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Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnFit (ZF02) Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend aus den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung, den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2), falls vereinbart, den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3) und den Regelungen aus den Teilen B und C. Wir leisten im vertraglichen Umfang für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Versichert ist der Ersatz von Aufwendungen. Näheres entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 1.1.1 und Ziffer 1.1.2. Die Erstattung ist - bei Anrechnung von Leistungen Dritter wie z.B. der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - für alle Leistungen auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt (siehe Teil A Ziffer 1.1.5). Wir ersetzen: • verbleibende Aufwendungen für Füllungen nach Vorleistung der GKV; • Aufwendungen für zusätzliche Leistungen der Parodontalbehandlung, wenn die GKV die Kosten der Parodontalbehandlung trägt. Als zusätzliche Leistungen gelten die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest), das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial und die gesteuerte Geweberegeneration zur Wachstumsförderung von geschädigtem Gewebe des Zahnhalteapparates; • Aufwendungen für Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion); • Aufwendungen für zahnprophylaktische Behandlungen (einschließlich professionelle Zahnreinigung) bis zu 60 Euro pro Person und Versicherungsjahr. Erstattungshöchstbeträge: 300 EUR während der ersten 12 Monate; 600 EUR während der ersten 24 Monate; 900 EUR während der ersten 36 Monate; 1.200 EUR während der ersten 48 Monate. Näheres zu Leistungen und Höchstbeträgen entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (siehe Teil A Ziffer 1.1.6, Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.2.7). Nicht versichert ist z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für Inlays; • der Ersatz von Aufwendungen für Zahnersatz; • der Ersatz von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung; • der Ersatz von Aufwendungen, soweit sie die vereinbarten Höchstbeträge überschreiten.

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Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist Wir bieten Ihnen eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnFit (ZF02) Wohngebäudeversicherung an. Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend aus den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung, den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2), falls vereinbart, den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3) und den Regelungen aus den Teilen B und C. Wir leisten im vertraglichen Umfang Bedingungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Versichert ist der Ersatz von Aufwendungen. Näheres entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 1.1.1 und Ziffer 1.1.2. Die Erstattung ist - bei Anrechnung von Leistungen Dritter wie z.B. der gesetzlichen Krankenversicherung Wohngebäudeversicherung (GKV) - für alle Leistungen auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt (siehe Teil A Ziffer 1.1.5VGB Eurosecure 2010). Wir ersetzen: • verbleibende Aufwendungen für Füllungen nach Vorleistung der GKV; • Aufwendungen für zusätzliche Leistungen der Parodontalbehandlungversichern Ihr Gebäude - soweit vereinbart - gegen Schäden durch Feuer, wenn die GKV die Kosten der Parodontalbehandlung trägt. Als zusätzliche Leistungen gelten die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest)Leitungswasser, das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial Sturm, Hagel und die gesteuerte Geweberegeneration zur Wachstumsförderung von geschädigtem Gewebe des Zahnhalteapparates; • Aufwendungen für Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion); • Aufwendungen für zahnprophylaktische Behandlungen (einschließlich professionelle Zahnreinigung) bis zu 60 Euro pro Person und Versicherungsjahr. Erstattungshöchstbeträge: 300 EUR während der ersten 12 Monate; 600 EUR während der ersten 24 Monate; 900 EUR während der ersten 36 Monate; 1.200 EUR während der ersten 48 MonateAußenglas. Näheres zu Leistungen hierzu finden Sie in § 1 bis § 5 VGB Eurosecure 2010. Je nach Vertragsgestaltung ersetzen wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert, den Neuwert oder den Zeitwert des Gebäudes. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den §§ 11 und Höchstbeträgen entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.212 VGB Eurosecure 2010). Der Geltungsbereich Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf Europa den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten (z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung) zählen zum Gebäude. Selbst das Zubehör, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, ist versichert; hierzu zählen u. a. außen am Gebäude angebrachte Antennen und Markisen. Bitte vergessen Sie nicht, im Versicherungsantrag Nebengebäude und Garagen anzugeben, damit diese vom Versicherungsschutz erfasst werden. Grundsätzlich nicht versichert ist der Hausrat selbst, welcher sich im Gebäude befindet. Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen ist in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (siehe Teil A Ziffer 1.1.6der Wohngebäudeversicherung ebenfalls nicht enthalten, Ziffer 1.1.7 Versicherungsschutz hierfür kann aber gesondert vereinbart werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 6 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: Wir versichern Ihr Gebäude zusätzlich gegen die Elementarereignisse Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Ziffer 2.2.7)Vulkanausbruch. Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer erhalten Sie Entschädigung für alle Sachen, die durch das Hochwasserereignis zerstört oder beschädigt wurden. Nicht versichert ist z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für Inlays; • der Ersatz von Aufwendungen für Zahnersatz; • der Ersatz von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung; • der Ersatz von Aufwendungensind insbesondere Schäden durch Grundwasser, soweit sie welches in das Haus einsickert, ohne vorher an die Erdoberfläche gedrungen zu sein sowie Schäden durch eine Sturmflut. Weitere Informationen hierzu finden Sie in §§ 2 bis 9 BWE 2010. Darüber hinaus wird die Entschädigung gemäß § 12 BWE 2010 bei jedem Versicherungsfall um den vereinbarten Höchstbeträge überschreitenSelbstbehalt gekürzt.

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Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist Wir bieten Ihnen eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnFit (ZF02) Wohngebäudeversicherung an. Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend Allgemeinen Bedingungen für die Wohngebäude- versicherung (VGB 2014) sowie alle weiteren im Antrag genannten Vereinbarungen. Sie haben die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage auf Grundlage der Besonderen Bedingungen für Photovoltaikanlagen (BPV 2014) mitzuversichern. Wir versichern Ihr Gebäude – soweit vereinbart – gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren. Natur- gefahren sind Sturm, Hagel und Weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erd- rutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch). Weitere Elementargefahren können aus den Allgemeinen Regelungen (dem Versicherungsumfang der Naturgefahren ausgeschlossen werden. Einzelheiten finden Sie in Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung, § 1 bis § 5 VGB 2014. Wir ersetzen Ihnen den Tarifbedingungen (ortsüblichen Neubauwert oder den Zeitwert des Gebäudes. Ferner ersetzen wir Mietausfall. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Teil A Ziffer 2)§§ 10, falls vereinbart11, den Sonderbedingungen 14 VGB 2014. Neben dem reinen Baukörper Ihres Gebäudes sind auch verschiedene Einbauten (z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung) versichert. Bestimmtes Zubehör (z. B. außen am Gebäude angebrachte Antennenanlagen und Markisen) gilt mitversichert. Gleiches gilt für weitere Grundstücksbestandteile wie Hundehütten, Einfriedungen, Müllboxen usw. Weite- re Informationen hierzu finden Sie in Teil A Ziffer 3) § 6 VGB 2014. Wir versichern Ihre Photovoltaikanlage gegen Sachschäden und den Regelungen aus den Teilen B und C. Wir leisten im vertraglichen Umfang Ertragsausfall für die medizinisch notwendige Heilbehandlungunter 2. Versichert ist genannten Gefahren oder zusätzlich gegen die so genannten Ergänzenden Technischen Gefahren. Als Ergänzende Technische Gefahren bezeichnet man unvorhergesehene Ereignisse, wie z. B. Bedienungsfehler oder Schäden durch technische Mängel. Weitere Informati- onen hierzu finden Sie unter §§ 2 bis 4 BPV 2014. Die Höhe des Beitrages können Sie Ihrem Antrag sowie dem Versicherungsschein entnehmen. Denken Sie bitte daran, dass Sie den Beitrag unverzüglich zu zahlen haben, wenn der Ersatz von Aufwendungenoben angegebene Zeitpunkt des Versicherungsbeginns er- reicht ist; Ihr Widerrufrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Näheres Bei schuldhaft verspäteter Zahlung beginnt der Ver- sicherungsschutz erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der ver- späteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Bitte beachten Sie, dass sich der Beitrag während der Laufzeit ändern kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und dem Teil A Ziffer 1.1.1 und Ziffer 1.1.2. Die Erstattung ist - bei Anrechnung von Leistungen Dritter wie z.B. der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - für alle Leistungen auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt (siehe Teil A Ziffer 1.1.5). Wir ersetzen: • verbleibende Aufwendungen für Füllungen nach Vorleistung der GKV; • Aufwendungen für zusätzliche Leistungen der Parodontalbehandlung, wenn die GKV die Kosten der Parodontalbehandlung trägt. Als zusätzliche Leistungen gelten die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest), das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial und die gesteuerte Geweberegeneration zur Wachstumsförderung von geschädigtem Gewebe des Zahnhalteapparates; • Aufwendungen für Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion); • Aufwendungen für zahnprophylaktische Behandlungen (einschließlich professionelle Zahnreinigung) B § 20 bis zu 60 Euro pro Person und Versicherungsjahr. Erstattungshöchstbeträge: 300 EUR während der ersten 12 Monate; 600 EUR während der ersten 24 Monate; 900 EUR während der ersten 36 Monate; 1.200 EUR während der ersten 48 Monate. Näheres zu Leistungen und Höchstbeträgen entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (siehe Teil A Ziffer 1.1.6, Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.2.7). Nicht versichert ist z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für Inlays; • der Ersatz von Aufwendungen für Zahnersatz; • der Ersatz von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung; • der Ersatz von Aufwendungen, soweit sie die vereinbarten Höchstbeträge überschreiten§ 23 VGB 2014.

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Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist Wir bieten Ihnen eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnFit (ZF02) Elektronik-Versicherung an. Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend aus den Allgemeinen Regelungen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (Teil A Ziffer 1Mecklenburgische ABE 2021) zum Baustein Spezial-Krankheitskostenund die im Antrag vereinbarten Klauseln für die Elektronik-Versicherung, den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2), falls vereinbart, den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3) und den Regelungen aus den Teilen B und C. . Wir leisten versichern die im vertraglichen Umfang für Versicherungsvertrag bezeichneten elektronischen und elektro- technischen Anlagen und Geräte gegen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) sowie gegen das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Zu den Sachschäden zählen beispiels- weise Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit sowie Überspannung, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Die in den elektronischen und elektrotechnischen Anlagen verwendeten Wechseldatenträger sind vom Versiche- rungsschutz nicht umfasst. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt A § 1 und § 2 Mecklenburgische ABE 2021 sowie der Ziffer 1 der Klauseln TK 1926 und TK 1927. Wir entschädigen Ihnen die medizinisch notwendige HeilbehandlungReparaturkosten bei beschädigten elektrotechnischen, elektronischen Anlagen oder Geräten. Versichert ist der Ersatz von AufwendungenBei Zerstörung oder Diebstahl erhalten Sie den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Näheres Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Teil Abschnitt A Ziffer 1.1.1 § 7 der Mecklenburgische ABE 2021. Möglichkeiten zur Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes bestehen durch Ein- schluss der in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Klauseln TK 1911 und Ziffer 1.1.2TK 1930. Wir versichern die im Versicherungsvertrag bezeichnete Photovoltaikanlage gegen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) sowie u. a. gegen das Abhandenkommen durch Diebstahl. Zu den Sachschäden zählen beispielsweise Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit sowie Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Die Erstattung ist - bei Anrechnung von Leistungen Dritter wie z.B. in den Anlagen verwendeten sonstigen Teile, die während der gesetzlichen Krankenversicherung Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungs- gemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt A § 1 und § 2 Mecklenburgische ABE 2021 sowie der Klausel TK 1941 Photovoltaikanlagen (GKV) - für alle Leistungen auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt (siehe Teil A Ziffer 1.1.5Gewerbe und Landwirtschaft). Wir ersetzen: • verbleibende Aufwendungen für Füllungen nach Vorleistung entschädigen Ihnen die Reparaturkosten der GKV; • Aufwendungen für zusätzliche Leistungen beschädigten Photovoltaikanlage. Bei Zerstörung oder Diebstahl erhalten Sie den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Des Weiteren ersetzen wir Ihnen bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die entgangene Einspeisevergütung, die infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der ParodontalbehandlungPhotovoltaikanlage nicht erwirtschaftet werden kann. Einzelheiten hierzu ent- nehmen Sie bitte Abschnitt A § 7 Mecklenburgische ABE 2021 und Ziffer 4 der Klausel TK 1941. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages, wenn die GKV die Kosten der Parodontalbehandlung trägt. Als zusätzliche Leistungen gelten die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest), das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial Ihnen gewählte Zahlungsperiode und die gesteuerte Geweberegeneration zur Wachstumsförderung Laufzeit des Vertrages können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Ver- sicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Für monatliche Zahlung ist das Lastschriftverfahren obligatorisch. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von geschädigtem Gewebe des Zahnhalteapparates; • Aufwendungen für Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion); • Aufwendungen für zahnprophylaktische Behandlungen (einschließlich professionelle Zahnreinigung) Ihrem Konto einzuziehen. Sorgen Sie dann bitte dafür, dass die Beitragssumme auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Betrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, bis die Zahlung bei uns eingegangen ist. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebetrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu 60 Euro pro Person und Versicherungsjahrzahlen. Erstattungshöchstbeträge: 300 EUR während der ersten 12 Monate; 600 EUR während der ersten 24 Monate; 900 EUR während der ersten 36 Monate; 1.200 EUR während der ersten 48 MonateNach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Näheres zu Leistungen und Höchstbeträgen Auch können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.2Ihrem Antrag und Abschnitt B §§ 4 und 5 Mecklen- burgische ABE 2021. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (siehe Teil A Ziffer 1.1.6Auf die Möglichkeit von Beitragsänderungen aufgrund von Beitragsanpassungen, Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.2.7). Nicht versichert ist z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für Inlays; • der Ersatz von Aufwendungen für Zahnersatz; • der Ersatz von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung; • der Ersatz von Aufwendungen, soweit sie die vereinbarten Höchstbeträge überschreitenweisen wir hin.

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Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnFit Ambulante OP Krankenhaus (ZF02AOPKH02) Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend aus den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung, den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2), falls vereinbart, den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3) und den Regelungen aus den Teilen B und C. Wir leisten ersetzen im vertraglichen Umfang Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Versichert ist der Ersatz von AufwendungenHeilbehandlung bei Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Näheres entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 1.1.1 und Ziffer 1.1.2. Die Erstattung Versichert ist - bei Anrechnung von Leistungen Dritter wie in Ergänzung zu einer stationären Zusatzversicherung (z.B. Tarif KrankenhausPlus oder Tarif KrankenhausBest) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - für alle Leistungen auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt (siehe Teil A Ziffer 1.1.5). Wir ersetzenErsatz von Aufwendungen für: • verbleibende Aufwendungen für Füllungen ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus gemäß Katalog nach Vorleistung der GKV§ 115b Absatz 1 Nummer 1 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V) sowie die damit zusammenhängenden anästhesiologischen und intraoperativen Leistungen; • Aufwendungen für zusätzliche Leistungen der Parodontalbehandlungdie ambulante Voruntersuchung durch den operierenden Arzt, wenn die GKV die Kosten sie max. vier Wochen vor der Parodontalbehandlung trägt. Als zusätzliche Leistungen gelten die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest), das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial und die gesteuerte Geweberegeneration zur Wachstumsförderung von geschädigtem Gewebe des ZahnhalteapparatesOperation erfolgt; • Aufwendungen für Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung ambulante Nachuntersuchungen durch den operierenden Arzt, wenn sie an max. sieben Behandlungstagen innerhalb von 14 Tagen nach der ambulanten Operation erfolgen. Weitere Leistungen und Wurzelspitzenresektion); • Aufwendungen für zahnprophylaktische Behandlungen (einschließlich professionelle Zahnreinigung) bis zu 60 Euro pro Person und Versicherungsjahr. Erstattungshöchstbeträge: 300 EUR während der ersten 12 Monate; 600 EUR während der ersten 24 Monate; 900 EUR während der ersten 36 Monate; 1.200 EUR während der ersten 48 Monate. Näheres zu Leistungen und Höchstbeträgen o.g. Informationen entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (siehe Teil A Ziffer 1.1.61.1.7, Ziffer 1.1.7 1.1.8 und Ziffer 2.2.7). Nicht versichert ist sind z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für Inlays; • der Ersatz von Aufwendungen für Zahnersatz; • der Ersatz von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung; • der Ersatz von AufwendungenLeistungen einer zahnärztlichen Operation, soweit sie die vereinbarten Höchstbeträge überschreiteneinschließlich vorbereitender und begleitender Eingriffe.

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Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnFit KrankenhausPlus (ZF02KHP02) Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend aus den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung, den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2), falls vereinbart, den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3) und den Regelungen aus den Teilen B und C. Wir leisten ersetzen im vertraglichen Umfang Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Versichert ist der Ersatz von AufwendungenHeilbehandlung bei Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Näheres entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 1.1.1 und Ziffer 1.1.2. Die Erstattung Versichert ist - bei Anrechnung von Leistungen Dritter wie z.B. der gesetzlichen Krankenversicherung in Ergänzung einer anderweitig bestehenden stationären Absicherung (GKV) - für alle Leistungen auf ): 100% des Rechnungsbetrages begrenzt (siehe Teil A Ziffer 1.1.5). Wir ersetzenErsatz von Aufwendungen: • verbleibende Aufwendungen für Füllungen die Unterkunft im Zweibettzimmer im Krankenhaus; Reduzierung auf 60% für die Unterkunft im Zweibettzimmer in Privatkliniken, sofern keine Vorleistung der GKV erfolgt ist; • für xxxx- und belegärztliche Behandlung; • für die verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Xxxx eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der GKV; • Aufwendungen für zusätzliche Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus unter Anrechnung der Leistungen der Parodontalbehandlung, wenn die GKV die Kosten der Parodontalbehandlung trägtGKV. Als zusätzliche Weitere Leistungen gelten die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest), das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial und die gesteuerte Geweberegeneration zur Wachstumsförderung von geschädigtem Gewebe des Zahnhalteapparates; • Aufwendungen für Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion); • Aufwendungen für zahnprophylaktische Behandlungen (einschließlich professionelle Zahnreinigung) bis zu 60 Euro pro Person und Versicherungsjahr. Erstattungshöchstbeträge: 300 EUR während der ersten 12 Monate; 600 EUR während der ersten 24 Monate; 900 EUR während der ersten 36 Monate; 1.200 EUR während der ersten 48 Monate. Näheres zu Leistungen und Höchstbeträgen o.g. Informationen entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (siehe Teil A Ziffer 1.1.61.1.7, Ziffer 1.1.7 1.1.8 und Ziffer 2.2.72.2.9). Nicht versichert ist z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für Inlays; • der Ersatz von Aufwendungen für Zahnersatz; • der Ersatz von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung; • der Ersatz von Aufwendungen, soweit sie die vereinbarten Höchstbeträge überschreitenzahnärztlichen Leistungen.

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Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnFit AmbulantBest (ZF02AB02) Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend aus den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung, den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2), falls vereinbart, den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3) und den Regelungen aus den Teilen B und C. Wir leisten ersetzen im vertraglichen Umfang Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Versichert ist der Ersatz von AufwendungenHeilbehandlung bei Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Näheres entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 1.1.1 und Ziffer 1.1.2. Die Erstattung ist - bei Anrechnung Versichert ist: der Ersatz von Leistungen Dritter wie Aufwendungen für ambulante Heilbehandlung, z.B. der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - für alle Leistungen auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt (siehe Teil A Ziffer 1.1.5). Wir ersetzenB.: • verbleibende Aufwendungen für Füllungen alternativmedizinische Verfahren bei Behandlung durch Ärzte gemäß tariflicher Liste bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (mit Höchstbetrag): 80 % der nach Vorleistung der GKVGKV verbleibenden Kosten bzw. 80 % der insgesamt entstandenen Kosten, soweit diese nicht zuschussfähig sind; • Aufwendungen 80 % für zusätzliche Leistungen der Parodontalbehandlung, wenn die GKV die Kosten der Parodontalbehandlung trägt. Als zusätzliche Leistungen gelten die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest), das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial und die gesteuerte Geweberegeneration zur Wachstumsförderung von geschädigtem Gewebe Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen des ZahnhalteapparatesGebüH bis zu den Höchstbeträgen; • Aufwendungen für Wurzelbehandlung ärztliche Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, begrenzt auf die im Tarif genannten Leistungen und aufgeführten Nummern der GOÄ: 80 % der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV bzw. 80 % der insgesamt entstandenen Kosten, soweit diese nicht zuschussfähig sind; ein erneuter Leistungsanspruch entsteht frühestens nach 24 Monaten; • 80 % der verbleibenden Kosten für Hörhilfen nur nach Vorleistung der GKV (Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektionmit Höchstbetrag); • Aufwendungen 100 % für zahnprophylaktische Behandlungen Sehhilfen (einschließlich professionelle Zahnreinigung) bis zu 60 Euro pro Person mit Höchstbetrag). Weitere Leistungen und Versicherungsjahr. Erstattungshöchstbeträge: 300 EUR während der ersten 12 Monate; 600 EUR während der ersten 24 Monate; 900 EUR während der ersten 36 Monate; 1.200 EUR während der ersten 48 Monate. Näheres zu Leistungen und Höchstbeträgen o.g. Informationen entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.2. 100 % Ersatz von Aufwendungen für stationäre Heilbehandlung, z.B.: • für verbleibende Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Xxxx eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der GKV. Weitere Leistungen und Näheres zu o.g. Informationen entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.2.8. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (siehe Teil A Ziffer 1.1.61.1.7, Ziffer 1.1.7 1.1.8 und Ziffer 2.2.72.2.9). Nicht versichert ist z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für Inlays; • der Ersatz von Aufwendungen für Zahnersatz; • der Ersatz von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung; • der Ersatz von Aufwendungen, soweit sie die einen vereinbarten Höchstbeträge Höchstbetrag (z.B. für Sehhilfen) überschreiten.

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