Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? Musterklauseln

Welche Versicherungsleistungen werden erbracht?. 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für:
Welche Versicherungsleistungen werden erbracht?. Die Höhe bzw. die Höchstgrenze und die Art der Versicherungsleistungen sind dem Versicherungsantrag, der Police, den entsprechenden AVB oder den BB zu entneh­ men. Gleiches gilt für allfällige Selbstbehalte und Wartefristen. Die Höhe der Prämie hängt vom gewählten Versicherungsschutz und von den versi­ cherten Risiken ab. Details zu der Prämie und den gesetzlichen Abgaben und Gebüh­ ren (z.B. eidgenössischer Stempel) sind der Offerte, dem Versicherungsantrag oder der Police bzw. der Prämienrechnung zu entnehmen. Die Prämie wird einmal im Jahr erhoben. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, erstattet die ERV die nicht verbrauchte Prämie gemäss den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zurück. Unter die wesentlichen Pflichten des Versicherungsnehmers und der versicherten Personen fällt beispielsweise Folgendes: • Tritt ein Schadenfall ein, ist dieser der ERV unverzüglich zu melden, z.B. unter der 24­Stunden­Notrufnummer +00 000 000 000. • Bei Abklärungen der ERV, so z.B. bei Abklärungen im Schadenfall, haben Versiche­ rungsnehmer und versicherte Personen mitzuwirken (Mitwirkungspflicht). • Im Schadenfall sind die zumutbaren Massnahmen zur Minderung und Klärung des Schadens zu ergreifen (Schadenminderungspflicht). • Führt eine Veränderung der in Versicherungsantrag und Police festgehaltenen erheb­ lichen Tatsachen zu einer Erhöhung des Risikos, besteht die Pflicht, dies der ERV unverzüglich mitzuteilen (Gefahrserhöhung). Der Vertrag beginnt und endet an dem im Versicherungsantrag und in der Police auf­ geführten Datum. Wurde ein Versicherungsnachweis oder eine provisorische Deckungs­ zusage abgegeben, gewährt die ERV ab dem darin festgesetzten Tag bis zur Zustel­ lung der Police Versicherungsschutz. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um 365 Tage, wenn nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen schriftlich kündigt. Ist der Vertrag für weniger als 365 Tage abgeschlossen, erlischt er am Tag, der in der Police aufgeführt ist. Der Vertrag kann unter anderem durch Kündigung vorzeitig beendet werden • nach einem Schadenfall, für den die ERV Leistungen erbracht hat: – durch den Versicherungsnehmer, spätestens 14 Tage nachdem er von der Aus­ zahlung Kenntnis erhalten hat; der Versicherungsschutz erlischt 14 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung; – durch die ERV spätestens bei der Auszahlung; der Versicherungsschutz erlischt 14 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung; • bei Erh...
Welche Versicherungsleistungen werden erbracht?. Die Höhe bzw. die Höchstgrenze und die Art der Versicherungsleistungen sind dem Versicherungsschein und den nachfolgenden AVB zu entnehmen. Gleiches gilt für Selbstbehalte, Zuzahlungen und Wartefristen. Die Höhe der Prämie hängt vom gewählten Versicherungsschutz, dem Alter des Tieres, der Schadenbelastung und von den versicherten Risiken ab. Details zu der Prämie und den gesetzlichen Abgaben und Gebühren (z.B. . Versicherungssteuer) sind dem Versicherungsschein und der Prämienrechnung zu entnehmen. Die Prämie wird grundsätzlich einmal im Jahr erhoben. Auf Wunsch sind - gegen einen Zuschlag - andere Zahlungsarten möglich. Unter die wesentlichen Pflichten des Versicherungsnehmers fällt beispielsweise Folgendes: • Sie müssen Ihr Haustier in den 12 Monaten vor Versicherungsbeginn zu einem Gesundheitscheck bei einem Tierarzt gebracht haben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Punkt 3.8 dieser AVB. • Bei Abklärungen durch Smart Paws, so z.B. bei Abklärungen im Schadenfall, hat der Versicherungsnehmer mitzuwirken (Mitwirkungspflicht). • Im Schadenfall sind die zumutbaren Maßnahmen zur Minderung und Klärung des Schadens zu ergreifen (Schadenminderungspflicht). • Führt eine Veränderung der in Versicherungsantrag und Versicherungsschein festgehaltenen erheblichen Tatsachen zu einer Erhöhung des Risikos, haben Sie die Pflicht, dies Smart Paws unverzüglich mitzuteilen (Gefahrerhöhung). • Sie müssen die Angaben auf Ihrem Versicherungsschein prüfen und uns innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform mitteilen, wenn die Angaben nicht korrekt sind. Andernfalls gilt die Abweichung vom Antrag als genehmigt. Ihr Vertrag beginnt an dem im Versicherungsschein aufgeführten Datum. Nach Ende der Laufzeit besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um 365 Tage, wenn Sie nicht bis spätestens 14 Tage nach Beginn des neuen Versicherungszeitraums schriftlich oder per E-Mail widerrufen haben. Mindestens 30 Tage vor Ablauf des Versicherungszeitraums senden wir Ihnen die Vertragsverlängerung zu. Diese wird an Ihren Versicherungsmakler geschickt, wenn Sie einen solchen eingesetzt haben.
Welche Versicherungsleistungen werden erbracht?. 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen abzüglich eines Selbstbehaltes gemäß Ziffer 5.3 AVB für:
Welche Versicherungsleistungen werden erbracht?. Die Höhe bzw. die Höchstgrenze und die Art der Versicherungsleistungen sind der Versicherungspolice und den entsprechenden AVB zu entnehmen. Aufgrund des mit der Versicherungsnehmerin abgeschlossenen Kollektivversicherungs- vertrages gewährt die ERV den auf der Versicherungsbestätigung bezeichneten Perso- nen Versicherungsschutz sowie ein mit den Versicherungsleistungen im Zusammen- hang stehendes direktes Forderungsrecht. Die versicherten Personen ergeben sich aus der Versicherungspolice und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Welche Versicherungsleistungen werden erbracht?. 6.1 Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die Europäische Reiseversicherungs AG im Nachgang zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Krankenpflegeversicherung, Unfallversicherung, etc.) und allfälligen Zusatzversicherungen die im Ausland entstandenen Kosten für: