür angefallenen Kosten sowie dem Datum der Leistungserbringung enthalten. Bei Zahnarztrechnungen ist darüber hinaus auch eine Bezeichnung der behandelten Zahnstellen, sowie der daran vorgenommenen Behandlungen enthalten. Arzneimittelrechnungen müssen die einzelnen Medikamentennamen und die Preise enthalten. Sie sind zusammen mit der zugehörigen Verordnung des Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers einzureichen. Der Versicherer kann bei Rechnungen und sonstigen Unterlagen, aus denen Leistungsansprüche geltend gemacht werden, die Vorlage der Originalbelege verlangen. Bei Belegen in fremder Sprache kann der Versicherer eine Übersetzung in die deutsche Sprache verlangen.
Was ist im Schadenfall zu tun?. Pannenhilfe/Reiseschutz: Im Rahmen der Deckungen Pannenhilfe/Reiseschutz ist bei Eintritt des v ersiche r- ten Ereignisses unv erzüglich die Allianz Assistance- Notrufzentrale zu informieren und deren Zustimmung zu allfälligen Assistance-Massnahmen bzw . zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Allianz Assistance- Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfüg u n g (Ge - spräche mit der Notrufzentrale werden aufgezeichnet): Telefon 000 000 00 00 / Telefax 044 283 33 33. − ACS Mitgliedernummer; − Schadenformular (Allianz Assistance-Schaden- formulare können heruntergeladen werden unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxx); − ursprüngliche Buchungsbestätigung; − Dokumente bzw. offizielle Atteste, die den Eintritt des Schadens belegen (z.B. detailliertes Arztzeugnis m i t Diagnose, Attest des Arbeitgebers, Polizeirapport usw.); − Quittungen für unvorhergesehene Ausla- gen/Mehrkosten im Original. − ACS Mitgliedernummer; − Schadenformular (Allianz Assistance- Schadenformulare können heruntergeladen we rd e n unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxxxx); − Annullierungskostenrechnung; − ursprüngliche Buchungsbestätigung; − Dokumente bzw. offizielle Atteste, die den Eintritt des Schadens belegen (z. B. detailliertes Arztzeugnis mi t Diagnose, Attest des Arbeitgebers, Polizeirapport etc.). − ACS Mitgliedernummer − Mietvertrag Vermieter (mit ersichtlichem Selbstbe- halt); − Schadenrapport; − Schadenabrechnung; − Kreditkartenabrechnung mit ersichtlicher Schadenbe- lastung. Lenkung fremder Motorfahrzeuge: Im Rahmen der Deckung Lenken fremder Motorfahrzeuge ist der B e d a rf , unter Angabe der Referenznummer T865823473, telefo - nisch unter 044 283 33 77 oder per E-Mail sc hade ns er- v xxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx anzumelden. Verkehrs- / Reiserechtsschutz: Im Rahmen der Rech t s- schutz-Deckungen ist der Bedarf an Rechtshilfe so rasch wie möglich an CAP Rechtsschutz, Grosskundenbe- treuung, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx, Telefon 000 000 00 00 , E-Mail: xxxxxxxxx@xxx.xx zu melden. In jedem Fall ist die versicherte Person verpflichte t, a l le s zu unternehmen, was zur Minderung und Klärung des Schadens beitragen kann; bei Schäden aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung hat die versicherte Person dafür zu sorgen, dass die behandelnden Ärzte gegenübe r der Allianz Assistance von ihrer Schweigepflicht befreit werden. Die vorgängige Aufzählung enthält nur die ge- bräuchlichsten Pflichten. Weitere Pflichten e rg e be n si ch aus den Allgemeinen Versicherungsbedingu ng en i n...
Was ist im Schadenfall zu tun?. Wer ist der Versicherer? Europäische Reiseversicherung AG, Sitz in Wien. Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Tel.: +00 0 000 00 00, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx.xx, Firmenbuch HG Wien FN 55418y. Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufbar oder kann bei unserem Kundenservice angefordert werden. Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Xxxx- Xxxxxx-Xxxxx 0, X-0000 Xxxx. Die Europäische Reiseversicherung AG gehört zur Unternehmensgruppe der Assicu- razioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026. Schadenfälle melden Sie bitte ehestmöglich per • Online-Schadenmeldung auf xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxx Vorteil: nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie sofort Ihre Schadennummer mit Informationen, wie weiter vorzugehen ist. Weiters können Sie die benötigten Dokumente auch gleich uploaden. • E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx • Post an Europäische Reiseversicherung AG Schaden-Management Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Im Notfall melden Sie sich bitte so rasch als möglich unter der 24-Stunden-Notrufnummer: +00 0 00 000 00 Bei Fragen steht Ihnen unser Schaden-Management auch telefonisch zur Verfügung: Tel: +00 0 000 00 00-00000.
Was ist im Schadenfall zu tun?. Sie können Ihren Schaden über unser E-Claim-Portal xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/xx/xx/ oder per E-Mail XxxxxxxXxxxxx.xx@xxxxxxx.xxx oder telefonisch unter +00 00 00000000 melden • Wenn Sie uns kontaktieren, teilen Wir Ihnen mit, welche Informationen wir von Ihnen für die Bearbeitung Ihres Schadens benötigen und wie die Schadenbearbeitung abläuft. Wir fordern von Ihnen mindestens folgende Informationen an: o Nachweis, dass Ihr versichertes Produkt bei Uns versichert ist (z.B. durch Ihre Versicherungsnummer); o Eine Beschreibung, was mit Ihrem versicherten Produkt passiert ist (Schilderung des Schadenherganges); o Sie müssen keinen Kaufbeleg des versicherten Produkts vorlegen, wenn Ihr Produktkauf über Ihren Amazon Bestellverlauf zugänglich ist o Im Falle eines Unfallschadens können wir ein Foto des Schadens am versicherten Produkt verlangen • Wo finden Sie diese Information? o Ihre Versicherungsnummer: Sie ist auf Ihrem Versicherungsschein zu finden o Ihr Kaufbeleg für das versichertes Produkt: Er ist in Ihrem Amazon Bestellverlauf zu finden. Falls Ihr Amazon Bestellverlauf nicht verfügbar ist, müssen Sie uns einen entsprechenden Kaufbeleg einreichen. • Wie prüfen wir Ihren Anspruch und stellen fest ob Versicherungsschutz besteht? o Wir teilen Ihnen nach Prüfung Ihrer Schadenmeldung schnellstmöglich mit, ob wir den Ihnen entstandenen Schaden erstatten. Falls Sie Ihr Produkt ohne unsere vorherige Freigabe reparieren lassen, sind wir unter Umständen berechtigt, den Schaden abzulehnen oder zu kürzen. o Sie müssen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenfall machen Sie müssen die Originalrechnung (E-Mail von Amazon), Belege und andere Unterlagen die den Kauf des versicherten Produkts durch Sie beweisen, aufbewahren. Wir können diese als Kaufbeleg von Ihnen anfordern. Wenn Sie wegen des Schadenereignisses Ansprüche gegen Dritte haben, gehen diese auf uns über. Hierzu zählen auch Fälle, die unter die „Geld zurück Garantie“ von Amazon fallen. Das gilt bis zur Höhe der Zahlung, die Sie von uns erhalten haben, und soweit Ihnen daraus kein Nachteil entsteht. Sie müssen uns diesen Übergang auf unseren Wunsch hin schriftlich bestätigen. Ihre Ansprüche auf Leistungen aus anderen privaten Versicherungs-Verträgen gehen unserer Eintrittspflicht vor. Wir treten in Vorleistung, sofern wir von Ihnen zuerst in Anspruch genommen werden. • Sicherstellen, dass Sie uns unverzüglich kontaktieren: Sie müssen uns einen Schaden unverzüglich,...
Was ist im Schadenfall zu tun?. Wir wollen einen Leistungsfall auch im Sinne der versi- cherten Personen möglichst schnell abwickeln. Dazu ist es erforderlich, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen unverzüglich nach der Beendigung der Heilbehandlung durch Vorlage von Kostenbelegen geltend gemacht wird.
Was ist im Schadenfall zu tun?. Die versicherten Leistungen werden erbracht, sobald dem Versiche- rer die für die Beurteilung des Anspruches notwendigen Dokumente (z.B. IV-Rentenverfügung, Arztbericht) vorliegen und die Vorausset- zungen gemäss vorgehender Ziffer 11 erfüllt sind. Der Versicherer behält sich das Recht vor, die versicherte Person durch von ihr bezeichnete Ärzte untersuchen zu lassen.
Was ist im Schadenfall zu tun?. Protokoll über Hergang, Ursache und Ausmaß des Schadens * Bei Brand, Diebstahl oder Raub: Anzeige bei der nächsten Sicherheitsdienststelle bzw. dem zuständigen Hafenkapitän. * Wenn möglich: Fotografieren Sie den Schaden von allen Seiten * Bestätigung des Eigners / Vercharterers über die einbehaltene Kaution.
Was ist im Schadenfall zu tun?. Im Notfall melden Sie sich bitte so rasch als möglich unter der Andere Schadenfälle melden Sie bitte ehestmöglich per • Online-Schadenmeldung auf xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxx Vorteil: nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie sofort Ihre Schadennummer mit Informationen, wie weiter vorzugehen ist. Weiters können Sie die benötigten Dokumente auch gleich uploaden. • E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx • Post an Europäische Reiseversicherung AG, Schaden-Management Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Bei Fragen steht Ihnen unser Schaden-Management auch telefonisch zur Verfügung: Tel: +43/1/000 00 00-00000. Wo besteht Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Nordkorea, Syrien, Venezuela, der Krim und dem Iran.