Wegfall der Versicherungsfähigkeit nach diesen Besonderen Bedingungen und Umstellung. Diese Besonderen Bedingungen entfallen mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Vorbereitungsdienst endet, vorzeitig abgebrochen oder für die Dauer von mehr als sechs Monaten unterbrochen wird oder in dem die versicherte Person das 34. Lebensjahr vollendet. Darüber hinaus entfallen diese Besonderen Bedingungen für den versicherten Ehegatten bzw. Lebenspartner mit Ablauf des Monats, in dem eine Berufstätigkeit (siehe Nr. 9.1) aufgenommen wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)
Wegfall der Versicherungsfähigkeit nach diesen Besonderen Bedingungen und Umstellung. Diese Besonderen Bedingungen entfallen mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Vorbereitungsdienst endet, vorzeitig abgebrochen oder für die Dauer von mehr als sechs Monaten unterbrochen wird oder in dem die versicherte Person das 34. Lebensjahr vollendet. Darüber hinaus entfallen diese Besonderen Bedingungen für den versicherten Ehegatten bzw. Lebenspartner mit Ablauf des Monats, in dem eine Berufstätigkeit (siehe Nr. 9.18.1) aufgenommen wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)