Wer ist Ansprechpartner bei Meinungsverschiedenheiten? Musterklauseln

Wer ist Ansprechpartner bei Meinungsverschiedenheiten?. Sollte einmal ein Grund zur Beschwerde bestehen, kann sich die geschützte Per- son direkt an die ADAC Versicherung AG wenden. Unabhängig davon nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx Beschwerden über deutsche Versicherer entgegen. Krankenrücktransport (§ 24) ✔ ✔ ✔ Heimholservice für Kinder (§ 25) ✔ ✔ ✔ Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall (§ 26) ✔ ✔ – Übernachtungskosten aufgrund eines Notfalls (§ 27) ✔ ✔ ✔ Krankenbesuch (§ 28) ✔ ✔ ✔ Rückholung von Haustieren (§ 29) ✔ ✔ ✔ Außerplanmäßige Heimreise (§ 30) ✔ ✔ ✔ Hilfe in besonderen Notfällen (§ 31) ✔ ✔ ✔ Arzneimittel- und Brillenversand (§ 32) – ✔ ✔ Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten (§ 33) – ✔ ✔ Dolmetscherservice (§ 34) – ✔ ✔ Kredit- und Bargeldleistungen (§ 35) – ✔ ✔ Pannen- oder Unfallhilfe (§ 13) ✔ ✔ – Hilfe bei verlorenen und defekten Fahrzeugschlüsseln (§ 14) ✔ ✔ – Abschleppen (§ 15) ✔ ✔ – Bergung (§ 16) ✔ ✔ – Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall (§ 17) ✔ ✔ – Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall (§ 18) ClubMobil Mietwagen/Bahn/Flug ✔ ✔ –✔ –– Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall (§ 19) ✔ ✔ – Fahrzeugtransport (§ 20) ✔ ✔ – Ersatzteilversand (§ 22) – ✔ – Fahrzeugverzollung und -verschrottung (§ 23) – ✔ – Unfall-Rechtshilfe AUSLAND (S. 18) – ✔ ✔ Unfall-Sofortleistung (S. 33) ✔ ✔ ✔ Auslandsreise-Haftpflicht (S. 34) – ✔ ✔ Reise-Vertrags-Rechtsschutz (S. 38) ✔ ✔ ✔ Wir, der ADAC e.V., Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („ADAC“), informieren Sie als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Begründung und Durchführung Ihrer ADAC Mitgliedschaft und ADAC Plus- oder Premium-Mitgliedschaft (gemeinsam „Mitgliedschaft“). Teilweise verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten dabei gemeinsam mit anderen Unternehmen. In diesen Fällen sind wir für die Verarbeitung Ihrer Daten mit dem oder den jeweils anderen Unternehmen gemeinsam verantwortlich nach Art. 26 der DSGVO. Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten in gemein- samer Verantwortlichkeit verarbeiten, weisen wir Sie in dieser Datenschutzin- formation darauf hin und erläutern Ihnen die Details der Zusammenarbeit. Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Diesen können Sie bei Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft kontaktieren unter: ADAC e.V. Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx E-Mail: xxx-xxxx@xxxx.xx Der ADAC e.V. tritt mit Unternehmen, die gemeinsam unter ...
Wer ist Ansprechpartner bei Meinungsverschiedenheiten?. Sollte einmal ein Grund zur Beschwerde bestehen, kann sich die geschützte Person direkt an die ADAC Ver- sicherung AG wenden. Unabhängig davon nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba- Fin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, Beschwerden über deutsche Versicherer entgegen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.