Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen? Musterklauseln

Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen?. Verletzt der Hauptversicherte oder die versicherte Person vorsätz- lich oder grob fahrlässig eine der in Ziffer 6 genannten Obliegenhei- ten, ist der Versicherer mit den in § 28 Absätze 2 bis 4 VVG vorge- schriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Ver- pflichtung zur Leistung frei.
Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen?. 11.1 Der Versicherer ist mit den in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in Ziffer 10.1 bis 10.4 genannten Obliegenheiten verletzt wird.
Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen?. Macht der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person ent- gegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellt der Versicherungs- nehmer bzw. die versicherte Person dem Versicherer vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung oder verletzen diese sonstige vertragliche Obliegenheiten, verliert der Versicherungs- nehmer bzw. die versicherte Person ihren Anspruch auf die Ver- sicherungsleistung. Verstößt der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verliert der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person ih- ren Anspruch zwar nicht vollständig, aber der Versicherer kann die Leistung im Verhältnis zur Schwere ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person nachweisen, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Aus- kunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleibt der Versicherer jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet als Versiche- rungsnehmer bzw. die versicherte Person nachweisen, dass vor- sätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die vollständige und teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers hat die Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles be- stehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraus- setzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Verletzt der Versicherungsneh- mer bzw. die versicherte Person die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig wird der Versicherer in jedem Fall von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.
Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen?. 11. Xxxx ist die Würzburger von der Verpflichtung zur Leistung frei?
Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen?. 11. Xxxx ist die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) von der Verpflichtung zur Leistung frei?