Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Infor- mationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwi- schenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informatio- nen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kun- den erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Infor- mationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die In- formation bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kun- den zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprü- chen des Kunden stehen.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen
Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Infor- mationen In- formationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwi- schenverwahrer Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informatio- nen Infor- mationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kun- den Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden Kun- den zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Infor- mationen Informationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die In- formation Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kun- den Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprü- chen Ansprüchen des Kunden stehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte, Sonderbedingungen Für Wertpapiergeschäfte
Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Infor- mationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwi- schenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informatio- nen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kun- den Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung Wah- rung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Infor- mationen Informatio- nen über • – gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • – freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, • – Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die In- formation bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kun- den zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprü- chen des Kunden stehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „«Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen » Informa- tionen veröffentlicht, die die Wertpapiere der Kun- din bzw. des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Infor- mationen Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwi- schenverwahrer Verwahrer oder Zwischen- verwahrer übermittelt, so wird die Bank der Kundin bzw. dem Kunden diese Informatio- nen Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition der Kundin bzw. des Kun- den Kunden erheblich auswirken können kön- nen und die Benachrichtigung der Kundin bzw. des Kunden zur Wahrung ihrer bzw. seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Infor- mationen Informa- tionen über • ■ gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • ■ freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, • ■ Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleibenun- terbleiben, wenn die In- formation Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kun- den von der Kundin bzw. dem Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich wirt- schaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprü- chen An- sprüchen der Kundin bzw. des Kunden stehen.
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Samples: Bankdienstleistungen
Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „»Wertpapier-Mitteilungen“ « Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Infor- mationen Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen VerwahrerVerwah- rer/Zwi- schenverwahrer Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informatio- nen Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition Rechtspo- sition des Kun- den Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Infor- mationen Informationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die In- formation Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kun- den Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprü- chen mög- lichen Ansprüchen des Kunden stehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen