Common use of Wegfall des versicherten Interesses Clause in Contracts

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 Prämien, Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- gen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- malprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbar- te Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung

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Samples: www.interlloyd.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 Prämien, Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- Zahlun> gen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- Ein> malprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbar- vereinbar> te Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder NichtzahlungNicht- zahlung

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Samples: www.interlloyd.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 Prämien, Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- gen Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- malprämie Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbar- te vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder NichtzahlungNicht- zahlung

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Samples: constantia-versicherungen.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 Prämien, ; Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- gen Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- malprämie Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbar- te vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, ; Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung

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Samples: www.gefa-bank.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 PrämienBeiträge, Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- gen Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- malprämie einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbar- te vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der des Erst- oder EinmalprämieEinmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung

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Samples: www.aig.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 PrämienBeitrag, Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- gen Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein VierteljahrViertel- jahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- malprämie einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbar- te vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der des Erst- oder EinmalprämieEinmalbeitrages, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung

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Samples: www.uvw.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag Ver- trag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 Prämien, Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlichmonat- lich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- gen Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode Versicherungspe- riode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- malprämie Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbar- te vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder NichtzahlungNicht- zahlung

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Samples: lsh-versicherung.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung Ver> sicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 Prämien, ; Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlichviertel>, halbjährlichhalbjähr> lich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- Zahlun> gen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- Ein> malprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbar- te vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, ; Folgen verspäteter ver- späteter Zahlung oder Nichtzahlung

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Samples: www.interlloyd.de

Wegfall des versicherten Interesses. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt. § 3 PrämienBeitrag, Versicherungsperiode Je nach Vereinbarung werden die Prämien Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlun- gen Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Ein- malprämie einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbar- te vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. § 4 Fälligkeit der des Erst- oder EinmalprämieEinmalbeitrages, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung

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