Weitere Nutzungsrechtsvereinbarungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Standardsoftware* nicht in eine andere Codeform zu bringen oder Veränderungen am Code vorzunehmen, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vor- schriften zulässig ist. Sofern nach den vertraglichen Bestimmungen das Nutzungsrecht an der Stan- dardsoftware* endet, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erstellten Vervielfältigungen zu vernichten bzw. dauerhaft zu löschen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eine Kopie ausschließlich für Prüf- und Archivierungszwecke zu behalten und zu nutzen.
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Samples: It System Contract, Evb It System Contract, Evb It System Contract
Weitere Nutzungsrechtsvereinbarungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Standardsoftware* nicht in eine andere Codeform zu bringen oder Veränderungen am Code vorzunehmen, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vor- schriften Vorschriften zulässig ist. Sofern nach den vertraglichen Bestimmungen das Nutzungsrecht an der Stan- dardsoftwareStandardsoftware* endet, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erstellten Vervielfältigungen zu vernichten bzw. dauerhaft zu löschen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eine Kopie ausschließlich für Prüf- und Archivierungszwecke zu behalten und zu nutzen.
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Samples: Evb It Systemvertrag, Evb It Systemvertrag
Weitere Nutzungsrechtsvereinbarungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Standardsoftware* Standardsoftware nicht in eine andere Codeform zu bringen oder Veränderungen am Code vorzunehmen, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vor- schriften Vorschriften zulässig ist. Sofern nach den vertraglichen Bestimmungen das Nutzungsrecht an der Stan- dardsoftware* Standardsoftware endet, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erstellten Vervielfältigungen zu vernichten bzw. dauerhaft zu löschen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eine Kopie ausschließlich für Prüf- und Archivierungszwecke Archivierungs- zwecke zu behalten und zu nutzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen