WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet,
(1) die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rück- trittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten. Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und schweren Unfallverletzungen unterstützt Sie der medizinische Dienst der Assistance bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise storniert werden soll. Eine Kürzung der Versicherungs- leistung nach Kapitel B. I. Ziffer 4 und 5 aufgrund Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn Sie sich unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes an die Assistance wenden und deren Empfehlung Folge leisten;
(2) den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen (Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reise- teilnehmer und des Reisepreises) mit der Stornokosten-Rechnung nebst Zahlungsnachweis bei uns einzureichen, bei Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung des Vermieters über die Weitervermietung;
(3) schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach- zuweisen, psychische Erkrankungen sind durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen;
(4) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses den Vertrag und bei Arbeitsplatzwechsel den alten sowie den neuen Arbeitsvertrag einzureichen;
(5) alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Originalunterlagen (ärztliche Atteste mit Geburtsdatum, Krank- heits- und Behandlungsbeginn und Befund oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen) nachzuweisen.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. (1) Einen Versicherungsfall müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Sie müssen den Versicherungsfall spätestens innerhalb von 14 Tagen anzeigen.
(2) Bevor Sie einen Schaden bei uns geltend machen können, müs- sen Sie nachweislich versucht haben, den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet zu bekommen. Im Falle der Beschädigung müssen Sie nachweislich versucht haben, den beschädigten Gegenstand beim Verkäufer gegen eine einwandfreie Lieferung einzutauschen.
(3) Uns ist innerhalb von 30 Tagen eine unterschriebene Schaden- meldung mit folgenden Angaben und Unterlagen einzusenden:
a) Kopie der Bestellbestätigung;
b) Kopie der Rechnung, aus der der Name des Käufers, der Kaufpreis und der Anschaffungstag ersichtlich sind, sowie geeignete Zahlungsnachweise;
c) existierender Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Verkäufer;
d) sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Informationen.
(4) Nachweise sind in deutscher Sprache oder beglaubigter Über- setzung in die deutsche Sprache zu erbringen.
(5) Uns ist jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe unserer Leistungspflicht zu gestatten.
(6) Wir sind vom Bestehen weiterer Versicherungen sowie ggf. bestehender Leistungsansprüche gegen Dritte zu informieren.
(7) Sie haben die Verpflichtung nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
(8) Sie eine abhanden gekommene Sache nach Zahlung der Ent- schädigung doch noch, so haben Sie die Xxxx: Entweder Sie zahlen uns den Entschädigungsbetrag zurück oder Sie geben die Sache an uns heraus. Mit der Herausgabe der Sache geht das Eigentum an der Sache auf uns über. Wir können Sie auffordern, sich innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet,
(1) den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen (Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises) sowie Rechnungen bei uns einzureichen;
(2) zusätzliche Rück- oder Nachreisekosten sowie nicht genutzte Reiseleistungen durch Originalbelege nachzuweisen;
(3) die schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach- zuweisen, psychische Erkrankungen sind durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen;
(4) alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Originalunterlagen nachzuweisen.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet
(1) bei Eintritt einer akuten schweren Erkrankung oder Unfallverlet- zung unverzüglich Kontakt mit der Assistance aufzunehmen und
(2) die Formalitäten und sonstigen Voraussetzungen zur Entlassung aus stationärer Behandlung und zur Ausreise zu erfüllen und
(3) uns alle Informationen bereitzustellen, die zur Organisation und Durchführung des Rücktransports erforderlich sind.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. (1) Sie sind verpflichtet, Xxxxxxx durch straЫare Handlungen unverzüglich der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Uns ist hierüber eine Bescheinigung, in Form einer Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung, einzureichen.
(2) Schäden an aufgegebenem Reisegepäck sind dem Beför- derungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der GepäckauЫewahrung unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisege- päckstücks, schriftlich anzuzeigen. Uns sind entsprechende Bescheinigungen (Schadenbestätigungen) vorzulegen.
(3) Sie verlieren den Anspruch auf Versicherungsleistung, wenn Sie aus Anlass des Schadenfalles, insbesondere in der Schaden- anzeige, arglistig unwahre Angaben machen, auch wenn uns dadurch kein Nachteil entsteht.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. (1) Sie müssen das Mietfahrzeug bei Übernahme auf vorhandene Schäden untersuchen und darauf achten, dass diese ausreichend dokumentiert werden.
(2) Eingetretene Schäden müssen Sie dem Fahrzeugvermieter un- verzüglich melden. Über Art und Umfang der Beschädigungen fordern Sie bitte vom Fahrzeugvermieter eine Bescheinigung an, die Sie der Schadenmeldung an uns beifügen.
(3) Ansprüche oder solche Ereignisse, die möglicherweise zu einem Anspruch führen können, sind uns unverzüglich nach Ende einer versicherten Fahrt mit dem Mietfahrzeug schriftlich anzuzeigen.
(4) Schäden durch straЫare Handlungen Dritter und Brandschäden müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einreichung eines vollständigen Verzeichnisses aller vom Schadenfall betroffenen Sachen anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Das vollständige Polizeiprotokoll muss uns eingereicht werden.
(5) Im Schadenfall müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen: denn vollständigen Mietvertrag bzw. die Buchungsbestätigung; den Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters über die Selbstbeteiligung mit Nachweis über die Höhe des Schadens (Kostenvoranschlag/Reparaturrechnung) Eigene Schadenschilderung und / oder die Bescheinigung über die Anzeige bei der Polizei, sofern vorhanden. Übernahme und Rückgabe-Protokolle.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet,
(1) den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
(2) uns den Schaden unverzüglich anzuzeigen.
(3) das Schadenereignis und den Schadenumfang darzulegen, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen und uns zu gestatten, Ursache und Höhe des geltend gemachten Anspruchs in zumutbarer Weise zu prüfen. Zum Nachweis haben Sie Original-Rechnungen und -Belege einzureichen und gegebe- nenfalls die Ärzte – einschließlich der Ärzte der Assistance – von der Schweigepflicht zu entbinden, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung der Leistungspflicht oder des Leistungsum- fangs erforderlich ist. Können wir die Höhe und den Umfang der Leistungspflicht nicht feststellen, weil Sie die Entbindung von der Schweigepflicht nicht erteilt haben und uns auch nicht auf andere Weise eine Leistungsprüfung ermöglichen, so wird die Versicherungsleistung nicht fällig.
(4) Sie sind dazu verpflichtet uns jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen und uns von Ihnen alle erforderlichen Unter- lagen zur Verfügung zu stellen. Eventuell entstehende Kosten zur Beschaffung der erforderlichen Unterlagen tragen Sie.
(5) in geeigneter Weise den Beginn und Ende der Reise nachzuweisen.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. (1) Der Schadeneintritt ist unverzüglich, d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“, nach Kenntniserlangung an uns zu melden.
(2) Sie müssen uns alle erforderlichen Unterlagen zusenden, insbe- sondere folgende Nachweise:
a) Kopie des Flugtickets mit Angabe von Fluglinie, Flugnummer, Abflughafen, Zielort, planmäßiger Abflug- und Ankunftszeit, Ankunftshafen;
b) Kreditkartenbeleg über die Bezahlung des Fluges mit Ihrer Visa Card Gold;
c) Kreditkartenbelege sowie Einkaufsbelege über die entstan- denen Kosten für gekaufte Waren und/oder Übernachtungen;
d) schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über den Zeitpunkt des tatsächlichen Abflugs und der Ankunft (bei Leistungen gemäß Ziffer 2 Abs.1);
e) schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über die Gründe der Flugverspätung (bei Leistungen gemäß Ziffer 2 Abs.1);
f) Kopie des auf Ihren Namen ausgestellten Bahntickets, eine Bestätigung des Bahnunternehmens über die Verspätung sowie den entsprechenden Kostenbeleg.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolge sind verpflichtet,
a) im Falle stationärer Behandlung im Krankenhaus, vor Beginn umfänglicher ambulanter oder stationärer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen, vor Bestattungen im Ausland, vor Durchführungen von Krankenrückransporten, vor Bestattungen im Ausland oder Überführungen im Todesfall sowie vor Abgabe von Zahlungsanerkenntnissen unverzüglich Kontakt zum Assistance- Service aufzunehmen.
b) Den Assistance-Service zu informieren, wenn mitreisende Kinder oder betreuungsbedürftige Personen nicht mehr betreut werden können;
c) Ihrem Rücktransport oder der Rückführung in ihr Heimatland bei Bestehen der Transportfähigkeit zuzustimmen, wenn der Assistance-Service den Rücktransport nach Art der Krankheit und deren Behandlungsbedürftigkeit genehmigt;
d) Uns die Rechnungsoriginale oder Zweitschriften mit einem Ori- ginal- Erstattungsstempel eines anderen Versicherungsträgers über die gewährten Leistungen vorzulegen; diese werden unser Eigentum.
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. (1) Einen Versicherungsfall müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Sie müssen den Versicherungsfall spätestens innerhalb von 14 Tagen anzeigen.
(2) Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung.
(3) Sie sind verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen.
(4) Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Pflicht zu leisten gestatten.
(5) Damit wir Ihren Anspruch prüfen können, müssen Sie folgende Nachweise auЫewahren. Diese müssen Sie an uns senden, wenn wir diese anfordern: