Common use of Wer ist wo versichert? Clause in Contracts

Wer ist wo versichert?. 1.1 Der Versicherungsschutz gilt während der Wirksamkeit des Vertrages bei einem vorübergehenden legalen Auslandsaufenthalt in Deutsch- land bzw. Österreich für die im Versicherungsschein genannte/n versicherte/n Person/en aus dem in den Besonderen Bedingungen genannten Personenkreis (versicherungsfähige Personen), sofern sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ihren ständigen Wohnsitz mindestens zwei Jahre außerhalb von Deutschland bzw. Österreich hatte/n. Bei Eintritt des Versicherungsfalles im Heimatland der versicherten Person besteht kein Versicherungsschutz. Heimatland im Sinne dieser Bedingungen ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

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Samples: www.klemmer-international.com, www.klemmer-international.com, www.klemmer-erntehelferversicherung.de

Wer ist wo versichert?. 1.1 Der Versicherungsschutz gilt während der Wirksamkeit des Vertrages bei einem vorübergehenden legalen Auslandsaufenthalt in Deutsch- land bzw. Österreich für die im Versicherungsschein genannte/n versicherte/n Person/en aus dem in den Besonderen Bedingungen genannten Personenkreis (versicherungsfähige Personen), sofern sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ihren keinen ständigen Wohnsitz mindestens zwei Jahre außerhalb von in Deutschland bzwoder Österreich haben. Österreich hatte/n. Bei Eintritt des Versicherungsfalles im Heimatland der versicherten Person besteht kein Versicherungsschutz. Heimatland im Sinne dieser Bedingungen ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

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Wer ist wo versichert?. 1.1 Der Versicherungsschutz gilt während der Wirksamkeit des Vertrages bei einem vorübergehenden legalen Auslandsaufenthalt in Deutsch- land Deutschland bzw. Österreich für die im Versicherungsschein genannte/n versicherte/n Person/en aus dem in den Besonderen Bedingungen genannten Personenkreis (versicherungsfähige Personen), sofern sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ihren ständigen Wohnsitz mindestens zwei Jahre außerhalb von Deutschland Deutsch- land bzw. Österreich hatte/n. Bei Eintritt des Versicherungsfalles im Heimatland der versicherten Person besteht kein Versicherungsschutz. Heimatland im Sinne dieser Bedingungen ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

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