Weisungsbefugnis des Kunden Musterklauseln

Weisungsbefugnis des Kunden. 9.1 Die Datenverarbeitung richtet sich ausschließlich nach (a) dieser Auftragsverarbeitung, (b) möglichen Weisungen inner- halb der Funktionalitäten der Solutions und myKM.ON (z.B. Login, Änderung des Nutzernamens, Änderung des Passwor- tes und Logout etc.) und Supportanfragen des Kunden sowie
Weisungsbefugnis des Kunden. (1) Mündliche Weisungen bestätigt der Kunde unverzüglich schriftlich. (2) Die Sparkasse hat den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn sie der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Die Sparkasse ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Kunden bestätigt oder geändert wird.
Weisungsbefugnis des Kunden. 9.1 Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung, Empfehlungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen, die er durch direkte Hinweise konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind anschließend zumindest in Textform zu vereinbaren. 9.2 Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Kunden. 9.3 Mündliche Hinweise wird der Kunde vor einer Umsetzung zumindest per E-Mail (in Textform) bestätigen. XXXXXX hat den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn XXXXXX der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. XXXXXX ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Vereinbarung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Kunden bestätigt oder geändert wird. 9.4 Falls sich Verpflichtungen in dieser Vereinbarung ändern, aufheben oder ergänzen, sind sie nur zulässig, wenn eine entsprechende, neue Festlegung erfolgt
Weisungsbefugnis des Kunden. 9.1 Der Kunde hat ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Mündliche Weisungen bestätigt der Kunde unverzüglich schriftlich. 9.2 VCG darf nur nach dokumentierter Weisung des Kunden Daten berichtigen, löschen oder ihre Verarbeitung einschränken. Wendet sich eine betro ene Person an VCG, leitet VCG das Ersuchen an den Kunden weiter. Auskünfte darf VCG nur nach vorheriger Zustimmung in Textform durch den Kunden erteilen. 9.3 VCG verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. 9.4 VCG verarbeitet gemäß Zi er 9.1 bis 9.3 die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem VCG unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt VCG dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betre ende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen ö entlichen Interesses verbietet.
Weisungsbefugnis des Kunden. (1) Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Kunden, sofern nicht gesetzliche Vorschriften den Weisungen entgegenstehen. Ree- web teilt diese rechtlichen Anforderungen dem Kunden mit, es sei denn der Mitteilung steht ein wichti- ges öffentliches Interesse entgegen. Der Kunde hat seine allgemeinen Weisungen automatisiert über die gemäß dem Hauptvertrag bereitgestellten Funktionen der Software ClubDesk, deren kundenseitigen Ein- gaben und Konfigurationen, zu erteilen. (2) Reeweb ist nicht verpflichtet andersartige Einzelweisungen auszuführen. Ausgenommen hiervon ist die Einzelweisung zum Löschen aller im Auftrag des Kunden verarbeiteter Daten, welche reeweb immer auszuführen hat, wenn sichergestellt ist, dass diese vom Kunden bzw. einer für diesen vertretungsbe- rechtigten Person stammt. Mündliche Einzelweisungen bestätigt der Kunde unverzüglich mindestens in Textform. Eine Löschung bedarf immer der Weisung zumindest in Textform. Reeweb hat den Kunden un- verzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Einzelweisung nach diesem Absatz verstoße ge- gen Datenschutzvorschriften. Reeweb ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung so- lange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird. Führt reeweb eine Einzel- weisung nach diesem Absatz aus, ist er berechtigt, eine angemessene Zusatzvergütung für den dadurch begründeten Aufwand zu verlangen. (3) Weisungsberechtigte Personen sind diejenigen, die den Kunden wirksam vertreten können.
Weisungsbefugnis des Kunden. Mündliche Weisungen bestätigt der Kunde unverzüglich (mind. Textform). Die Firma hat den Kunde unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Die Firma ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Kunde bestätigt oder geändert wird.
Weisungsbefugnis des Kunden. 57.1. ecovium verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Basis dokumentierte Weisungen des Kunden, es sei denn ecovium ist nach dem Recht des Mitgliedstaats oder nach Unionsrecht zu einer Verarbeitung verpflichtet; in einem solchen Fall teilt ecovium dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. 57.2. ecovium hat den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn ecovium der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. ecovium ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Weisungsbefugnis des Kunden. 9.1 CONTINENTAL verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des KUNDEN. CONTINENTAL ist nur mit Einwilligung des KUNDEN berechtigt, Dritten oder betroffenen Personen Auskünfte in Textform (z. B. Brief, E-Mail oder Fax) zu erteilen. 9.2 CONTINENTAL informiert den KUNDEN unverzüglich, wenn eine Anweisung nach ihrer Auffassung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. CONTINENTAL ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis diese vom KUNDEN bestätigt oder geändert wird.
Weisungsbefugnis des Kunden. Mündliche Weisungen bestätigt der Kunde unverzüglich (mind. Textform). WECOMP als Auftragsdatenverarbeiter hat dem Kunden unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. WECOMP als Auftragsdatenverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Kunden bestätigt oder geändert wird.
Weisungsbefugnis des Kunden. 1. Der Kunde behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftrags- beschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Daten- verarbeitung vor, welches er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Hersteller nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Kunden erteilen. 2. Mündliche Weisungen wird der Kunde unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Der Hersteller verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheit- skopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbe- wahrungspflichten erforderlich sind. 3. Der Hersteller hat den Kunden unverzüglich entsprechend zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Hersteller ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszuset- zen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Kunden bestätigt oder geändert wird.