Wertminderung Musterklauseln

Wertminderung. Als Wertminderung wird das Verhältnis zwischen dem Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadenseintritts und seinem Neuwert zu 100 bezeichnet. In Abweichung dazu und beschränkt auf Personenkraftwagen wird die Wertminderung nach den folgenden Tabellen auf der Grundlage des Alters des versicherten Fahrzeugs be- stimmt: über 6 Monate 5% über 1 Jahr 10% über 2 Jahre 20% über 3 Jahre 30% über 4 Jahre 40% über 5 Jahre 50% Für die Bewertung der Schäden an den Reifen wird der tatsächliche Verschleiß der Lauffläche im Vergleich zum neuen Reifen berücksichtigt.
Wertminderung. In Ergänzung zu den Reparaturkosten nach A.2.7.1 zahlen wir eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5% der nachgewiesenen Nettoreparaturkosten für Vollkaskoschadenereignisse gemäß A.2.3.2 oder A.2.3.3. Voraussetzung ist, dass der Pkw (ausgenom- men Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und Leasingfahr- zeuge) zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 48 Monate ist und die Nettoreparaturkosten 1 000 EUR übersteigen. Im Falle eines Totalschadens erstatten wir keine Wertminderung.
Wertminderung. Als Wertminderung wird das Verhältnis zwischen dem Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadenseintritts und seinem Neuwert zu 100 bezeichnet. Für die Bewertung der Schäden an den Reifen wird der tatsächliche Verschleiß der Lauffläche im Vergleich zum neuen Reifen berücksichtigt.
Wertminderung. Q.2.10 Ergänzend zu den Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 zahlen wir für Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und Leasing- fahrzeuge) eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5 % der nachgewiese- nen Nettoreparaturkosten bei Beschädigung des Fahrzeugs durch Unfall gemäß Q.2.11 Abweichend von A.2.5.2.3 zahlen wir bei einem Neuersatz des Ak- kumulators eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs in den ersten beiden Betriebsjah- ren den Neupreis gemäß A.2.5.1.8. Im dritten Betriebsjahr ziehen wir 15 % vom Kaufpreis ab. Ab dem vierten Betriebsjahr nehmen wir für jedes weitere ange- fangene Betriebsjahr einen weiteren Abzug von 10 % vor.
Wertminderung. Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
Wertminderung. Im Falle eines Unfalles umfasst die Haflung gemäß 2.5 ALB auch die Verpflichtung zum Ersatz einer Wertminderung des Fahrzeuges, mindestens jedoch 10 % der unfallbedingten Reparaturkosten, des Fahrzeuges.
Wertminderung. Bei Elektro- und Hybrid-Pkw außer in der KfzPolice-classic zahlen wir in der Vollkasko eine Wertminderung. Voraussetzung ist, dass - das Fahrzeug innerhalb der ersten vier Jahre nach dessen Erstzulassung durch Unfall, mut- oder böswillige Handlungen oder Zusammenstoß mit Tieren beschädigt wurde, - die für die Reparatur erforderlichen Kosten mehr als 1.000 EUR ohne Mehrwertsteuer betragen, - das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Wir erstatten 10 % der nachgewiesenen Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs zahlen wir keine Wertminderung.
Wertminderung. Im Hinblick auf die Wertminderung wird nach IAS 36 verfahren. Konkret bewertet die Raiffeisenkasse Untereisacktal periodisch die oben genannten Vermögenswerte, indem der erzielbare Betrag dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt wird. Als erzielbarer Betrag wird der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen. Ist der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als der Buchwert, so wird der einschlägige Unterschiedsbetrag umgehend als Wertminderungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Bezug auf die Nutzungsrechte, welche gemäß IFRS 16 erfasst wurden, finden die Grundsätze für die Ermittlung von Wertminderungen bei den Sachanlagen Anwendung.
Wertminderung. A.2.2.3.7 Wir zahlen zusätzlich zu der Entschädigung nach A.2.5 eine Wertminderung in Höhe von 5 % der Reparaturkosten. Entscheiden Sie sich für die Durchführung der Repara- tur, zahlen wir die Wertminderung in Höhe von 5 % auf die Bruttoreparaturkosten. An- derenfalls legen wir die Nettoreparaturkosten bei der Berechnung zugrunde. Voraussetzungen für die Zahlung einer Wertminderung sind: - das Fahrzeug wird aufgrund eines Unfalles (A.2.2.2.2.) beschädigt, oder - das Fahrzeug wird aufgrund einer mut- oder böswilligen Handlung (A.2.2.2.3) beschä- digt, oder - das Fahrzeug wird aufgrund eines Zusammenstoßes mit einem Tier (A.2.2.1.5) beschädigt und - die für die Reparatur erforderlichen Kosten betragen mehr als 1.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer). Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns den Werkstattservice vereinbart, überlas- sen uns jedoch nicht die Reparatur (A.2.5.4.4), so zahlen wir nur eine Wertminderung in Höhe von 5 % der gekürzten Reparaturrechnung. Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR begrenzt. Ist der Schaden nach Ablauf des vierten Jahres nach der Erstzulassung eingetreten, erstatten wir keine Wertminderung. A.2.2.3.8 Abweichend zu A.2.1.2.2 sind folgende Gegenstände, die Sie und berechtigte Insas- sen des Pkw für den persönlichen Gebrauch im Alltag oder auf einer Reise im Fahr- zeug mit sich führen, mitversichert: - Kleidung und Accessoires (z.B. Jacken, Brillen, Handtaschen, Sportkleidung), - Reisegepäck, - Sportequipment. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fal- lende Schäden bei dem versicherten Pkw verursacht hat. Versicherungsschutz gegen Entwendung besteht nur, wenn sich die Gegenstände zum Zeitpunkt der Entwendung im verschlossenen Innen- oder Kofferraum befunden haben. Die Höchstentschädigung je Schadenfall ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be- grenzt auf 1.000 EUR. Nicht versichert sind: - Schusswaffen, - Ton- und Datenträger jeglicher Art, - Mobiltelefone und mobile Multimedia- und Navigationsgeräte (auch bei Verwendung einer Halterung), - Wertsachen (z.B. Ausweisdokumente, Bargeld, Urkunden, Schmuck, Kunstgegen- stände) und - gewerblich genutzte Gebrauchsgegenstände. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern Sie keine oder keine vollständige Leis- tung von Dritten (z.B. Hausratversicherung) erlangen können. A.2.2.3.9 Abweichend zu A.2.1.2.2 sind folgende Gegenstände, die Sie und berechtigte Insassen de...
Wertminderung a) Soweit die Beschädigung eine Wertminderung (zzgl. USt.) des Fahrzeugs verursacht hat (merkantiler Minderwert), ist ARVAL nach seiner Xxxx berechtigt, diesen dem Kunden unmittelbar – d.h. noch während der Laufzeit des Leasingvertrags – oder erst nach Beendigung des Leasingvertrags in Rechnung zu stellen. b) Ist der merkantile Minderwert im Gutachten des Sachverständigen nicht beziffert oder wurde kein entsprechendes Gutachten erstellt, wird von einem merkantilen Minderwert in Höhe von 15 % der Reparaturkosten (ohne USt.) ausgegangen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens vorbehalten. c) Soweit die Reparaturkosten (ohne USt.) weniger als € 1.000 betragen, wird davon ausgegangen, dass keine merkantile Wertminderung vorliegt.