Common use of Wegfall des versicherten Interesses Clause in Contracts

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.continentale.info, www.continentale.info, makler.continentale.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, so entspricht die Versicherungsperiode welche in der Vertragsdauerjeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ist.

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Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlichmo- natlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer Ver- tragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.vivema.de, www.fv.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlichviertel-, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmal- prämie im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: sv-makler.de, www.helvetia.com

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchs- tens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: jessenlenz.eu, www.mactrade.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangterlangt . Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende durchlaufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlichhalbjährlich , jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.subal.com, www.fotofairsicherung.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlichviertel- jährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: makler.keinesorgen.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlichhalb- jährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende laufen- de Zahlungen monatlich, vierteljährlichviertel-, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungs- periode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.sporthaus-kohlen.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende lau- fende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte ver- einbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.diebayerische.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung Versiche- rung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlichviertel-, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: Maklervertrag

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende durchlaufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.lvm.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlichviertel- jährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versiche- rungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: makler.keinesorgen.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.asspario.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Die Entsprechend der Vereinbarung umfasst die Versicherungsperiode beträgt einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auchDer in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr welche in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: degenia.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende durchlaufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.asspario.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende durchlau- fende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte ver- einbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.diebayerische.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlichmo- natlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag Einmalprämie im Voraus gezahlt. Die Versicherungsperiode beträgt Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versiche- rungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Das gilt auch, wenn Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

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Samples: www.gdv.de