Weitere Verträge. Zusätzlich zu den vorgenannten Verpflichtungen können lokale Gesetze oder Bestimmungen in bestimmten Hoheitsgebieten des EWR vorschreiben, dass der Fonds eine lokale Zahlstelle einrichtet. Zur Aufgabe der Zahlstelle kann u. a. die Führung von Konten gehören, über die Zeichnungs- und Rücknahmegelder und Ausschüttungen gezahlt werden. Anleger, die es vorziehen oder durch lokale Vorschriften verpflichtet sind, die Zahlung bzw. den Erhalt von Zeichnungs-/Rücknahmegeldern über einen Vermittler statt direkt an die Verwahrstelle oder die Gesellschaft durchzuführen, tragen ein Kreditrisiko gegenüber diesem Unternehmen in Bezug auf a) Zeichnungsgelder und b) Rücknahmegelder. Die Ernennung einer Zahlstelle (einschließlich einer Zusammenfassung der Vereinbarung über die Ernennung dieser Zahlstelle) wird in einem Ländernachtrag im Detail angegeben. Die Erbringung dieser Dienstleistungen soll zu gewöhnlichen, marktüblichen Bedingungen für die Gesellschaft erfolgen, wobei die Gebühren dafür zu normalen handelsüblichen Sätzen zu erheben sowie die Auslagen zu erstatten sind.
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