Welche Kosten entstehen? Musterklauseln

Welche Kosten entstehen?. Die Kosten der Anlage können je nach zugrunde liegenden Fonds variieren. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx zur Verfügung. Die Person, die Ihnen dieses Produkt verkauft oder Sie dazu berät, kann Ihnen weitere Kosten berechnen. Sollte dies der Fall sein, teilt diese Person Ihnen diese Kosten mit und legt dar, wie sich diese Kosten auf Ihre Anlage auswirken werden. In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt. Die hier dar­ gestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt. 10.000 EUR werden angelegt. Wenn Sie nach 1 Jahr aussteigen Wenn Sie nach 15 Jah- ren aussteigen Wenn Sie nach 30 Jah- ren aussteigen Kosten insgesamt 1.071 EUR bis 1.341 EUR 2.098 EUR bis 5.436 EUR 3.130 EUR bis 9.848 EUR Jährliche Auswirkungen der Kosten (*) 11,8% bis 15,0% 1,4% bis 4,3% 0,9% bis 4,5%
Welche Kosten entstehen?. Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten ver- bunden. Diese werden von Ihren Beiträgen abge- zogen und dem Vertragsguthaben entnommen. Die Kosten werden Ihnen daher nicht gesondert in Rechnung gestellt. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den Ver- sicherungsvermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsun- terlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Kosten für die laufende Verwaltung. Diese werden über die gesamte Ver- tragslaufzeit verteilt. Für die Abschluss- und Ver- triebskosten gelten die Regelungen des folgenden Abschnitts.
Welche Kosten entstehen?. Die Renditeminderung (Reduction in Yield — RIY) zeigt, wie sich die von Ihnen gezahlten Gesamtkosten auf die Anlagerendite, die Sie erhalten könnten, aus- wirken. In den Gesamtkosten sind einmalige, laufende und zusätzliche Kosten berücksichtigt. Die hier ausgewiesenen Beträge entsprechen den kumulierten Kosten des Produkts bei drei verschiedenen Haltedauern. Sie beinhalten etwaige Vertragsstrafen bei vorzeitigem Ausstieg. Bei den angegebenen Zahlen wird davon ausgegangen, dass Sie 10.000,00 USD anlegen. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. Gesamtkosten 24,17 USD 945,56 USD 6.550,70 USD Auswirkung auf die Rendite (RIY) pro Jahr 0,21 % 0,21 % 0,21 % Der Begriff Produkt in dieser Unterlage bezeichnet den Investmentfonds bzw. die Anlageoption des Versicherungsprodukts, welches Sie als Kunde kaufen. Die Person, die Ihnen dieses Produkt verkauft oder Sie dazu berät, kann Ihnen weitere Kosten in Rechnung stellen. Sollte dies der Fall sein, informiert Sie die Person über diese Kosten und zeigt Ihnen, wie sich sämtliche Kosten im Zeitverlauf auf Ihre Anlage auswirken werden.
Welche Kosten entstehen?. Die Person, die Ihnen dieses Produkt verkauft oder Sie dazu berät, kann Ihnen weitere Kosten berechnen. Sollte dies der Fall sein, teilt diese Person Ihnen diese Kosten mit und legt dar, wie sich diese Kosten auf Ihre Anlage auswirken werden. Kosten im Zeitverlauf Anlage: 10.000 EUR Szenarien Wenn Sie nach 1 Jahr aussteigen Wenn Sie am 24.05.2028 (Fälligkeit) (Empfohlene Haltedauer) aussteigen
Welche Kosten entstehen?. Höhe der einkalkulierten Kosten 6 widerrufen? 10
Welche Kosten entstehen?. 4.1.1 Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies 3.1.1 Mit Versicherungsverträgen sind Kosten ver- ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risi- bunden. Diese sind in Ihren Einmalbeitrag einkalku- kokapitals (Solvenzmittel) durch den Versicherten- liert und werden Ihnen daher nicht gesondert in bestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- Rechnung gestellt. Es handelt sich um Abschluss- schluss eines Vertrags partizipiert dieser an bereits und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag daher solche Mittel zur Verfügung S-1949 3.1.2 Zu den Abschluss- und Vertriebskosten stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Mittel dem gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die diese verlorengegangenen Mittel im Rahmen des Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunter- Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungs- lagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang nehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf- Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören ins- externes Kapital wesentlich teurer wäre. AVB_EV_SRE_2015_01 Seite 6 von 12 4.1.2 Versicherungsprodukte bieten Versicherungs- schutz für eine vereinbarte Vertragsdauer. Entspre- Höhe der Kapitalentnahme chend orientiert sich die Anlagedauer von Kapitalan- 5.2.1 Sie können Ihrem Vertrag Kapital bis zur Höhe Zur stetigen Ertragserzielung werden Kapitalien vor des für diesen Zeitpunkt gültigen Leistungsbetrag allem in festverzinsliche Wertpapiere angelegt. Eine entnehmen. Die Leistungsbeträge gemäß 5.2.4 Vertragskündigung kann ein vorzeitiges Auflösen von können Sie den vorvertraglichen Informationen ent- Wertpapierpositionen erfordern. nehmen. Die Auszahlung erfolgt spätestens am
Welche Kosten entstehen?. Höhe der anfallenden Kosten
Welche Kosten entstehen?. Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten ver- bunden. Es handelt sich um Abschluss- und Ver- triebskosten, Verwaltungskosten und anlassbezo- xxxx Xxxxxx. Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten haben wir in den Beitrag einkalkuliert. Sie werden Ihnen daher nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die anlassbezo- genen Kosten werden zusätzlich aus dem Ver- tragsguthaben entnommen.
Welche Kosten entstehen?. Das Kosten der Anlage können je nach zugrunde liegenden Fonds variieren. Spezifische Informationen zu den Fonds stellen wir Ihnen unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx zur Verfügung. Die Renditeminderung (Reduction in Yield – RIY) zeigt, wie sich die von Ihnen gezahlten Gesamtkosten auf die Anlagerendite, die Sie erhalten könnten, auswirken. In den Gesamtkosten sind einmalige, laufen­ de und zusätzliche Kosten berücksichtigt. Die hier ausgewiesenen Beträge entsprechen den kumulierten Kosten des Produkts bei drei verschiedenen Haltedauern. Sie beinhalten etwaige Vertragsstrafen bei vorzeitigem Ausstieg. Bei den angegebenen Zahlen wird davon ausgegangen, dass Sie 1.000 EUR pro Jahr anlegen. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

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  • Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle des Personaldienstleisters, die den vorliegenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Personaldienstleister kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. 14.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.4. Der Personaldienstleister erklärt, nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen. 14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Versicherte Kosten Versichert sind im Rahmen des in Ziffer Q.4.1 geregelten Leistungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten Q.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern: 1. die Kosten für die "primäre Sanierung", d.h. für Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen; 2. die Kosten für die "ergänzende Sanierung", d.h. für Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt; 3. die Kosten für die "Ausgleichssanierung", d.h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen ihre ökologischen Aufgaben oder ihre Funktionen für andere natürliche Ressourcen nicht erfüllen können, solange die Maßnahmen der primären bzw. der ergänzenden Sanierung ihre Wirkung nicht entfaltet haben. Ersetzt werden 1.000.000 EUR je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zur Umweltschadensversicherung; Q.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens: die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen, die zumindest sicherstellen, dass die betreffenden Schadstoffe beseitigt, kontrolliert, eingedämmt oder vermindert werden, so dass der geschädigte Boden unter Berücksichtigung seiner zum Zeitpunkt der Schädigung gegebenen gegenwärtigen oder zugelassenen zukünftigen Nutzung kein erhebliches Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit mehr darstellt. Q.5.3 Die unter Ziffer Q.5.1 und Ziffer Q.5.2 genannten Kosten für Umweltschäden, die auf Grundstücken des Versicherungsnehmers gemäß Ziffer Q.10.1 oder am Grundwasser gemäß Ziffer Q.10.2 eintreten, sind nur nach besonderer Vereinbarung (siehe Ziffern Q.14 und Q.15) versichert.

  • Zusätzliche Kosten Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

  • Bekanntmachungen 43 - Bekanntmachungen - (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

  • Kosten Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.